Ab dem 5. Juli 2023 werden Impfstoffdosen des Spikevax Orig./BA.1-Vakzins von Moderna geliefert, die nach Beginn des Auftauprozesses nur noch für 14 Tage im Kühlschrank haltbar sind. Das Paul-Ehrlich-Institut hat bekannt gegeben, dass die neunmonatige Haltbarkeitsdauer der letzten Charge dieses COVID-19-Impfstoffs im Zentrallager des Bundes am 5. Juli 2023 endet.

Aktuelle Meldungen
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Aufgrund des anhaltenden Lieferengpasses von Aspirin i.v. 500 mg und parenteralen Acetylsalicylsäure (ASS)-Produkten in Deutschland sowie im europäischen Ausland, der sich voraussichtlich noch weiter verschlechtern wird, veröffentlichte die Firma Bayer Vital GmbH in Absprache mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zusammenfassend nachstehende Informationen.
Zum 1. Juli werden neue Leistungen zur Kryokonservierung von Ovarialgewebe in den EBM aufgenommen.
Es soll im Rahmen einer anonymen Umfrage der Fresnius Hochschule über diese Erhebung in Hamburger Gesundheitseinrichtungen aufgezeigt werden, wie aktiv diese schon in Nachhaltigkeitsfragen wie u.a. Müllreduktion und Energiesparen sind, welche Maßnahmen bereits zur Anwendung kommen und wo die zentralen Herausforderungen und ungenutzten Potenziale liegenDie Antworten helfen, eine Analyse durchzuführen und konkrete Verbesserungsvorschläge abzuleiten. Diese Umfrage wird bis zu 10 Minuten dauern. Vielen Dank für Ihre Teilnahme.
Seit Dezember vergangenen Jahres bestehen bereits Lieferengpässe bei der Insuman-Reihe von Sanofi. Im Laufe des Jahres 2023 hätten die Produkte jedoch wieder regulär verfügbar sein sollen. Nun informiert Sanofi-Aventis Deutschland GmbH in einem Schreiben vom 25.05.2021 über die weltweite Einstellung der Produktion der Arzneimittel INSUMAN BASAL, INSUMAN RAPID und INSUMAN COMB25.
Die interdisziplinär am UKE durchgeführte longitudinale Gesundheitsstudie HCHS hat 16.000 Studienteilnehmer:innen zu vier neu aufgetretenen medizinischen Ereignissen (Herzinfarkt, Schlaganfall, Beinvenenthrombose und Lungenembolie) befragt.
Aufgrund eines Aktivierungsfehlers beim Emerade® Fertigpen werden alle Chargen auf Distributions- sowie auch auf Patientenebene zurückgerufen.
Die psychoonkologische Forschungsgruppe am Universitätsklinikum Leipzig hat das von der Deutschen Krebshilfe geförderten Forschungsprojekts initiiert. In einem ca. 12-wöchigen Schreibprogramm hat Onko-STEP das Ziel, die Angstsymptomatik bei den jungen Betroffenen zu reduzieren. Die Teilnehmer:innen werden dabei engmaschig von einer:m Therapeut:in begleitet und bekommen wöchentlich eine Schreibaufgabe mit therapeutischem Inhalt zugeteilt.
Die ursprünglich bis zum 7. April 2023 befristete Sonderregelung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVV) für eine erweiterte Substitutionsmöglichkeit von Arzneimitteln in Apotheken wird bis zum 31. Juli 2023 verlängert.
Eine 24-seitige Informationsbroschüre zur seit dem 1. Januar 2023 gültigen Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie ist in der Reihe "PraxisWissen" der KBV erschienen.
Seit Mai bieten wir das Telegramm auch als mobilfähiges eTelegramm an. Auf die Inhalte greifen Sie dann – wenn Sie dies wünschen – bequem über ein verlinktes Inhaltsverzeichnis zu. Optional können Sie im gleichen Schritt eine bestehende Versendung per Fax stornieren.
Überraschende Neuinterpretation der SSB-Vereinbarung durch die Krankenkassen: seit dem Verordnungsquartal 01/2022 wird die Verordnung von Zemuko® Universalkompresse im Sprechstundenbedarf durch die Rezeptprüfstelle Duderstadt (RPD) beanstandet. In den Jahren zuvor gab es dafür keine Beanstandungen. Die Kehrtwende kommt überraschend: Es wäre fair und vertragspartnerschaftlich gewesen, wenn die Kostenträger die KV Hamburg im Vorfeld über die neue Bearbeitungspraxis informiert hätten, um den Vertragsärztinnen und -ärzten die Gelegenheit zu geben, ihr Verordnungsverhalten anzupassen. Doch eine Vorwarnung ist ausgeblieben.
Das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) hat Zulassungsprüfungen von DMP-Schulungsprogrammen durchgeführt. Als ein Ergebnis dieser Prüfung hat das BAS der HBSP-Schulung die DMP-Zulassung entzogen.
Ziel der Studie ist es, das Nutzungsverhalten von und die Zufriedenheit mit digitalen Psychotherapie-Interventionen, wie der Videosprechstunde oder gesundheitsbezogenen Apps, von NutzerInnen, wie ambulant tätigen PsychotherapeutInnen und PatientInnen, deutschlandweit zu erheben. Da die therapeutische Beziehung im Rahmen der Psychotherapie einen zentralen Wirkungsfaktor darstellt und auch maßgeblich den Therapieerfolg beeinflusst, zielt die Studie zudem darauf, die therapeutische Allianz im digitalen Therapiekontext zu evaluieren.
Über Labordiagnostik bei Verdacht auf Eisenmangel informiert eine neue Ausgabe der Reihe „Empfehlungen zur Labordiagnostik“ der KBV. Sie soll Ärztinnen und Ärzte beim Einsatz von Laboruntersuchungen zur Basisdiagnostik und weiterführenden Diagnostik unterstützen. Die Ausgabe steht ab sofort auf der Internetseite der KBV zur Verfügung.
Nachdem bereits seit März d.J. die Folgeverordnung zur Häuslichen Krankenpflege per Videosprechstunde möglich ist (siehe auch KVH-Telegramm vom 31.5.2023), können ab sofort auch Folgeverordnungen von Hilfsmitteln unter gleichen Bedingungen ausgestellt werden:
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Bei der Ausstellung patientenindividueller Verordnungen von Paxlovid ist seit dem 8. April als Kostenträger nicht länger das Bundesamt für Soziale Sicherung, sondern die jeweilige gesetzliche Krankenkasse der versicherten Person einzutragen.
Mit Abschaffung der Maskenpflicht in Arztpraxen zum 8. April 2023 ist jetzt auch die letzte Corona-Schutzmaßnahme entfallen. Bei Bedarf verbleibt den Praxen allerdings weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen ihres Hausrechtes eine entsprechende Anordnung auszusprechen.
