Die Formulare werden vom Amt für Arbeitsschutz der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz erstellt und können seit April 2022 nicht mehr über den Paul Albrechts Verlag bezogen werden, da keine Druckversionen mehr erstellt werden. Die Formulare können ausschließlich digital als Druckvorlage über die KV bezogen werden.

Aktuelle Meldungen
Derzeit besteht ein Lieferengpass von Miochol E® Trockensubstanz mit Lösungsmittel in Deutschland.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Das Layout der elektronischen Ausgabe passt sich flexibel an alle Endgeräte an. Damit können Sie das KVH-Journal auch auf dem Smartphone oder Tablet lesen.Sobald eine neue Ausgabe erscheint, bekommen Sie eine E-Mail mit dem Link zum ePaper zugeschickt.Blättern Sie mal rein: Die Mai-Ausgabe ist bereits als ePaper erschienen.
Seit dem 02.05. lag eine technische Störung im eTerminservice (eTS) der Terminservicestelle vor. Diese Störung führte dazu, dass in der TSS-Terminplanung (eTS-Webarzt) einige Termine nicht mehr sichtbar, die Termine aber in der Terminbuchung (eTS-Webpatient) sicht- und somit auch buchbar waren.
Die aktuelle Hamburger Eindämmungsverordnung verlangt nach einem positiven Schnelltest keinen PCR-Test mehr, egal ob ein Selbsttest zu Hause oder ein Profitest von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung durchgeführt wurde.
Die Versorgungslage mit Tamoxifen hat sich laut einer Aussage des BfArM vom 05.Mai stabilisiert.
In Hamburg gelten in puncto Isolation/Quarantäne sowie Maskenpflicht neue Regeln.
Es ist eine Stichtagsregelung vorgesehen und die bisherige Version verliert Ihre Gültigkeit und darf nicht mehr verwendet werden. Der neue Vordruck wurde um zwei Blatt erweitert und umfasst nun 10 Blatt. Einzelheiten können Sie auch der beigefügten KBV-Info entnehmen.
Am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie, Schmerzmedizin und Schmerzpsychologie wird eine neue, von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderte klinische Studie im Sonderforschungsbereich (SFB) „Behandlungserwartungen“ durchgeführt.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Grundlage ist die jüngste Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV). Weitere Infos in der Übersicht.
Die Coronavirus-Sonderregelung zur Überschreitung der Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten der Kinder-Untersuchungen U6 bis U9 läuft am 30. Juni aus.
Die KBV bittet um ihre Teilnahme an der aktuellen Befragung zum Thema eAU und eRezept.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Ärztliche Entscheidung und Verordnung Ärztinnen und Ärzte entscheiden beim Ausstellen der Heilmittelverordnung (Formular 13) darüber, ob die physiotherapeutische Leistung telemedizinisch durchgeführt werden kann oder ob dies auszuschließen ist.
Dauerdiagnosen können auch mit der neuen Kodierunterstützung in die Abrechnung übernommen werden. Denn alle wichtigen Funktionen stehen weiterhin in der Praxissoftware bereit. Welche das sind und welche neuen Anwendungen Ärzte und Psychotherapeuten hinsichtlich der Dauerdiagnosen freiwillig nutzen können, zeigt die nachfolgende Praxisinformation vom 31.03.2022.
BioNTech möchte Sie bei der Impfung unterstützen. Ab sofort gibt es folgende Informationsmaterialien in ukrainischer Sprache unter webshop.biontech.de: Terminkarte für die nächste Impfung, Broschüre mit allen wichtigen Informationen zur COVID-19-mRNA-Impfung.
Für eine Untersuchung an der Professur für Pädagogische und Entwicklungspsychologie der TU-Chemnitz, werden ExpertInnen gesucht, insbesondere PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendpsychotherapeutInnen, welche Therapie in Zeiten von Covid-19 angeboten haben und anbieten und sich bereit erklären, an einer 15-minütigen Onlinebefragung teilzunehmen.
Die Zielgruppe sind ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen mit und ohne Erfahrungen im Umgang mit DiGA.
Bildergalerie vom Festakt vom 08.04.2022.
