ePA - Elektronische Patientenakte
Ab 15. Januar 2025 sollen alle gesetzlich Krankenversicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten. Darin werden Gesundheitsdaten und Dokumente wie Arztbriefe, Befunde, Laborwerte oder die Medikation gespeichert. Die ePA ist eine Anwendung der Telematikinfrastruktur. Praxen greifen auf sie mit ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) zu.