Die Vergütung für die ärztliche Impfleistung wurde zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen auf Landesebene verhandelt und auf 15 € zunächst befristet bis zum 31.12.2023 festgelegt.
Die Produkte Trulicity® und Ozempic®, mit den enthaltenen GLP-1 Rezeptoragonisten Dulaglutid bzw. Semaglutid, sind in Deutschland zugelassen zur Mono- oder Kombinationstherapie des Diabetes mellitus Typ 2. Seit Beginn 2022 wird ein stetiger Anstieg des Verbrauchs beobachtet, so dass die bedarfsgerechte Versorgung nicht mehr vollumfänglich gewährleistet ist. Nach Informationen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist dies zumindest teilweise auf den Einsatz der Produkte in der Behandlung der Adipositas (Off Label Use) zurückzuführen.
Innerhalb einer Umfrage des Lehrstuhls für Klinische und Biologische Psychologie (Leitung: Prof. Dr. Rita Rosner) der KU Eichstätt-Ingolstadt soll herausgefunden werden, ob Patient:innen mit klimawandelbezogenen Gedanken oder Gefühlen in Ihrer therapeutischen Arbeit vorkommen und welche Meinung Sie zum Umgang mit klimawandelbezogener Gedanken und Gefühle im therapeutischen Setting haben.
Seit dem 1. April 2023 muss die Praxissoftware bei eRezepten die Ausstellung von sogenannten Mehrfachverordnungen ermöglichen.
Die neue Preisliste, als Anlage 2 zum Vertrag nach § 125 SGB V für die Ergotherapie finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Der Anfang für den Ausstieg aus den Honorarbudgets ist gemacht. Nach dem Beschluss des Bundestags vom 16.03.2023 werden künftig alle pädiatrischen Leistungen des EBM-Kapitels 4 für Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in voller Höhe vergütet.
Der G-BA hat beschlossen, dass die Toleranzzeit für die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U6 bis U9 zu Lasten der Regelversorgung noch bis zum 30.06.2023 verlängert wurde. Es werden hierfür die üblichen Abrechnungsziffern (GOP 01716, 01717, 01718, 01719) genutzt.
Das PEI hat nach Prüfung der Vorbestellungszahlen festgestellt, dass die Anzahl der vorbestellten Impfstoffdosen derzeit noch signifikant von dem ermittelten Bedarf für die kommende Grippe-Saison abweicht, was schlimmstenfalls zu Einschränkungen der Impfstoffverfügbarkeit in der nächsten Saison führen könnte. Dies gelte sowohl für Standarddosis-Impfstoffe, als auch für Hochdosis-Impfstoffe (laut StiKo-Empfehlung Impfstoff für Personen ab 60 Jahren).
Ab heute ist das Online-Portal für die Abgabe der Abrechnung des Quartals 1/2023 freigeschaltet.
Mit dem Ende der besonderen Rahmenbedingungen wird die Bewertung der GOP 32816 für den Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus-SARS-CoV-2 auf die im EBM im Grundsatz geltende Bewertung von 19,90 Euro (bisher 27,30 Euro) für einen direkten Erregernachweis mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik abgesenkt, erfolgt aber weiterhin extrabudgetär. Die Befundmitteilung innerhalb von 24 Stunden nach Materialeinsendung entfällt als Abrechnungsvoraussetzung.
Die Garantiequoten des Quartals 2/2023 können ab sofort eingesehen werden.
Die Zi-Kodierhilfe, mit ihren individuellen Hilfen zur Nutzung einzelner ICD-Kodes, ist nach jährlichem ICD-10-GM-Update durch das BfArM mit aktualisiertem Datenbestand für das Jahr 2023 online unter als App für Android- und iOS-Geräte verfügbar.
Aufgrund der Vorteile des E‐Mail‐Verfahrens ist das Zi daher im Rahmen des Zi-Panels daran interessiert, die Grundlage an E‐Mail‐Adressen aus dem Bundesarztregister weiter zu verbessern.
Die bisherigen Corona-Sonderregelungen zur telefonischen AU bei leichten Atemwegsinfekten und zur telefonischen „Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ (Muster 21) laufen Ende März 2023 aus.
Folgeverordnungen häuslicher Krankenpflege (HKP) können nun auch per Videosprechstunde erfolgen.
Ziel dieser Befragung ist es zu erfassen, inwiefern Psychotherapeut*innen (in Ausbildung) und therapeutisch tätige Psycholog*innen und Mediziner*innen bereit sind, Patient*innen mit posttraumatischer Symptomatik zu behandeln.
Die bereits fünfte Erhebungswelle im Zi-MVZ-Panel startete am 1. März 2023. Das Zi-MVZ-Panel dient der Darstellung der wirtschaftlichen Lage sowie der Versorgungstätigkeit in Medizinischen Versorgungszentren. Zur Teilnahme eingeladen sind Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) der vertrags-ärztlichen und -pychotherapeutischen Versorgung. Die Einladung erfolgt per Briefpost. Der Erhebungszeitraum ist auf zwei Monate begrenzt.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Gemäß § 5 des Beschlusses über die Bildung eines Strukturfonds nach § 105 SGB V der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg vom 23.05.2019 veröffentlicht die KVH an dieser Stelle die entsprechenden Jahresberichte.
Das antivirale Medikament Lagevrio® zur Behandlung von COVID-19-Risikopatienten darf in Deutschland nicht mehr verordnet werden. Der Bund hat die Abgabe des zentral beschafften Arzneimittels gestoppt.
Die Schwerpunktpraxis am Pik As sucht ab April eine Medizinerin oder einen Mediziner für eine Sprechstunde wöchentlich mit einer Dauer von drei Stunden. Erfahrungen mit der Zielgruppe sind gewünscht, jedoch keine Voraussetzung. Es erwartet Sie ein erfahrenes Team, welches Sie gerne am Anfang unterstützt. Die Tätigkeit in der Sprechstunde wird in Partnerschaft der KV Hamburg, der gesetzlichen Krankenkassen und der Hamburger Sozialbehörde mit einem Stundensatz von 70 Euro vergütet.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Türkiye ve Suriye'deki deprem bölgeleri için bağış yapmak isteyenlerin dikkatine
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die Hamburgische Corona-Eindämmungsverordnung tritt mit Ablauf des 31. Januar 2023 außer Kraft. Sie wird weder verlängert noch aktualisiert. Damit enden in Hamburg nicht nur die Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr, sondern auch die fünftägige Isolationspflicht.
Die KV Hamburg möchte sich auf diesem Wege noch einmal bei allen Praxen bedanken, die sich um Geflüchtete aus der Ukraine gekümmert haben und dies weiterhin tun. Uns erreichte ein Brief der Ukrainischen Ärztevereinigung Deutschland e.V. (UÄVD), der sich an alle Praxen richtet, die sich mit Spenden an unserer Sammelaktion für Medikamente und Medizinprodukte für die Ukraine beteiligt haben.
