In der Woche vom 25. bis 31. Dezember wird kein COVID-19-Impfstoff an die Arztpraxen geliefert, und es ist während dieser Zeit auch nicht möglich, Impfstoffe zu bestellen, wie vom Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika bekannt gegeben wurde. Praxen, die während der Feiertage impfen möchten, müssen ihre Bestellungen bis zum 12. Dezember aufgeben.Die letzte Impfstoffbestellung für dieses Jahr (bis 12. Dezember, 12 Uhr) ermöglicht es den Praxen, COVID-19-Impfstoffe für die Woche vor und nach Weihnachten in einer einzigen Bestellung aufzugeben. Die Auslieferung erfolgt am 18. Dezember.Die erste reguläre Impfstoffbestellung für das neue Jahr ist bis zum 19. Dezember (12 Uhr) möglich. Die bestellten Impfstoffe werden dann am 2. Januar an die Praxen ausgeliefert. Aufgrund des Neujahrsfeiertags erfolgt die Auslieferung ausnahmsweise am Dienstag statt montags. Nach dieser Ausnahme kehrt die Bestellroutine zum üblichen wöchentlichen Rhythmus zurück.

Aktuelle Meldungen
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Mittlerweile liegt ein Statement des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) zur Faxaktion des Medizinischen Behandlungsverbunds GmbH (MBV) vom 01.12.2023 vor. Danach ist das Schreiben, welches das Rote-Hand-Brief-Zeichen trägt, ebenso wie die dort abgeleiteten Schlussfolgerungen, falsch.
In den letzten Tagen erreichten viele Praxen - nicht nur in Hamburg - ein Fax des "Medizinischen Behandlungsverbunds" (MBV), in dem die Ärzte dazu aufgefordert wurden, wegen angeblicher Haftungsrisiken keine mRNA basierten COVID-19-Impfstoffe einzusetzen und Proben noch vorhandener Imfstoffbestände einzuschicken.
Ab dem 1. Januar 2024 werden die vorgeschriebenen Mindestpatientenzahlen für intravasale Behandlungen in der Onkologie-Vereinbarung halbiert. Die Reduzierung betrifft die Antragstellung und die Aufrechterhaltung der Genehmigung zur Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben sich darauf geeinigt, diese Änderung umzusetzen.
Ab dem 11. Dezember 2023 können Arztpraxen den an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepassten proteinbasierten COVID-19-Impfstoff von Novavax namens Nuvaxovid® XBB.1.5 bestellen. Das Vakzin ist für Personen ab 12 Jahren zugelassen und dient sowohl der Grundimmunisierung als auch für Auffrischimpfungen. Es handelt sich um den ersten angepassten Impfstoff auf Proteinbasis, der seit dem 1. November in der Europäischen Union zugelassen ist. Nuvaxovid XBB.1.5 steht als Fertiglösung bereit und erfordert keine Verdünnung. Jedes Vial enthält 5 Dosen zu je 0,5 ml.
Zum 01.01.2024 wird die Heilfürsorge der Polizei zum Zentrum für Personaldienst (ZPD) der Freien und Hansestadt Hamburg verlagert. Der Bereich „DIENSTUNFÄLLE“, der bisher in die Heilfürsorge integriert war, wird ausgegliedert und verbleibt bei der Polizei Hamburg.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Vordruckerläuterungen wurden angepasst
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die Schwerpunktpraxis am Pik As (Eiffestraße 398 in 20537 Hamburg) ist eine von drei Schwerpunktpraxen in Hamburg speziell für wohnungs- und obdachlose Frauen und Männer, die einen Anspruch auf medizinische Betreuung haben, das medizinische Regelsystem aber aus verschiedenen Gründen nicht nutzen oder nutzen können. Es wird eine niedrigschwellige medizinische und psychiatrische Grundversorgung angeboten.Gesucht wird eine Medizinerin/ ein Mediziner für eine wöchentliche Sprechstunde (freitags) mit einer Dauer von 3 Stunden, nach Möglichkeit auch im Vertretungsfall. Erfahrungen mit der Zielgruppe sind gewünscht jedoch keine Voraussetzung.
Praxen, die bis zum 13. November (Mittags) vergeblich versucht haben, ihre TI-Eigenerklärung für das 3. Quartal zu übermitteln, können dies ab sofort wieder tun. Sie bekommen ihre TI-Erstattung für 3/23 dann – leider mit etwas Verspätung – zusammen mit den TI-Pauschalen für das 4. Quartal 2023 ausgezahlt. Der weitaus größte Teil der Vertragspraxen in Hamburg hat ihre TI-Eigenerklärung der KV Hamburg bereits erfolgreich an uns übermittelt. Sie bekommen Ihre TI-Pauschalen für das 3. Quartal pünktlich wie vorgesehen im Januar 2024 ausbezahlt. Diese Praxen können diesen Aufruf ignorieren.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Wir möchten auf einen nächsten Seminartermin des Deutsches Ärzteverlags hinweisen, in dem neue HKS-Referentinnen und -Referenten ausgebildet werden.
