
Abrechnung & Honorar
Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen zu verschiedenen Abrechnungsthemen und zur Abgabe Ihrer Quartalsabrechnung. Zu diesen komplexen Themen werden Sie von unseren Mitarbeitern der Abrechnungsabteilung individuell betreut. Das Sekretariat Abrechnung (22 80 2- 373/ - 542) steht Ihnen gerne zur Verfügung, um die/den richtigen Ansprechpartner/in zu finden.
Nutzen Sie auch unseren Service zur Honorarberatung. Wir schauen mit Ihnen gemeinsam auf Ihre Honorarunterlagen und die Entwicklung Ihres Honorars. Treten Sie gern mit uns in Kontakt!
Abrechnung von Leistungen und/oder Sachkosten für Nicht-Mitglieder
Die Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS‐CoV‐2 („TestV“) vom 14. Oktober 2020 sieht eine Abrechnung der durchgeführten labordiagnostischen Leistungen, der im Zusammenhang mit den Testungen durchgeführten ärztlichen Leistungen, für bestimmte angefallene Sachkosten und der Kosten für die Errichtung und den Betrieb von Testzentren gemäß § 7 TestV über die Kassenärztlichen Vereinigungen mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung vor.