Zur Anspruchsprüfung fordert die Bundeswehr bei den Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen die Original Bundeswehr-Überweisungsscheine Bw-2535 an. Die Scheine sollen fortan nicht mehr an die Kassenärztliche Vereinigung gesendet werden, weil die Bundeswehr sich direkt an die Praxen wendet!
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Aufgrund des sich ständig verändernden Marktes für Arzneimittel (z. B. durch Patentabläufe, neu zugelassene Arzneimittel, geänderte Leitlinienempfehlungen und Änderungen bei der Abdeckung mit Rabattverträgen) sind jährliche Anpassungen der Wirkstoffvereinbarung für eine sinnvolle Steuerung notwendig. Auf folgende Änderungen haben die Vertragspartner (Kassen und KV) sich geeinigt.
Derzeit besteht ein Lieferengpass von CRH FERRING® 100 Mikrogramm in Deutschland.
Wir möchten auf einen nächsten Seminartermin des Deutsches Ärzteverlags hinweisen, in dem neue HKS-Referentinnen und -Referenten ausgebildet werden. Alle Informationen finden Sie hier.Fragen bezüglich der Fortbildungsveranstaltung Hautkrebs-Screening der Ärztekammer Hamburg beantwortet Ihnen Frau Rawald unter 040 202299-306 gerne.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Der Gesetzgeber hat die Ansprüche auf kostenfreie Bürgertests weiter eingeschränkt: Ab Montag den 16.01.2023 sind Bürgertests zum "Freitesten" nach einer Coronainfektion zur Aufhebung der Absonderung nicht mehr kostenfrei.
Fachärztinnen und Fachärzte mit der Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie können nun ebenfalls psychiatrische häusliche Krankenpflege verordnen. Der Beschluss ist mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 12. Januar 2023 in Kraft getreten. Der Beschluss ist auf der Internetseite des G-BA abrufbar.
Die Impfung gegen Pneumokokken mit einem Konjugatimpfstoff wird von der Stiko zur Grundimmunisierung für Säuglinge und Kleinkinder empfohlen und gehört zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen (SI-RL; www.g-ba.de) .
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat mitgeteilt, dass sich ab 1. Januar 2023 die Preise für veranlasste Heilmittel der Physiotherapie in zwei Stufen erhöhen.
Im Moment erreichen uns viele Anrufe, da ein namhafter Softwareanbieter bei Verbandstoffen eine private Rezeptierung vorgibt.Aus diesem Anlass möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass Versicherte Anspruch haben auf die Versorgung mit Verbandmitteln (§ 31 Abs. 1 SGB V). Dies gilt für die Versorgung sowohl von akuten als auch von chronischen Wunden. Die Versorgung muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§12 Abs.1 SGB V). Es bestehen keine weiteren Einschränkungen des Leistungsrechts der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Verordnung erfolgt auf Muster 16 ohne Angabe einer Diagnose.Weitere Informationen darüber finden Sie hier.Update vom 23.01.2023: Software-Probleme bei der Verordnung von Verbandstoffen behobenDie Firma teilte uns kürzlich mit, dass der Fehler mit dem nächsten Quartalsupdate behoben werde. Bis dahin können Sie auf [Rezept belassen] klicken, dann wird es auf dem normalen Kassenrezept verordnet.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte meldet derzeit mehr als 300 Lieferengpässe bei Medikamenten – neben Blutdrucksenkern, Lipisenkern und weiteren Standardwirkstoffen zur Behandlung chronischer Erkrankungen ist vor allem die Versorgungslage in der ambulanten Pädiatrie angespannt.
2019 hatte das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) Vergütungsanreize geschaffen, damit gesetzlich Versicherte schneller Termine in fachärztlichen und psychotherapeutischen Praxen bekommen. Zum 1. Januar 2023 modifiziert der Gesetzgeber diese TSVG-Konstellationen: Die Neupatientenregelung entfällt. Die Zuschläge für Termine, die die Terminservicestelle(TSS) oder hausärztliche Praxen vermittelt haben, steigen.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die Vertreterversammlung hat im Benehmen mit den Krankenkassen zum 1. Januar 2023 Änderungen des Verteilungsmaßstabs beschlossen. Dabei geht es unter anderem um die Rückführung der Bereinigungsbeträge aufgrund der Abschaffung der Neupatientenregelung.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die Garantiequoten des Quartals 4/2022 können ab sofort eingesehen werden.
U6 bis U9 kann jetzt zu Lasten der Regelversorgung abgerechnet werden; U4 und U5 weiterhin im Hamburger Sondervertrag
Ab heute ist das Online-Portal für die Abgabe der Abrechnung des Quartals 4/2022 freigeschaltet.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Angesichts der aktuellen Infektionswelle hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Aussetzung der Untersuchungszeiträume ab der U6 befristet bis 31. März 2023 beschlossen. Dadurch können diese Untersuchungen auch bei einer Überschreitung der für sie jeweils festgelegten Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten in Anspruch genommen werden, und zwar bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem 31. März 2023.Der Beschluss tritt nach Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich rückwirkend zum 15. Dezember 2022 in Kraft.
Gemäß Honorarvereinbarung werden verspätet eingereichte Behandlungsfälle (sog. Altquartalsfälle) dem Abrechnungsquartal zugerechnet, mit den Behandlungsfällen des Abrechnungsquartals zusammengeführt und nach den Verteilungsregelungen vergütet, die zum Zeitpunkt der Einreichung gelten. Das bedeutet, dass die in den Altquartalsfällen als Neupatient gekennzeichneten Fälle nicht mehr extrabudgetär vergütet werden, sondern quotiert innerhalb der Arztgruppenkontingente. Daher empfehlen wir, Altquartalsfälle mit Neupatientenkonstellationen nach Möglichkeit im Januar 2023, also noch mit der Abrechnung des Quartals 4/2022 einzureichen.Für Rückfragen steht Ihnen unser Team vom Mitgliederservice unter der Telefonnummer 22 802 802 zur Verfügung und vermittelt Ihnen bei Bedarf den richtigen Ansprechpartner.
Zum 01.01.2023 wird die G-BA Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung um eine weitere Indikation ergänzt „Cholezystektomie“ (Entfernung der Gallenblase).Wenn einer Patientin oder einem Patienten die „Entfernung der Gallenblase“ empfohlen wird, kann sie oder er sich bei einem Zweitmeiner zur Notwendigkeit des Eingriffs oder zu alternativen Behandlungsmöglichkeiten, beraten lassen. Haben Sie noch Fragen zu dem Inhalt dieser Richtlinie? Wir helfen Ihnen unter den u. g. Telefonnummern gern weiter.Wir beraten Sie gerneName Telefon E-MailMonika Marks 040/ 22 802 – 603 monika.marks@kvhh.deLucas Rathke 040/ 22 802 – 358 lucas.rathke@kvhh.de
Pressemitteilung Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) weist die Vorwürfe von Asklepios an die Adresse der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit Nachdruck als weltfremd und unsinnig zurück. Der Klinikkonzern hatte mehr Einsatz der Niedergelassenen in den Praxen und in der Notfallversorgung gefordert, um die Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern. Beispielsweise hatte Asklepios die Forderung erhoben, dass der Rettungsdienst auch die Notfallpraxen der KV oder Medizinische Versorgungszentren der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte anfahren sollte.