Damit die KV Hamburg die Telematik-Infrastrukturpauschalen auszahlen kann, müssen Praxeneine sog. TI-Eigenerklärung abgeben.
Die AOK Rheinland /Hamburg akzeptiert für Kinder und Jugendliche die Verordnungen der für Kinder nicht zugelassenen SSRI (Sertralin, Escitalopram und Duloxetin) ohne Genehmigungsvorbehalt. Diese Zusage gilt zunächst bis zum 31.12.2023.
Der Verband für Qualitätsentwicklung in der Neurologie und Psychiatrie (QUANUP e.V.) hat mit Unterstützung der deutschen Parkinson Vereinigung (dPV) das erste ambulante Parkinson-Register AMPARKREG eingerichtet, um deutschlandweit verlässliche Zahlen zur Parkinsonerkrankung zu gewinnen.
Pilotprojekt für die pädiatrische Versorgung außerhalb der Praxis-Öffnungszeiten
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Der COVID-19-Impfstoff Comirnaty Original/Omicron BA.1 sowie die nicht angepassten Comirnaty-Impfstoffe für Kinder und Kleinkinder stehen in Kürze nicht mehr zur Verfügung, ebenso wie die Vakzine JCOVDEN und Vidprevtyn Beta. Wie das Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika am Paul-Ehrlich-Institut (ZEPAI) mitteilte, haben alle Impfstoff-Chargen spätestens am 31. Oktober das Ende der Haltbarkeitsdauer erreicht.
Die bundesweite Befragung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten zur Zukunft der ambulanten Versorgung ist gestartet. Seit heute werden alle Praxen per E-Mail bzw.per Post angeschrieben und gebeten, online an der Befragung teilzunehmen. Die Befragung läuft bis 20. November.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass für die ambulante Beobachtung eines Patienten nach der intranasalen Anwendung des Antidepressivums Spravato®, es seit dem 01.10.2023 eine Vergütung gibt. Bisher durfte das Medikament nur stationär verabreicht werden, nunmehr ist dies auch ambulant möglich.
die Sozialbehörde hat zusammen mit der Schulbehörde (BSB) ein Merkblatt für Schulen, Kitas und Eltern erstellt, um den Umgang mit Atemwegserkrankungen bei Kindern in Einrichtungen zu erleichtern.
Die STIKO aktualisiert im Epidemiologischen Bulletin 39/2023 ihre Empfehlungen zur Standardimpfung für Personen ≥ 60 Jahre, zur Indikationsimpfung für Erwachsene mit bestimmten Risikofaktoren sowie zur beruflichen Indikationsimpfung gegen Pneumokokken. Die STIKO empfiehlt nunmehr die Pneumokokken-Impfung für alle Säuglinge ab dem Alter von 2 Monaten, für alle Menschen ab dem Alter von 60 Jahren, und für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung.
Seit dem 1. Oktober 2023 werden Ärzte für die Beobachtung und Betreuung von COVID-19-Patienten, die mit dem monoklonalen Antikörper Sotrovimab (Xevudy®) intravenös behandelt werden, vergütet. Diese Vergütung erfolgt über die Gebührenordnungsposition (GOP) 01546 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und beträgt 491 Punkte (56,42 Euro).
Seit diesem Jahr sind aktive Impfungen und ein weiterer Antikörper zur RSV-Prophylaxe verfügbar. Sie sollen RSV-Infektionen bei den Risikogruppen Ältere und Säuglinge vorbeugen. Eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission wird im kommenden Jahr erwartet. Deshalb sind die neuen Impfstoffe zurzeit keine Pflichtleistung der gesetzlichen Kassen.
Der Verband für Qualitätsentwicklung in der Neurologie und Psychiatrie (QUANUP e.V.) hat mit Unterstützung der deutschen Parkinson Vereinigung (dPV) das erste ambulante Parkinson-Register AMPARKREG eingerichtet, um deutschlandweit verlässliche Zahlen zur Parkinsonerkrankung zu gewinnen.
Die Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie (§ 135 Abs. 2 SGB V) wurde überarbeitet und aktualisiert. Die geänderte Fassung tritt zum 1. Oktober 2023 in Kraft. Dies betrifft auch die Voraussetzungen zum Erlangen einer Abrechnungsgenehmigung. Bereits bestehende Genehmigungen bleiben hiervon unberührt. Die aktuelle Fassung der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie finden Sie hier.
Aufgrund des bundesweiten Feiertags am Dienstag, dem 3. Oktober, ändert sich die Bestellfrist für COVID-19-Impfstoffe. Arztpraxen reichen ihre Impfstoffbestellung für die Woche ab 9. Oktober bereits bis spätestens Montag, 2. Oktober, 12 Uhr, in der Apotheke ein.Der Liefertermin ändert sich dadurch nicht, die Praxen erhalten am Montag, 9. Oktober, ihre Impfstoffe.
