
Qualität in der Praxis
Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg ist für die Gewährleistung der medizinischen Qualitätsstandards zuständig. So dürfen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nur dann vom Vertragsarzt erbracht werden, wenn die laut Gesetz erforderlichen Qualifikationen nachgewiesen wurden.
Wählen Sie Ihren Themenschwerpunkt
Ärztliche Stelle
mehrDisease Management Programm (DMP)
mehrFortbildungsverpflichtung nach
§ 95 d SGB V
mehr§ 95 d SGB V
oKFE-RL (Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme)
mehrQualitätsmanagement
mehrQualitätssicherung & Genehmigung
mehrQualitätszirkel
mehrsQS - Sektorenübergreifende Qualitätssicherung
mehrMeldungen Qualitätssicherung
Alle MeldungenÄnderungen der Strukturvoraussetzungen für den hausärztlichen Sektor
Mehr lesen...Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten
Mehr lesen...Verlängerung der NäPA-Sonderregelungen
Mehr lesen...Frequenz- und Strukturprüfungen für das Jahr 2021 wieder im Normalbetrieb
Mehr lesen...sQS WI - Beschluss über Aussetzung der Einrichtungsbefragung
Mehr lesen...Zweitmeinungsverfahren: Neue Indikation „Implantationen einer Knieendprothese“
Mehr lesen...