Zum 1. Januar 2023 wird die GOP 19328 für den kurativen HPV-Nachweis mittels Nukleinsäureamplifikationsverfahren in das Kapitel 19 EBM zu den anderen kurativen Leistungen der gynäkologischen Zytologie überführt. Zuvor war der HPV-Nachweis über die GOP 32819 aus dem Kapitel 32 EBM berechnungsfähig. Die Abrechnung der GOP 19328 setzt eine Genehmigung der KV Hamburg nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Jede Praxis ist - wie jedes Jahr - aufgefordert, die Menge an Grippeimpfstoffdosen (Einzeldosen!), die für die Saison 2023/2024 voraussichtlich bestellt wird, bis zum 15. Dezember 2022 an uns zu melden. Für diese Rückmeldung finden Sie am Ende der Meldung ein Formular, das Sie uns dann bitte ausgefüllt an die E-Mail-Adresse grippeimpfstoff@kvhh.de senden (alternativ: Fax-Nr. 040/22802-686).
Die erste Auslieferung des an die Omikron-Subvarianten BA.4/BA.5 angepassten bivalenten mRNA-Impfstoffs Spikevax von Moderna erfolgt in der Woche ab 28. November. Es gibt keine Höchstbestellmenge für Vertragsärzte.
Für immungesunde Kinder unter fünf Jahren empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) derzeit keine COVID-19-Impfung. Geimpft werden sollten nur Kinder mit Vorerkrankungen im Alter von sechs Monaten bis vier Jahren, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID besteht.
Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH), Caroline Roos, ist für weitere sechs Jahre – von 2023 bis 2029 – in ihrem Amt bestätigt worden. Das Votum der Vertreterversammlung (02.11.2022) fiel mit großer Mehrheit aus. Roos dankte der Vertreterversammlung für die Bestätigung und das Vertrauen. „Ich freue mich sehr darüber, dass ich mich weiterhin mit John Afful zusammen als Vorstandsteam für die ambulante Versorgung und eine starke vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Selbstverwaltung einsetzen darf.“Caroline Roos ist seit 2017 stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Hamburg.
Eine Impfempfehlung der STIKO für diese Altersgruppe liegt aber noch nicht vor.
Im Telegramm Nr. 26 des Vorstandes finden Sie folgende Themen:
Die Ausgabe zum Quartal 4/2022 ist heute erscheinen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für Ihre Fachgruppe.Sie haben sich noch nicht für den Abrechnungs-Newsletter eingetragen? Dann melden Sie sich gleich an!
Die Abteilung Mitgliederservice (ehemals Infocenter) ist unter der neuen Telefonnummer 040 - 22 802 802 zu erreichen.
Im Telegramm Nr. 25 des Vorstandes finden Sie folgende Themen:
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die Garantiequoten des Quartals 4/2022 können ab sofort eingesehen werden.
Viele Ärztinnen und Ärzte beginnen in diesen Tagen mit der Impfung gegen die Influenza. Um die Praxen bei der Ansprache der Patienten zu unterstützen, hat die KBV verschiedene Materialien erstellt. Am 23. September liegt das Grippe-Plakat auch dem Deutschen Ärzteblatt bei.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Ab heute ist das Online-Portal für die Abgabe der Abrechnung des Quartals 3/2022 freigeschaltet.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Arztpraxen können bereits bis zum 20. September erstmals den an die Varianten BA.4 und BA.5 angepassten Impfstoff der Firma Biontech bestellen. Dafür sollen laut Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit mindestens 2 Millionen Dosen zur Verfügung stehen.
Der neue an die Omikron-Variante BA.1 angepasste COVID-19-Impfstoff wird nicht in dem vom Bundesgesundheitsministerium zugesagten Umfang ausgeliefert. Wie die KBV am Freitagabend (09.09.2022) mitteilte, erhalten Arztpraxen jetzt deutlich weniger Impfstoffdosen, als sie für die nächste Woche bestellt haben.
Die Unternehmen BioNTech/Pfizer und Moderna haben kurzfristig darüber informiert, dass sowohl die Faltschachteln als auch die Durchstechflaschen der neu zugelassenen variantenangepassten COVID-19-Impfstoffe Produktbezeichnungen tragen, die nicht mit den Bezeichnungen aus der Fachinformation übereinstimmen. Die Beschriftung ist außerdem durchgängig auf Englisch.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
In diesem einstündigen Online-Meeting in der Mittagszeit gibt es Input zu KIM für MFA und ZFA.
Arztpraxen können die an die Omikron-Variante BA.1 angepassten COVID-19-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna für Auffrischimpfungen bestellen. Die Europäische Arzneimittelagentur hat am Donnerstag den Weg für beide Impfstoffe freigemacht. Die EU-Kommission muss nun noch final über die Zulassung entscheiden, das gilt als Formsache.
Das PraxisBarometer Digitalisierung ist eine Befragung, die den Stand der Digitalisierung bei den niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beleuchtet.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Das Robert Koch-Institut (RKI) bittet Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte um die Teilnahme an einer bundesweiten Online-Umfrage zur ärztlichen Versorgung von Patienten mit Long-COVID-Symptomatik. Die Befragung startet am 1. September 2022.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Das oral anwendbare antivirale Medikament Paxlovid® zur Behandlung von COVID-19-Risikopatienten kann ab sofort (nur!) von hausärztlich tätigen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten in der Praxis bevorratet und an Patientinnen und Patienten im Bedarfsfall direkt abgeben werden.
Die Ständige Impfkommission hat ihre Impfempfehlung aktualisiert und spricht sich nun auch für eine weitere COVID-19-Auffrischimpfung für alle Personen ab 60 Jahren aus. Zudem wird Menschen ab 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung wie Asthma, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen ein weiterer Booster empfohlen.
Klimaschutz ist Gesundheitsschutz! Mit diesen Worten wurde das Thema auch beim 125. Deutschen Ärztetag aufgegriffen und ganz weit oben auf die Prioritätenliste gesetzt. Die Gesundheitsbranche ist für über 5% der deutschen Gesamtemission verantwortlich – das ist ein Impact, an dem unbedingt etwas verändert werden muss.
Es werden therapeutisch Tätige aus allen Therapieschulen im Erwachsenen- & im Kinder- und Jugendbereich (approbiert/in Ausbildung; niedergelassen/in privater Praxis; ärztlich/psychologisch) gesucht.
