
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
Das Gesetz enthält zu unterschiedlichsten thematischen Bereichen eine Vielzahl an Neuregelungen, die Auswirkungen auf die vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Versorgung haben. Mit dem TSVG sind Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten verpflichtet worden, ihre Sprechstunden, ihre offenen Sprechstunden sowie die Angaben zur Barrierefreiheit des jeweiligen Praxisstandortes der KV zu übermitteln.
Downloads
Anleitung zum Eintragen der Barrierefreiheit im Onlineportal
Jetzt ansehen (PDF | 897 KB)Praxisinformation Sprechstunden und Barrierefreiheit
Jetzt ansehen (PDF | 109 KB)Abrechnungs-Newsletter 1. Sonderausgabe zum TSVG
Jetzt ansehen (PDF | 240 KB)2. Sonderausgabe zum TSVG
Jetzt ansehen (PDF | 324 KB)Übersicht zum Terminservice- und Versorgungsgesetz
Jetzt ansehen (PDF | 39 KB)