Gemäß § 5 des Beschlusses über die Bildung eines Strukturfonds nach § 105 SGB V der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg vom 23.05.2019 veröffentlicht die KVH die entsprechenden Jahresberichte. Sie werden im 3. Quartal des Folgejahres veröffentlicht.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Das Zentrum für Pandemie‐Impfstoffe und ‐Therapeutika (ZEPAI) hat uns darüber informiert, dass sich die Markteinführung und damit auch die Bestellmöglichkeit und Auslieferung des COVID‐19‐Impfstoffs Comirnaty® 10 Mikrogramm/Dosis Omicron XBB.1.5 Injektionsdispersion (blaue Kappe) nach Mitteilung des pharmazeutischen Unternehmers BioNTech verschieben wird.
Die Garantiequoten des Quartals 4/2023 können ab sofort eingesehen werden.
Ab Montag, den 25.09.2023, nehmen wir im Online-Portal die KV-Abrechnungen für das 3. Quartal 2023 entgegen.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Sonder-Telegramm zur Protest-Kampagne „Hamburg droht der PraxenKollaps“
Unter bestimmten Voraussetzungen werden Genehmigungen für genehmigungspflichtige Leistungen ungültig und müssen neu beantragt werden.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die Gesundheitspolitik der Bundesregierung gefährdet die ambulante vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Versorgung in Hamburg. Es drohen verkürzte Sprechstundenzeiten, längere Wartezeiten, Aufnahmestopps und Praxisschließungen. Darauf wies heute die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg auf einer Pressekonferenz hin. Außerdem kündigte sie Protestmaßnahmen an und forderte die Bundesregierung auf, endlich deutlich gegenzusteuern und das Vertragsarztsystem zu stärken.
Unterstützen Sie die Masterarbeit zum Thema Skoliosen und /oder das Praxisprokjekt zum Thema Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Die gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet (gemäß Schutzimpfungsrichtlinie) die Kosten für die jährliche Impfung gegen Influenza gemäß der aktuellen Stiko – Empfehlung zu übernehmen. Die Stiko empfiehlt die jährliche Impfung gegen Influenza für diese Personengruppe nur bei Vorliegen bestimmter Erkrankungen, die mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung verbunden sind oder wenn sie mit Risikopersonen in einem Haushalt leben.
Zum nunmehr sechsten Mal startet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit dem PraxisBarometer Digitalisierung im September eine Befragung zum Stand der Digitalisierung in den Praxen. Das PraxisBarometer soll aufzeigen, welche Erfahrungen die Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gemacht haben: Wie funktionieren die Anwendungen der Telematikinfrastruktur? Wo sehen Praxen die größten Digitalisierungspotentiale? Welche Faktoren stehen der Digitalisierung im Weg? Ab Anfang September werden dazu bundesweit rund 9.000 zufällig ausgewählte Ärzte und Psychotherapeuten vom IGES Institut angeschrieben, das die Erhebung im Auftrag der KBV durchführt und wissenschaftlich begleitet.
Das Statistische Bundesamt führt auf der Grundlage des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik (KoStrukStatG) in jährlichem Turnus repräsentative Untersuchungen über Kostenstrukturen in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten durch. Die Erhebung bezieht sich auf das Jahr 2022. Ziel der Erhebung ist es, die in den Praxen erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung darzustellen.Die Praxen werden nach mathematisch-statistischen Verfahren ausgewählt. Der Versand an die auskunftspflichtigen Praxen erfolgt Anfang Oktober diesen Jahres auf Basis einer rotierenden Stichprobenziehung. Mit den Ergebnissen kann aus derzeitiger Sicht im Sommer 2024 gerechnet werden. Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht.
Die Zulassungen für an die Corona-Variante BA.4-5 angepassten Comirnaty-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer wurden erweitert. Die COVID-19-Impstoffe Comirnaty Original/Omicron BA.4-5 (5/5 Mikrogramm) für Kinder von fünf bis elf Jahren sowie Comirnaty Original/Omicron BA.4-5 (15/15 Mikrogramm) für Personen ab zwölf Jahren können nun sowohl zur Grundimmunisierung als auch zur Auffrischung verwendet werden.
KV Hamburg beteiligt sich an Aktion „PraxenKollaps – Praxis weg. Gesundheit weg!“
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden PDF.