In Abstimmung zwischen BfArM, dem GKV Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände kann als Kompensationsmaßnahme zur eingeschränkten Verfügbarkeit dieser Arzneimittel auf die Fertigung von individuellen Rezepturarzneimitteln auf ärztliche Verschreibung hin in Apotheken zurückgegriffen werden. Diese Maßnahme soll ausschließlich im Einzelfall zur Anwendung kommen, wenn der Krankheitszustand des Kindes eine Behandlung mit den in Rede stehenden Wirkstoffen erfordert und die Fertigarzneimittel in diesen Fällen nicht beschafft werden können.
Wie von uns am 5.8.2022 veröffentlicht, ist die Ausstellung einer telefonischen AU ab dem 4.8.2022 wieder möglich. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30.November 2022.
Im Mittelpunkt von derzeitigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mainz und der Kriminaldirektion Mainz steht zur Zeit die Identifizierung eines bislang unbekannten weiblichen Leichnams, der am 15.06.2022 im Bereich Mainz-Bingen aufgefunden wurde.
Im Vertrauen auf den Bestand gesetzlicher Regelungen haben sie trotz größter Belastungen ihr Terminangebot ausgebaut. Nun will der Bundesgesundheitsminister die entsprechende gesetzliche Regelung wieder streichen, die er noch vor wenigen Jahren als Bundestagsabgeordneter vehement eingefordert hatte. In dieser auch für die Praxen sehr schwierigen Zeit, trifft die Praxen dieses Vorhaben sehr hart. Die Sorge der Niedergelassenen ist groß, dass sie die Versorgung der Patientinnen und Patienten auf dem bisherigen Niveau nicht aufrecht erhalten können.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G‐BA) hat beschlossen, dass die Möglichkeit zur Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) nach telefonischer Anamnese bei Erkrankungen der oberen Atemwege mit leichten Symptomen wiedereingeführt wird. Die Regelung soll ab 4. August befristet bis zum 30. November 2022 gelten. Auch die weiteren Sonderregelungen wie beispielsweise die Bescheinigung bei der Erkrankung eines Kindes sollen wieder aktiviert werden.
In Abstimmung zwischen BfArM, dem GKV Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände kann als Kompensationsmaßnahme zur eingeschränkten Verfügbarkeit dieser Arzneimittel auf die Fertigung von individuellen Rezepturarzneimitteln auf ärztliche Verschreibung hin in Apotheken zurückgegriffen werden. Diese Maßnahme soll ausschließlich im Einzelfall zur Anwendung kommen, wenn der Krankheitszustand des Kindes eine Behandlung mit den in Rede stehenden Wirkstoffen erfordert und die Fertigarzneimittel in diesen Fällen nicht beschafft werden können.
Die KBV möchte mit einer aktuellen Online-Befragung ein Stimmungsbild der Praxen einholen. Uns interessiert hierbei, wie viele Praxen derzeit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen digital versenden, wie die Erfahrungen mit der Umstellung sind und welche Herausforderungen aktuell bestehen. Beim elektronischen Rezept (eRezept) sind die Nutzerzahlen noch vergleichsweise gering. Aber auch hier ist in den nächsten Monaten eine deutliche Ausweitung der Anwendung geplant, zunächst in den Pilotregionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe. Wir möchten daher auch für das eRezept abfragen, welche Erfahrungen die bisherigen Anwenderinnen und Anwender gemacht haben, um die Rückmeldungen nach Möglichkeit in die Fortentwicklung einfließen zu lassen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass die stereotaktische Radiochirurgie (SRS) bei Vestibularisschwannomen künftig in der vertragsärztlichen Versorgung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden darf.
Praxen erhalten für den anstehenden Konnektortausch 2.300 Euro. Diesen Betrag hat das Bundesschiedsamt festgelegt. Die KBV hatte das Bundesschiedsamt angerufen, da eine Einigung mit den Krankenkassen zur Finanzierung des Konnektortausches nicht möglich war.
Für Erwachsene mit psychischen Erkrankungen gibt es ein neues Versorgungsprogramm: die ambulante Komplexversorgung. Sie soll Betroffenen helfen, möglichst stabil und selbstständig zu leben. Dazu werden sie von berufsübergreifenden Teams aus Ärzten, Psychotherapeuten und anderen Fachkräften wie Ergo- und Soziotherapeuten engmaschig betreut.
Die Störungen im Online-Portal sind behoben. Die Anwendung der Terminservicestelle ist wieder wie gewohnt erreichbar.
Nach derzeitigem Kenntnisstand des BfArM sind die vollversorgenden pharmazeutischen Großhandlungen zur Zeit mit ausreichend tamoxifenhaltigen Produkten bevorratet, um die Versorgung der Bevölkerung angemessen gewährleisten zu können. Durch eine ungleichmäßige Verteilung der Bestände in der Fläche kann es im Einzelfall und in Abhängigkeit von der vertraglich geregelten Belieferung der Apotheken dazu kommen, dass Apotheken keine Möglichkeit haben, Tamoxifen zu beziehen.
Der Bund hatte die Softwarehäuser nur bis zum 30. Juni 2022 bei der Integration der Impf- und Genesenenzertifikate in Ihr PVS-System finanziell unterstützt (Link zur KBV).
Aufgrund eines technischen Fehlers wurden versehentlich Empfänger aus dem Verteiler des Abrechnungs-Newsletters entfernt. Das tut uns sehr leid.
Die KV Hamburg hat mit der Sozialbehörde zum 01.07.2022 einen Vertrag geschlossen, indem in Hamburg die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen künftig auch nach Ablauf der dafür gesetzlich vorgesehenen Toleranzzeiträume in Anspruch genommen werden können. Dieses Zusatz-Angebot wird von der Stadt Hamburg finanziert. Es gilt für Kinder und Jugendliche, die in Hamburg gemeldet und GKV-versichert sind.
Aufgrund der Auszählung der Stimmzettel zur Wahl der Vertreterversammlung kann es heute ab 10.30 Uhr zu Einschränkungen der Erreichbarkeit der KVH kommen.
Sie möchten klassische Fehler bei der Planung und Umsetzung einer Praxisübernahme bzw. -abgabe vermeiden? Sie wollen von bewährten Erfolgsmodellen lernen und Ihre Gestaltungschancen nutzen?
Die Ausgabe zum Quartal 3/2022 ist heute erscheinen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für Ihre Fachgruppe.Sie haben sich noch nicht für den Abrechnungs-Newsletter eingetragen? Dann melden Sie sich gleich an!
Bei ambulanten Kataraktoperationen, die die Implantation einer Standard-IOL oder einer IOL mit Zusatznutzen beinhalten, kann die Sachkostenpauschale einmal neben der GOP 31350, 31351, 31332 oder 31333 des EBM abgerechnet werden. Die Sachkostenpauschale beträgt € 255 und wird mit der Symbolnummer 92024 gegenüber der KV Hamburg abgerechnet.
