
Elektronische Patientenakte für alle (ePA)
Seit dem 1. Oktober 2025 ist die elektronische Patientenakte für alle (ePA) für alle Gesetzlich Krankenversicherten eingerichtet. In der ePA werden Befundberichte, Laborergebnisse und andere Gesundheitsdaten digital erfasst, damit sich Praxen, Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen bei Bedarf einen Überblick über die Krankengeschichte des Patienten verschaffen können.
Widerspruchslösung
Die ePA ist eine sogenannte Patientengeführte Akte, das bedeutet, Sie als Patient entscheiden, welche Daten reinkommen und wer sie sehen darf. Sie können ebenso festlegen, dass eine Praxis, eine Apotheke oder eine andere Einrichtung, die mit dem Einlesen Ihrer Gesundheitskarte Zugriff auf Ihre ePA hat, nicht reinschauen darf. Oder Sie möchten die Arzneimittel, die Sie einnehmen, nicht in Ihrer Akte abgebildet haben. Auch dagegen können Sie Widerspruch einlegen. Genauso haben Sie die Möglichkeit, der ePA an sich zu widersprechen. In solchen Fällen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Gesundheitsdaten in der ePA
Die Praxen befüllen Ihre Akte mit Daten aus der aktuellen Behandlung, wenn diese elektronisch vorliegen, diese im Kontext der Behandlung selbst erhoben wurden und Sie nichts dagegen haben, dass diese Daten in der ePA gespeichert werden. Zu den Daten gehören Arztbriefe, Befundberichte und Labordaten. Darüber hinaus enthält die elektronische Patientenakte eine Medikationsliste. Sie umfasst alle Arzneimittel, die Ihnen seit Einrichten Ihrer Akte auf einem elektronischen Rezept verordnet wurden. Diese Daten fließen automatisch in die ePA ein.
Die Krankenkasse informiert
Mehr Informationen zur ePA erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Sie stellt Ihnen auch die App für Ihr Smartphone oder Tablet zur Verfügung und erklärt, wie Sie damit umgehen können. Dort erfahren Sie außerdem, wie ein Verwandter oder eine andere Vertrauensperson für Sie die App bedienen kann, wenn Sie selbst damit nicht arbeiten möchten.