Das elektronischen Rezept (E-Rezept) soll ab 2024 der Standard für die Verschreibung von verschreibungspflichtigen Arzneimittel für gesetzlich Versicherte werden. Für Sie als Praxisteam wird es daher wichtig sein, sich schon im Vorfeld intensiv mit dem E-Rezept zu beschäftigen und gemeinsam im Team die Prozesse und Abläufe zu erproben. Mittlerweile haben einige von Ihnen bereits Erfahrungen mit dem E-Rezept gesammelt.Wann/Wo:Für eine gute Vorbereitung bieten wir gemeinsam mit der gematik am 20. September 2023, 17.30 bis circa 19.00 Uhr, eine digitale Informationsveranstaltung zum E-Rezept an.In der Veranstaltung wird es neben einem Update zum aktuellen Stand des E-Rezepts ein digitales Schulungsangebot mit ausgewählten Herstellern von Praxisverwaltungssystemen geben. In Break Out-Sessions werden Ihnen die Hersteller demonstrieren, wie das E-Rezept im jeweiligen System ausgestellt wird. Die Hersteller und Fachkolleg:innen der KV stehen für Ihre offenen Fragen rund um die Umstellung auf das E-Rezept zur Verfügung.Anmeldung: Mit Blick auf die kommende Verbindlichkeit des E-Rezepts für Ärztinnen und Ärzte möchten wir Ihnen die Veranstaltung sehr gerne ans Herz legen. Wenn Sie teilnehmen möchten, können Sie sich über folgenden Link anmelden: https://go.gematik.de/gematik-trifft-kv-e-rezeptBitte um Unterstützung:Je nach Erfahrungswert werden einige von Ihnen bereits das E-Rezept in Ihrer Praxis eingeführt haben. Um den Kolleginnen und Kollegen einen Eindruck davon geben zu können, wie die Umstellung bei Ihnen funktioniert hat, möchten wir im Rahmen des Events gerne kurze Videoclips (max. 30 Sek.) einspielen. Wir freuen uns, wenn Sie uns über folgenden Link ein kurzes Video schicken, in dem Sie Ihre Erfahrungen mit uns teilen: https://www.gematik.de/veranstaltungen/uploadBei Fragen zu der Veranstaltung können Sie auch gerne direkt an DialogDigital@gematik.de wenden. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Eine neue Herausforderung für die Psychosomatik
KV Hamburg beteiligt sich an Aktion „PraxenKollaps – Praxis weg. Gesundheit weg!“
KV Hamburg beteiligt sich an Aktion „PraxenKollaps – Praxis weg. Gesundheit weg!“
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) veröffentlichte Reihe "Labordiagnostische Empfehlungen" (Laborpfade) bietet Ärzten in der vertragsärztlichen Versorgung eine Entscheidungshilfe für die stufenweise und effiziente Anwendung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen zur Erstdiagnose und Verlaufskontrolle von Erkrankungen. Die bisherig veröffentlichten Laborpfade dienen zur Abklärung von Schilddrüsenerkrankungen sowie der Anämie bzw. dem Eisenmangel. Neu dazugekommen sind jetzt die Empfehlungen zur Abklärung einer Thrombozytose.
Der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) hat eine befristete Regelung getroffen, um Versorgungslücken bei der außerklinischen Intensivpflege zu vermeiden. Laut diesem Beschluss darf die außerklinische Intensivpflege befristet auch ohne eine vorherige Potenzialerhebung ärztlich verordnet werden.
Ab sofort wird der Test auf Hepatitis B bei Frauen bereits zu Beginn einer Schwangerschaft durchgeführt. Damit wird das Screening vom dritten ins erste Trimenon der Schwangerschaft verschoben. Die entsprechende Änderung der Mutterschafts-Richtlinien ist am 30. Juni 2023 in Kraft getreten.
Eine wesentliche Änderung ist die Umstellung auf eine monatliche Auszahlung der TI-Pauschale. Die KV Hamburg muss zunächst den Prozess für die Ermittlung und Auszahlung der Pauschale festlegen. Anschließend informieren wir unsere Mitglieder über das weitere Vorgehen. Es wird gebeten, keine Rechnungen einzureichen. Die notwendigen Daten für die Auszahlung werden den Quartalsabrechnungen entnommen.
Wie steht es um die Notfallversorgung in Deutschland? Was für Menschen arbeiten dort? Was läuft schlecht, aber auch was läuft vielleicht gut? Wo kann man unabhängig vom Problem "Personalmangel" ansetzen?Unter allen Teilnehmenden wird ein 100-Euro-Amazon-Gutschein verlost.Alle Informationen im Flyer.
Staffel 3, Folge 2 des Karriere-Podcast "Operation Karriere" für junge Mediziner:innen.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Seit dem 1. Juli 2023 ist der 116117 Terminservice nur noch über das sichere Netzwerk der KVen (SNK) bzw. die Telematikinfrastruktur (TI) erreichbar. Dadurch wird das Risiko von Hackerangriffen minimiert und die Gesundheitsdaten von Praxen und Patient:innen besser geschützt. Wie Sie sich anmelden, zeigt die PDF-Anleitung.
Gebraucht, neuwertig oder neu - alles, was geht! Es werden dringend Gehhilfen, Rollstühle und ähnliches für die Verletzten in der Ukraine benötigt.
Der neue Abrechnungsnewsletter für das Quartal 3/2023 ist erschienen. Wir stellen wir Ihnen hier alle relevanten Informationen zu den Leistungsziffern sowie den dazugehörigen Abrechnungsmodalitäten für das neue Quartal kurz und kompakt zusammen. Wählen Sie einfach Ihre Fachgruppe aus und Sie bekommen die für Sie individuell wichtigen Änderungen.