Der Vorstand hat ein nues Telegramm veröffentlicht.
Seit dem 01.07.2022 können Patienten bei eingewachsenen Fußnägeln (Unguis incarnatus) mit einem Rezept vom Arzt eine Nagelspangenkorrektur-Behandlung bei einem Podologen in Anspruch nehmen.
Der Kartenterminal-Hersteller Wordline Heathcare GmbH veröffentlicht eine neue Firmeware (3.8.2) für das Kartenterminal ORGA 6141 online. Das Firmware-Update steht ab sofort auf dem Konfigurations- und Software-Repository (KSR) zum Download bereit.
Aktuell werden in der Telematikinfrastruktur (TI) zahlreiche Konnektoren und Kartenterminals mit verschiedenen Softwareversionen betrieben, deren Zulassung durch die gematik teilweise nicht mehr gültig ist. Darunter sind auch Geräte, bei denen aufgrund der veralteten Software die log4j-Sicherheitslücke weiterhin bestehen kann.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die KV Hamburg ist dem Vertrag zur besonderen Versorgung gem. § 140a SGB V über eine ärztlich verordnete und kontrollierte, app-gestützte Bewegungstherapie – abgeschlossen zwischen der BKK-VAG Baden-Württemberg, Berufsverband der Orthopädie und Unfallchirurgie, der KV Baden-Württemberg und Herodikos GmbH – mit Wirkung zum 01. Juli 2022 beigetreten.
Die KV Hamburg hat mit der Sozialbehörde zum 01.07.2022 einen Vertrag geschlossen, indem in Hamburg die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen künftig auch nach Ablauf der dafür gesetzlich vorgesehenen Toleranzzeiträume in Anspruch genommen werden können. Dieses Zusatz-Angebot wird von der Stadt Hamburg finanziert. Es gilt für Kinder und Jugendliche, die in Hamburg gemeldet und GKV-versichert sind.
Seit Mai 2022 treten in Europa und auch in Deutschland Fälle von Affenpocken auf. In Hamburg waren mit Stand vom 21.6.22 dreißig Fälle den Gesundheitsämtern gemeldet worden, wobei eine Abweichung wegen noch nicht abgearbeiteter Meldungen möglich ist.
Zum 01.07 2022 entfällt das bisher genutzte Muster 1 "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" (AU). - "Gelbe Scheine“ dürfen dann nicht mehr verwendet werden.
Bei der Versendung der Wahlunterlagen für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten des Kreises 2 wurden teilweise Wahlumschläge mit falschem Namen und LANR versandt.
Haus- und Facharztpraxen sind häufig die ersten Anlaufstellen, wenn Patientinnen und Patienten mit psychischen Belastungen zu kämpfen haben. Zur Unterstützung der Praxen hat die KBV ihr Informationsangebot zur ambulanten Psychotherapie ausgebaut.
Ab heute ist das Online-Portal für die Abgabe der Abrechnung des Quartals 2/2022 freigeschaltet.
Die Garantieqouten des Quartals 3/2022 können ab sofort eingesehen werden.
Die Frage, ob alle Menschen von einer Psychotherapie im gleichen Maße profitieren bzw. welchen Einfluss die Zugehörigkeiten zu sozialen Kategorien wie Geschlecht, Bildungsherkunft, ethnische Zugehörigkeit usw. nehmen, ist vor dem Hintergrund wachsender Diversität in der Gesellschaft relevanter denn je. Zur Repräsentation von marginalisierten Gruppen in der Psychotherapie gibt es für den deutschsprachigen Raum bisher wenig Daten. Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen einer psychologischen Masterarbeit an der TU Dresden die Studie „Repräsentation marginalisierter Gruppen in der Psychotherapie“ durchgeführt.
Der Bezug von Impfstoffen in Hamburg erfolgt nicht über Sprechstundenbedarf! Aufgrund der immer wiederkehrenden Thematik in Prüfanträgen möchten wir auf den korrekten Bezugsweg von Impfstoffen hinweisen.
Die Beratung nach Gendiagnostikgesetz zum nicht-invasiven Pränataltest zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 (01789 und 01790 GOP) wird zum 01.07.2022 in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen.
Es kann bei der VV-Wahl über das Online-Portal zu Problemen mit der Verbindung zum externen Link der Firma Polyas kommen. Die Firma Polyas verweist darauf, dass bei der Nutzung des Wahlsystems über das Online-Portal, auf „aktuelle“ Browserversionen geachtet werden sollte.
Zum 31.05.2022 wurde die Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung um eine weitere Indikation ergänzt.
Eine Studie an der TU Dresden geht der Frage nach, ob alle Menschen von einer Psychotherapie im gleichen Maße profitieren bzw. welchen Einfluss die Zugehörigkeiten zu sozialen Kategorien wie Geschlecht, Bildungsherkunft, ethnische Zugehörigkeit usw. nehmen.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Hausärztinnen und Hausärzte spielen im Gesundheitssystem eine tragende Rolle wenn es um das Thema Prävention und Gesundheitsförderung geht. Allerdings ist eine individuelle hausärztliche Begleitung von Präventionsmaßnahmen sehr betreuungs- und zeitintensiv und oft im regulären Praxisalltag kaum zu leisten.
KV-App-Radar mit wichtigen Benefits für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen // Digitales Informationsportal bietet Überblick über 3.700 Gesundheits-Apps und alle aktuell gelisteten 37 DiGA
Die Ständige Impfkommission empfiehlt nun allen bisher nicht geimpften, gesunden Kindern von 5 bis 11 Jahren eine einmalige COVID-19-Impfung. Zudem wurde die Impfempfehlung für Personen mit durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion und bisher unvollständiger Immunisierung angepasst.
Die Formulare werden vom Amt für Arbeitsschutz der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz erstellt und können seit April 2022 nicht mehr über den Paul Albrechts Verlag bezogen werden, da keine Druckversionen mehr erstellt werden. Die Formulare können ausschließlich digital als Druckvorlage über die KV bezogen werden.
Derzeit besteht ein Lieferengpass von Miochol E® Trockensubstanz mit Lösungsmittel in Deutschland.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Das Layout der elektronischen Ausgabe passt sich flexibel an alle Endgeräte an. Damit können Sie das KVH-Journal auch auf dem Smartphone oder Tablet lesen.Sobald eine neue Ausgabe erscheint, bekommen Sie eine E-Mail mit dem Link zum ePaper zugeschickt.Blättern Sie mal rein: Die Mai-Ausgabe ist bereits als ePaper erschienen.
