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02.07.2025

Klarstellung zum Ersatzverfahren

Wie wir bereits zuletzt in unserem Telegramm 9/2025 berichteten,  soll das digitale Ersatzverfahren ab dem 1.Juli 2025 den Patienten verpflichtend angeboten werden. Laut Klarstellung der KBV soll dieses Verfahren vorrangig aber nicht ausschließlich anzuwenden sein.

So kann für Fälle, in denen Versicherungsnachweise fehlen (z. B. vor dem ersten Arztkontakt), die Praxis, alternativ zum elektronischen Verfahren mittels Patienten-App, die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) auch über das eigene KIM-Modul direkt bei der zuständigen Krankenkasse anfordern. Diesen Service können Ärzte ab dem 1. Juli 2025 freiwillig anbieten. Die KBV empfiehlt in diesen Fällen, die Einwilligung zum Einholen der eEB im eigenen PVS zu dokumentieren, um sie auf Nachfrage vorlegen zu können.

Zudem soll auch die Papierform weiterhin nutzbar sein, sollte die elektronische Form nicht genutzt werden können oder nicht funktionieren.