Die Umfrage wird durch die Frauenklinik am Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München durchgeführt. Die Ergebnisse sollen der Verbesserung der interdisziplinären Prävention von MRONJ und Versorgung von Patient:innen mit MRONJ dienen.
Es handelt sich um drei Fragenkomplexe. Die Teilnahme ist bis zum 6. Juli möglich.
Mit dem heutigen Tag tritt die Neuregelung der Mutterschaftsrichtlinie in Kraft, dass Frauen bereits zu Beginn einer Schwangerschaft auf Hepatitis B getestet werden können. Damit wird das Screening vom dritten ins erste Trimenon der Schwangerschaft verschoben, mit dem Ziel, das Ansteckungsrisiko im Mutterleib zu senken
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Für Behandlungen, die ab dem 01. Juli 2023 stattfinden, wurden neue Preise vereinbart.
Für Behandlungen, die ab dem 01. Juni 2023 stattfinden, wurden auch für die Ernährungstherapie neue Preise vereinbart.
Die Garantiequoten des Quartals 3/2023 können ab sofort eingesehen werden.
Ab heute ist das Online-Portal für die Abgabe der Abrechnung des Quartals 2/2023 freigeschaltet.
Während der Corona-Pandemie mussten viele Schutzmaßnahmen etabliert und mehrfach angepasst werden, um die Verbreitung des Virus so gut wie möglich einzudämmen. Nach über drei Jahren ist die Pandemie nun – auch „offiziell“ – vorbei. Alle verbindlichen flächendeckenden Maßnahmen wurden aufgehoben und die Hygiene in medizinischen Einrichtungen kann wieder auf das „normale Niveau runtergefahren“ werden. Dies ist ein guter Zeitpunkt, die Hygienemaßnahmen in der eigenen Praxis zu überdenken und ggf. anzupassen.
Am Mittwoch, dem 28. Juni ab 13:30 h feiert das Hamburger MRE-Netzwerk im Julius-Adam-Saal in der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg sein 12 -jähriges Jubiläum, nachdem das 10-jährige ausfallen musste.
Der G-BA hat am 11.10.2022 beschlossen, das Arzneimittel Olumiant® (Baricitinib) in die Anlage II (Lifestyle-Arzneimittel) der AM-RL aufzunehmen.
Ab dem 5. Juli 2023 werden Impfstoffdosen des Spikevax Orig./BA.1-Vakzins von Moderna geliefert, die nach Beginn des Auftauprozesses nur noch für 14 Tage im Kühlschrank haltbar sind. Das Paul-Ehrlich-Institut hat bekannt gegeben, dass die neunmonatige Haltbarkeitsdauer der letzten Charge dieses COVID-19-Impfstoffs im Zentrallager des Bundes am 5. Juli 2023 endet.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Aufgrund des anhaltenden Lieferengpasses von Aspirin i.v. 500 mg und parenteralen Acetylsalicylsäure (ASS)-Produkten in Deutschland sowie im europäischen Ausland, der sich voraussichtlich noch weiter verschlechtern wird, veröffentlichte die Firma Bayer Vital GmbH in Absprache mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zusammenfassend nachstehende Informationen.
Zum 1. Juli werden neue Leistungen zur Kryokonservierung von Ovarialgewebe in den EBM aufgenommen.
Es soll im Rahmen einer anonymen Umfrage der Fresnius Hochschule über diese Erhebung in Hamburger Gesundheitseinrichtungen aufgezeigt werden, wie aktiv diese schon in Nachhaltigkeitsfragen wie u.a. Müllreduktion und Energiesparen sind, welche Maßnahmen bereits zur Anwendung kommen und wo die zentralen Herausforderungen und ungenutzten Potenziale liegenDie Antworten helfen, eine Analyse durchzuführen und konkrete Verbesserungsvorschläge abzuleiten. Diese Umfrage wird bis zu 10 Minuten dauern. Vielen Dank für Ihre Teilnahme.
Seit Dezember vergangenen Jahres bestehen bereits Lieferengpässe bei der Insuman-Reihe von Sanofi. Im Laufe des Jahres 2023 hätten die Produkte jedoch wieder regulär verfügbar sein sollen. Nun informiert Sanofi-Aventis Deutschland GmbH in einem Schreiben vom 25.05.2021 über die weltweite Einstellung der Produktion der Arzneimittel INSUMAN BASAL, INSUMAN RAPID und INSUMAN COMB25.
Die interdisziplinär am UKE durchgeführte longitudinale Gesundheitsstudie HCHS hat 16.000 Studienteilnehmer:innen zu vier neu aufgetretenen medizinischen Ereignissen (Herzinfarkt, Schlaganfall, Beinvenenthrombose und Lungenembolie) befragt.
Aufgrund eines Aktivierungsfehlers beim Emerade® Fertigpen werden alle Chargen auf Distributions- sowie auch auf Patientenebene zurückgerufen.