Seit dem 02.05. lag eine technische Störung im eTerminservice (eTS) der Terminservicestelle vor. Diese Störung führte dazu, dass in der TSS-Terminplanung (eTS-Webarzt) einige Termine nicht mehr sichtbar, die Termine aber in der Terminbuchung (eTS-Webpatient) sicht- und somit auch buchbar waren.
Die aktuelle Hamburger Eindämmungsverordnung verlangt nach einem positiven Schnelltest keinen PCR-Test mehr, egal ob ein Selbsttest zu Hause oder ein Profitest von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung durchgeführt wurde.
Die Versorgungslage mit Tamoxifen hat sich laut einer Aussage des BfArM vom 05.Mai stabilisiert.
In Hamburg gelten in puncto Isolation/Quarantäne sowie Maskenpflicht neue Regeln.
Es ist eine Stichtagsregelung vorgesehen und die bisherige Version verliert Ihre Gültigkeit und darf nicht mehr verwendet werden. Der neue Vordruck wurde um zwei Blatt erweitert und umfasst nun 10 Blatt. Einzelheiten können Sie auch der beigefügten KBV-Info entnehmen.
Am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie, Schmerzmedizin und Schmerzpsychologie wird eine neue, von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderte klinische Studie im Sonderforschungsbereich (SFB) „Behandlungserwartungen“ durchgeführt.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die Coronavirus-Sonderregelung zur Überschreitung der Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten der Kinder-Untersuchungen U6 bis U9 läuft am 30. Juni aus.
Die KBV bittet um ihre Teilnahme an der aktuellen Befragung zum Thema eAU und eRezept.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Ärztliche Entscheidung und Verordnung Ärztinnen und Ärzte entscheiden beim Ausstellen der Heilmittelverordnung (Formular 13) darüber, ob die physiotherapeutische Leistung telemedizinisch durchgeführt werden kann oder ob dies auszuschließen ist.
Dauerdiagnosen können auch mit der neuen Kodierunterstützung in die Abrechnung übernommen werden. Denn alle wichtigen Funktionen stehen weiterhin in der Praxissoftware bereit. Welche das sind und welche neuen Anwendungen Ärzte und Psychotherapeuten hinsichtlich der Dauerdiagnosen freiwillig nutzen können, zeigt die nachfolgende Praxisinformation vom 31.03.2022.
BioNTech möchte Sie bei der Impfung unterstützen. Ab sofort gibt es folgende Informationsmaterialien in ukrainischer Sprache unter webshop.biontech.de: Terminkarte für die nächste Impfung, Broschüre mit allen wichtigen Informationen zur COVID-19-mRNA-Impfung.
Für eine Untersuchung an der Professur für Pädagogische und Entwicklungspsychologie der TU-Chemnitz, werden ExpertInnen gesucht, insbesondere PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendpsychotherapeutInnen, welche Therapie in Zeiten von Covid-19 angeboten haben und anbieten und sich bereit erklären, an einer 15-minütigen Onlinebefragung teilzunehmen.
Die Zielgruppe sind ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen mit und ohne Erfahrungen im Umgang mit DiGA.
Bildergalerie vom Festakt vom 08.04.2022.
Das im vorigen Jahr gestartete ambulante COVID-19-Register zur Erforschung der Erkrankung ist um das Thema Long-COVID erweitert worden. Für die Datenerhebung werden weiterhin bundesweit Arztpraxen gesucht.
Das Zentrum für traumatisierte Geflüchtete (Centra) und die Flüchlingsambulanz des UKE haben von der Stadt die Aufgabe übertragen bekommen, die Koordination von psychosozialen Hilfen für Ukraine-Geflüchtete zu übernehmen.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Am 1. April 2022 tritt voraussichtlich die neue Qualitätssicherungsvereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz in Kraft. Sie regelt die fachlichen und technischen Voraussetzungen für die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung des Telemonitorings bei Herzinsuffizienz durch ein ärztliches telemedizinisches Zentrum nach den Gebührenordnungspositionen 13583,13584,13585,13586 und 13587 EBM.
Für das Fortbildungsprogramm Hautkrebs-Screening werden von der KV-Hamburg und der Ärztekammer Hamburg Referentinnen und Referenten gesucht.
PET/CT in allen Stadien des Hodgkin-Lymphoms: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, den im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen bereits enthaltenen Anspruch auf Untersuchungen mittels Positronenemissions- und Computertomographie (PET/CT) bei Hodgkin-Lymphomen zu erweitern. Durch diesen Beschluss gilt der Leistungsanspruch für alle Stadien des Hodgkin-Lymphoms und umfasst neben dem Initial-Staging auch das Interim-Staging und das Staging nach Rezidiv. Ausgenommen vom PET/CT-Einsatz bleibt die Routine-Nachsorge ohne begründeten Verdacht.
Ab dem 01.04.2022 können zusätzlich Fachärzte für Innere Medizin (ohne Gebietsbezeichnung) einen Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der Polygraphie stellen.
Das PEI hat nach Prüfung der Vorbestellungszahlen festgestellt, dass die Anzahl der vorbestellten Impfstoffdosen derzeit noch signifikant von dem ermittelten Bedarf für die kommende Grippe-Saison abweicht, was schlimmstenfalls zu Einschränkungen der Impfstoffverfügbarkeit in der nächsten Saison führen könnte. Dies gelte sowohl für Standarddosis-Impfstoffe, als auch insbesondere für Hochdosis-Impfstoffe („first line Empfehlung“ von der Stiko für Personen ab 60 Jahren).
Die Asklepios Substitutionsambulanz in Altona hat mitgeteilt, dass sie Substitutionspatient:innen aus der Ukraine auch sehr kurzfristig aufnehmen kann. In der seit dreißig Jahren zentralen Substitutionsambulanz der Hansestadt sind „sowohl ukrainische als auch russischsprachige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt“, heißt es in der Mitteilung der ärztlichen Leiterin Dr. Annina Carstens vom 10. März 2022. „Zusätzlich würden wir bei höherem Bedarf auch eine eigenständige Dolmetscher-Sprechstunde für ukrainische Patient:innen etablieren, so wie wir es seit der letzten Flüchtlingswelle auch für die Versorgung von farsi-sprechenden Geflüchteten anbieten.“
Ab heute ist das Online-Portal für die Abgabe der Abrechnung des Quartals 1/2022 freigeschaltet.
Die Ergebnisse der Mitgliederbefragung aus dem Vorjahr liegen jetzt vor.
Viele der Pandemie-bedingt erfolgten Sonderregelungen sind ab dem 1. April nicht mehr gültig. Übersichten der Regelungen finden Sie u.a. unter nachfolgenden Links.
Die Garantiequoten des Quartals 2/2022 können ab sofort eingesehen werden.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Das ABC-19-Register sammelt Daten zu COVID-19-Fällen in der ambulanten Versorgung. Für dieses Projekt werden weiterhin Praxen gesucht, die ihre COVID-19-Patienten dauerhaft (also über die akute Krankheitsphase hinaus) betreuen. Auch Long-Covid-Patienten, die in der akuten Krankheitsphase nicht ins Register aufgenommen wurden, können noch eingeschlossen werden.