Die psychoonkologische Forschungsgruppe am Universitätsklinikum Leipzig hat das von der Deutschen Krebshilfe geförderten Forschungsprojekts initiiert. In einem ca. 12-wöchigen Schreibprogramm hat Onko-STEP das Ziel, die Angstsymptomatik bei den jungen Betroffenen zu reduzieren. Die Teilnehmer:innen werden dabei engmaschig von einer:m Therapeut:in begleitet und bekommen wöchentlich eine Schreibaufgabe mit therapeutischem Inhalt zugeteilt.
Die ursprünglich bis zum 7. April 2023 befristete Sonderregelung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVV) für eine erweiterte Substitutionsmöglichkeit von Arzneimitteln in Apotheken wird bis zum 31. Juli 2023 verlängert.
Eine 24-seitige Informationsbroschüre zur seit dem 1. Januar 2023 gültigen Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie ist in der Reihe "PraxisWissen" der KBV erschienen.
Seit Mai bieten wir das Telegramm auch als mobilfähiges eTelegramm an. Auf die Inhalte greifen Sie dann – wenn Sie dies wünschen – bequem über ein verlinktes Inhaltsverzeichnis zu. Optional können Sie im gleichen Schritt eine bestehende Versendung per Fax stornieren.
Überraschende Neuinterpretation der SSB-Vereinbarung durch die Krankenkassen: seit dem Verordnungsquartal 01/2022 wird die Verordnung von Zemuko® Universalkompresse im Sprechstundenbedarf durch die Rezeptprüfstelle Duderstadt (RPD) beanstandet. In den Jahren zuvor gab es dafür keine Beanstandungen. Die Kehrtwende kommt überraschend: Es wäre fair und vertragspartnerschaftlich gewesen, wenn die Kostenträger die KV Hamburg im Vorfeld über die neue Bearbeitungspraxis informiert hätten, um den Vertragsärztinnen und -ärzten die Gelegenheit zu geben, ihr Verordnungsverhalten anzupassen. Doch eine Vorwarnung ist ausgeblieben.
Das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) hat Zulassungsprüfungen von DMP-Schulungsprogrammen durchgeführt. Als ein Ergebnis dieser Prüfung hat das BAS der HBSP-Schulung die DMP-Zulassung entzogen.
Ziel der Studie ist es, das Nutzungsverhalten von und die Zufriedenheit mit digitalen Psychotherapie-Interventionen, wie der Videosprechstunde oder gesundheitsbezogenen Apps, von NutzerInnen, wie ambulant tätigen PsychotherapeutInnen und PatientInnen, deutschlandweit zu erheben. Da die therapeutische Beziehung im Rahmen der Psychotherapie einen zentralen Wirkungsfaktor darstellt und auch maßgeblich den Therapieerfolg beeinflusst, zielt die Studie zudem darauf, die therapeutische Allianz im digitalen Therapiekontext zu evaluieren.
Über Labordiagnostik bei Verdacht auf Eisenmangel informiert eine neue Ausgabe der Reihe „Empfehlungen zur Labordiagnostik“ der KBV. Sie soll Ärztinnen und Ärzte beim Einsatz von Laboruntersuchungen zur Basisdiagnostik und weiterführenden Diagnostik unterstützen. Die Ausgabe steht ab sofort auf der Internetseite der KBV zur Verfügung.
Nachdem bereits seit März d.J. die Folgeverordnung zur Häuslichen Krankenpflege per Videosprechstunde möglich ist (siehe auch KVH-Telegramm vom 31.5.2023), können ab sofort auch Folgeverordnungen von Hilfsmitteln unter gleichen Bedingungen ausgestellt werden:
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Bei der Ausstellung patientenindividueller Verordnungen von Paxlovid ist seit dem 8. April als Kostenträger nicht länger das Bundesamt für Soziale Sicherung, sondern die jeweilige gesetzliche Krankenkasse der versicherten Person einzutragen.
Mit Abschaffung der Maskenpflicht in Arztpraxen zum 8. April 2023 ist jetzt auch die letzte Corona-Schutzmaßnahme entfallen. Bei Bedarf verbleibt den Praxen allerdings weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen ihres Hausrechtes eine entsprechende Anordnung auszusprechen.
Die Vergütung für die ärztliche Impfleistung wurde zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen auf Landesebene verhandelt und auf 15 € zunächst befristet bis zum 31.12.2023 festgelegt.
Die Produkte Trulicity® und Ozempic®, mit den enthaltenen GLP-1 Rezeptoragonisten Dulaglutid bzw. Semaglutid, sind in Deutschland zugelassen zur Mono- oder Kombinationstherapie des Diabetes mellitus Typ 2. Seit Beginn 2022 wird ein stetiger Anstieg des Verbrauchs beobachtet, so dass die bedarfsgerechte Versorgung nicht mehr vollumfänglich gewährleistet ist. Nach Informationen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist dies zumindest teilweise auf den Einsatz der Produkte in der Behandlung der Adipositas (Off Label Use) zurückzuführen.
Innerhalb einer Umfrage des Lehrstuhls für Klinische und Biologische Psychologie (Leitung: Prof. Dr. Rita Rosner) der KU Eichstätt-Ingolstadt soll herausgefunden werden, ob Patient:innen mit klimawandelbezogenen Gedanken oder Gefühlen in Ihrer therapeutischen Arbeit vorkommen und welche Meinung Sie zum Umgang mit klimawandelbezogener Gedanken und Gefühle im therapeutischen Setting haben.
Seit dem 1. April 2023 muss die Praxissoftware bei eRezepten die Ausstellung von sogenannten Mehrfachverordnungen ermöglichen.
Die neue Preisliste, als Anlage 2 zum Vertrag nach § 125 SGB V für die Ergotherapie finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Der Anfang für den Ausstieg aus den Honorarbudgets ist gemacht. Nach dem Beschluss des Bundestags vom 16.03.2023 werden künftig alle pädiatrischen Leistungen des EBM-Kapitels 4 für Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in voller Höhe vergütet.
Der G-BA hat beschlossen, dass die Toleranzzeit für die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U6 bis U9 zu Lasten der Regelversorgung noch bis zum 30.06.2023 verlängert wurde. Es werden hierfür die üblichen Abrechnungsziffern (GOP 01716, 01717, 01718, 01719) genutzt.
Das PEI hat nach Prüfung der Vorbestellungszahlen festgestellt, dass die Anzahl der vorbestellten Impfstoffdosen derzeit noch signifikant von dem ermittelten Bedarf für die kommende Grippe-Saison abweicht, was schlimmstenfalls zu Einschränkungen der Impfstoffverfügbarkeit in der nächsten Saison führen könnte. Dies gelte sowohl für Standarddosis-Impfstoffe, als auch für Hochdosis-Impfstoffe (laut StiKo-Empfehlung Impfstoff für Personen ab 60 Jahren).
Ab heute ist das Online-Portal für die Abgabe der Abrechnung des Quartals 1/2023 freigeschaltet.
Mit dem Ende der besonderen Rahmenbedingungen wird die Bewertung der GOP 32816 für den Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus-SARS-CoV-2 auf die im EBM im Grundsatz geltende Bewertung von 19,90 Euro (bisher 27,30 Euro) für einen direkten Erregernachweis mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik abgesenkt, erfolgt aber weiterhin extrabudgetär. Die Befundmitteilung innerhalb von 24 Stunden nach Materialeinsendung entfällt als Abrechnungsvoraussetzung.
Die Garantiequoten des Quartals 2/2023 können ab sofort eingesehen werden.
Die Zi-Kodierhilfe, mit ihren individuellen Hilfen zur Nutzung einzelner ICD-Kodes, ist nach jährlichem ICD-10-GM-Update durch das BfArM mit aktualisiertem Datenbestand für das Jahr 2023 online unter als App für Android- und iOS-Geräte verfügbar.
Aufgrund der Vorteile des E‐Mail‐Verfahrens ist das Zi daher im Rahmen des Zi-Panels daran interessiert, die Grundlage an E‐Mail‐Adressen aus dem Bundesarztregister weiter zu verbessern.
Die bisherigen Corona-Sonderregelungen zur telefonischen AU bei leichten Atemwegsinfekten und zur telefonischen „Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ (Muster 21) laufen Ende März 2023 aus.
Folgeverordnungen häuslicher Krankenpflege (HKP) können nun auch per Videosprechstunde erfolgen.
Ziel dieser Befragung ist es zu erfassen, inwiefern Psychotherapeut*innen (in Ausbildung) und therapeutisch tätige Psycholog*innen und Mediziner*innen bereit sind, Patient*innen mit posttraumatischer Symptomatik zu behandeln.
Die bereits fünfte Erhebungswelle im Zi-MVZ-Panel startete am 1. März 2023. Das Zi-MVZ-Panel dient der Darstellung der wirtschaftlichen Lage sowie der Versorgungstätigkeit in Medizinischen Versorgungszentren. Zur Teilnahme eingeladen sind Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) der vertrags-ärztlichen und -pychotherapeutischen Versorgung. Die Einladung erfolgt per Briefpost. Der Erhebungszeitraum ist auf zwei Monate begrenzt.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Gemäß § 5 des Beschlusses über die Bildung eines Strukturfonds nach § 105 SGB V der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg vom 23.05.2019 veröffentlicht die KVH an dieser Stelle die entsprechenden Jahresberichte. Sie werden im 3. Quartal des Folgejahres veröffentlicht.
Das antivirale Medikament Lagevrio® zur Behandlung von COVID-19-Risikopatienten darf in Deutschland nicht mehr verordnet werden. Der Bund hat die Abgabe des zentral beschafften Arzneimittels gestoppt.