Zu Kosten und Nutzen von Tools zur Digitalisierung hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) eine Umfrage unter Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber gestartet.
Die Befragung dauert maximal 30 Min. und ist von der Ethikkommission der Fakultät für Verhaltens- und empirische Kulturwissenschaft der Universität Heidelberg genehmigt und befürwortet worden. Im Rahmen einer Kooperation findet die Studie parallelisiert auch in Chile statt.
Hiermit informieren wir Sie über geplante Wartungsarbeiten an der Internetanbindung der KBV.
Um die Versorgung der Flüchtlinge aus der Ukraine effizient zu gestalten, will die KV Hamburg eine Liste derjenigen Praxen veröffentlichen, in denen entweder beim Arzt oder im Team Sprachkenntnisse in Ukrainisch, Russisch oder Polnisch vorhanden sind.
Mit Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite Ende November2021 wurde ein Auslaufen der Regelung zur Kostenerstattung, u.a. zur Finanzierung der persönlichen Schutzausrüstung, durch die Krankenkassen nach §105 Abs. 3 Satz 1 SGB V zum 31.03.2022 vorgegeben.Mangels rechtlicher Grundlage müssen wir daher leider den Web-Shop der KVHamburg zum 31. März 2022 einstellen.
Unbestritten hat die Covid-19 Pandemie einen erheblichen Einfluss auf unser tägliches Leben und Arbeiten gezeigt. Mit dieser Fragebogenerhebung sollen die Auswirkungen auf die Umsetzung der Tumorschmerztherapie in Deutschland erfasst werden, um mutmaßlich entstandene Versorgungsdefizite aufzeigen und verifizieren zu können.
Am 30.03.2022 um 17 Uhr erleben Sie eine neue Ausgabe der Veranstaltungsreihe gematik digital. Thematisiert wird erneut das elektronische Rezept (E-Rezept), diesmal mit den ersten Erfahrungen aus dem Praxisalltag.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die aktuelle Umfragestudie (CLUE) ist eine nationale multidisziplinäre Kooperation mehrerer Abteilungen des Universitätsklinikums Bonn, darunter Neurologie, Psychiatrie, Gerontopsychiatrie, Psychosomatische Medizin, Kardiologie und Pulmologie, ebenfalls unter meiner Leitung und in Zusammenarbeit der Vorsitzende der Long-Covid-19-Selbst-Hilfe Gruppe Köln/Bonn Frau Pia Chowdhury. Die Inhalte spannen jedoch Angebote auch aus der Rehabilitationsmedizin, Psychotherapie, Fachärzte aller relevanten Bereiche in Zusammenhang mit Covid-19-Spätfolgen.
Aktuelle Ausgaben der "Kitteltaschen-Thesauren" können ab sofort beim ZI als PDF abgerufen werden: www.zi.de/projekte/kodierung/zi-thesauren
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Fachkreise über einen Lieferengpass bei Tamoxifen informiert. Der Engpass manifestiert sich aktuell vor allem bei den 20 mg-Tabletten.
Die AMVV regelt in § 3a die Verschreibung von teratogenen Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid. Auf Grund dieser Vorschrift (konkret Absatz 2 Satz 1) ist bislang u.a. vorgesehen, dass die verschreibende Person der Patientin bzw. dem Patienten vor Beginn der medikamentösen Behandlung geeignete medizinische Informationsmaterialien sowie die aktuelle Gebrauchsinformation des verordneten Fertigarzneimittels aushändigen muss.
Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht der in Hamburg geltenden Isolations- und Quarantäneregeln (Stand 10.02.2022). Weiter Informationen (bspw. zum 2G-Plus-Zugangsmodell) finden Sie unter hamburg.de
Knapp 100 Tage nach Amtsantritt stellt sich Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach am 4. März den Fragen der Vertragsärzte und -psychotherapeuten. Auf Einladung des Vorstands der KBV wird Lauterbach in einer Online-Veranstaltung seine gesundheitspolitischen Pläne für die laufende Legislaturperiode erläutern und zu aktuellen Themen Stellung nehmen.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die Partner des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ärzte) haben sich aufgrund der andauernden Corona-Pandemie auf die Fortführung der befristeten Sonderregelungen für nichtärztliche Praxisassistenten (NäPA) verständigt. Diese betreffen die Fortbildungsveranstaltungen für NÄPA und die sogenannte Refresher-Fortbildung, die alle drei Jahre zu absolvieren ist.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Fachärzte für Kardiologie, die die neuen TMZ-Leistungen abrechnen möchten, benötigen neben einer Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung (QS-Vereinbarung) Telemonitoring bei Herzinsuffizienz außerdem eine Genehmigung zur Rhythmusimplantat-Kontrolle.
Abgesonderte – in Isolation oder in Quarantäne – können sich unter definierten Bedingungen vorzeitig aus der Absonderung befreien lassen. Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht der in Hamburg geltenden Isolations- und Quarantäneregeln (Stand 20.01.2022). Weiter Informationen (bspw. zum 2G-Plus-Zugangsmodell) finden Sie unter hamburg.de
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Alle wichtigen Informationen für Praxisangestellte zu Anspruch, Abrechnung und Dokumentation von Antigenschnellstests.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
„Und mit wem kommunizieren Sie da? Direkt mit dem Arzt oder mit der Sprechstundenhilfe?“ – „Gar nicht.“ (Zitat einer Gruppendiskussion)
Der Beginn der Corona-Pandemie 2020 hat unseren beruflichen und privaten Alltag völlig durcheinandergebracht. Auch in der „sprechenden Medizin“, in der alle Beteiligten bislang nur einer geringen Infektionsgefahr ausgesetzt waren, mussten plötzlich stark erhöhte Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Diese Schutzmaßnahmen sind so lange aufrechtzuerhalten, bis eine Gefährdung von Personal, Patienten und Bevölkerung nicht mehr gegeben ist.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht
Die elektronische Übermittlung der Dokumentationsdaten für die Programmbeurteilung für das Jahr 2021 muss – entgegen Nr. 2.1 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM – spätestens bis zum 28. Februar 2022 erfolgen.
Gemäß § 5 des Beschlusses über die Bildung eines Strukturfonds nach § 105 SGB V der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg vom 23.05.2019 veröffentlicht die KVH an dieser Stelle die entsprechenden Jahresberichte.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Mit der Ernennung der Frauenkommission der KV Hamburg in der Vorstandskonferenz am 14.12.2021 fiel der Startschuss für mehr weibliche Expertise in der Selbstverwaltung. Denn obwohl Frauen mehr als die Hälfte unserer Mitglieder bilden, sind sie in den Selbstverwaltungsgremien deutlich unterrepräsentiert.