Die Schwerpunktpraxis am Pik As sucht ab April eine Medizinerin oder einen Mediziner für eine Sprechstunde wöchentlich mit einer Dauer von drei Stunden. Erfahrungen mit der Zielgruppe sind gewünscht, jedoch keine Voraussetzung. Es erwartet Sie ein erfahrenes Team, welches Sie gerne am Anfang unterstützt. Die Tätigkeit in der Sprechstunde wird in Partnerschaft der KV Hamburg, der gesetzlichen Krankenkassen und der Hamburger Sozialbehörde mit einem Stundensatz von 70 Euro vergütet.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Türkiye ve Suriye'deki deprem bölgeleri için bağış yapmak isteyenlerin dikkatine
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die Hamburgische Corona-Eindämmungsverordnung tritt mit Ablauf des 31. Januar 2023 außer Kraft. Sie wird weder verlängert noch aktualisiert. Damit enden in Hamburg nicht nur die Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr, sondern auch die fünftägige Isolationspflicht.
Die KV Hamburg möchte sich auf diesem Wege noch einmal bei allen Praxen bedanken, die sich um Geflüchtete aus der Ukraine gekümmert haben und dies weiterhin tun. Uns erreichte ein Brief der Ukrainischen Ärztevereinigung Deutschland e.V. (UÄVD), der sich an alle Praxen richtet, die sich mit Spenden an unserer Sammelaktion für Medikamente und Medizinprodukte für die Ukraine beteiligt haben.
Zur Anspruchsprüfung fordert die Bundeswehr bei den Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen die Original Bundeswehr-Überweisungsscheine Bw-2535 an. Die Scheine sollen fortan nicht mehr an die Kassenärztliche Vereinigung gesendet werden, weil die Bundeswehr sich direkt an die Praxen wendet!
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Aufgrund des sich ständig verändernden Marktes für Arzneimittel (z. B. durch Patentabläufe, neu zugelassene Arzneimittel, geänderte Leitlinienempfehlungen und Änderungen bei der Abdeckung mit Rabattverträgen) sind jährliche Anpassungen der Wirkstoffvereinbarung für eine sinnvolle Steuerung notwendig. Auf folgende Änderungen haben die Vertragspartner (Kassen und KV) sich geeinigt.
Derzeit besteht ein Lieferengpass von CRH FERRING® 100 Mikrogramm in Deutschland.
Wir möchten auf einen nächsten Seminartermin des Deutsches Ärzteverlags hinweisen, in dem neue HKS-Referentinnen und -Referenten ausgebildet werden. Alle Informationen finden Sie hier.Fragen bezüglich der Fortbildungsveranstaltung Hautkrebs-Screening der Ärztekammer Hamburg beantwortet Ihnen Frau Rawald unter 040 202299-306 gerne.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Der Gesetzgeber hat die Ansprüche auf kostenfreie Bürgertests weiter eingeschränkt: Ab Montag den 16.01.2023 sind Bürgertests zum "Freitesten" nach einer Coronainfektion zur Aufhebung der Absonderung nicht mehr kostenfrei.
Fachärztinnen und Fachärzte mit der Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie können nun ebenfalls psychiatrische häusliche Krankenpflege verordnen. Der Beschluss ist mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 12. Januar 2023 in Kraft getreten. Der Beschluss ist auf der Internetseite des G-BA abrufbar.
Die Impfung gegen Pneumokokken mit einem Konjugatimpfstoff wird von der Stiko zur Grundimmunisierung für Säuglinge und Kleinkinder empfohlen und gehört zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen (SI-RL; www.g-ba.de) .
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat mitgeteilt, dass sich ab 1. Januar 2023 die Preise für veranlasste Heilmittel der Physiotherapie in zwei Stufen erhöhen.
Im Moment erreichen uns viele Anrufe, da ein namhafter Softwareanbieter bei Verbandstoffen eine private Rezeptierung vorgibt.Aus diesem Anlass möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass Versicherte Anspruch haben auf die Versorgung mit Verbandmitteln (§ 31 Abs. 1 SGB V). Dies gilt für die Versorgung sowohl von akuten als auch von chronischen Wunden. Die Versorgung muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§12 Abs.1 SGB V). Es bestehen keine weiteren Einschränkungen des Leistungsrechts der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Verordnung erfolgt auf Muster 16 ohne Angabe einer Diagnose.Weitere Informationen darüber finden Sie hier.Update vom 23.01.2023: Software-Probleme bei der Verordnung von Verbandstoffen behobenDie Firma teilte uns kürzlich mit, dass der Fehler mit dem nächsten Quartalsupdate behoben werde. Bis dahin können Sie auf [Rezept belassen] klicken, dann wird es auf dem normalen Kassenrezept verordnet.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte meldet derzeit mehr als 300 Lieferengpässe bei Medikamenten – neben Blutdrucksenkern, Lipisenkern und weiteren Standardwirkstoffen zur Behandlung chronischer Erkrankungen ist vor allem die Versorgungslage in der ambulanten Pädiatrie angespannt.
2019 hatte das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) Vergütungsanreize geschaffen, damit gesetzlich Versicherte schneller Termine in fachärztlichen und psychotherapeutischen Praxen bekommen. Zum 1. Januar 2023 modifiziert der Gesetzgeber diese TSVG-Konstellationen: Die Neupatientenregelung entfällt. Die Zuschläge für Termine, die die Terminservicestelle(TSS) oder hausärztliche Praxen vermittelt haben, steigen.