Das Zentrum für traumatisierte Geflüchtete (Centra) und die Flüchlingsambulanz des UKE haben von der Stadt die Aufgabe übertragen bekommen, die Koordination von psychosozialen Hilfen für Ukraine-Geflüchtete zu übernehmen.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Am 1. April 2022 tritt voraussichtlich die neue Qualitätssicherungsvereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz in Kraft. Sie regelt die fachlichen und technischen Voraussetzungen für die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung des Telemonitorings bei Herzinsuffizienz durch ein ärztliches telemedizinisches Zentrum nach den Gebührenordnungspositionen 13583,13584,13585,13586 und 13587 EBM.
Für das Fortbildungsprogramm Hautkrebs-Screening werden von der KV-Hamburg und der Ärztekammer Hamburg Referentinnen und Referenten gesucht.
PET/CT in allen Stadien des Hodgkin-Lymphoms: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, den im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen bereits enthaltenen Anspruch auf Untersuchungen mittels Positronenemissions- und Computertomographie (PET/CT) bei Hodgkin-Lymphomen zu erweitern. Durch diesen Beschluss gilt der Leistungsanspruch für alle Stadien des Hodgkin-Lymphoms und umfasst neben dem Initial-Staging auch das Interim-Staging und das Staging nach Rezidiv. Ausgenommen vom PET/CT-Einsatz bleibt die Routine-Nachsorge ohne begründeten Verdacht.
Ab dem 01.04.2022 können zusätzlich Fachärzte für Innere Medizin (ohne Gebietsbezeichnung) einen Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der Polygraphie stellen.
Das PEI hat nach Prüfung der Vorbestellungszahlen festgestellt, dass die Anzahl der vorbestellten Impfstoffdosen derzeit noch signifikant von dem ermittelten Bedarf für die kommende Grippe-Saison abweicht, was schlimmstenfalls zu Einschränkungen der Impfstoffverfügbarkeit in der nächsten Saison führen könnte. Dies gelte sowohl für Standarddosis-Impfstoffe, als auch insbesondere für Hochdosis-Impfstoffe („first line Empfehlung“ von der Stiko für Personen ab 60 Jahren).
Ab heute ist das Online-Portal für die Abgabe der Abrechnung des Quartals 1/2022 freigeschaltet.
Die Asklepios Substitutionsambulanz in Altona hat mitgeteilt, dass sie Substitutionspatient:innen aus der Ukraine auch sehr kurzfristig aufnehmen kann. In der seit dreißig Jahren zentralen Substitutionsambulanz der Hansestadt sind „sowohl ukrainische als auch russischsprachige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt“, heißt es in der Mitteilung der ärztlichen Leiterin Dr. Annina Carstens vom 10. März 2022. „Zusätzlich würden wir bei höherem Bedarf auch eine eigenständige Dolmetscher-Sprechstunde für ukrainische Patient:innen etablieren, so wie wir es seit der letzten Flüchtlingswelle auch für die Versorgung von farsi-sprechenden Geflüchteten anbieten.“
Die Ergebnisse der Mitgliederbefragung aus dem Vorjahr liegen jetzt vor.
Viele der Pandemie-bedingt erfolgten Sonderregelungen sind ab dem 1. April nicht mehr gültig. Übersichten der Regelungen finden Sie u.a. unter nachfolgenden Links.
Die Garantiequoten des Quartals 2/2022 können ab sofort eingesehen werden.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Das ABC-19-Register sammelt Daten zu COVID-19-Fällen in der ambulanten Versorgung. Für dieses Projekt werden weiterhin Praxen gesucht, die ihre COVID-19-Patienten dauerhaft (also über die akute Krankheitsphase hinaus) betreuen. Auch Long-Covid-Patienten, die in der akuten Krankheitsphase nicht ins Register aufgenommen wurden, können noch eingeschlossen werden.
Zu Kosten und Nutzen von Tools zur Digitalisierung hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) eine Umfrage unter Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber gestartet.
Die Befragung dauert maximal 30 Min. und ist von der Ethikkommission der Fakultät für Verhaltens- und empirische Kulturwissenschaft der Universität Heidelberg genehmigt und befürwortet worden. Im Rahmen einer Kooperation findet die Studie parallelisiert auch in Chile statt.
Hiermit informieren wir Sie über geplante Wartungsarbeiten an der Internetanbindung der KBV.
Um die Versorgung der Flüchtlinge aus der Ukraine effizient zu gestalten, will die KV Hamburg eine Liste derjenigen Praxen veröffentlichen, in denen entweder beim Arzt oder im Team Sprachkenntnisse in Ukrainisch, Russisch oder Polnisch vorhanden sind.
Mit Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite Ende November2021 wurde ein Auslaufen der Regelung zur Kostenerstattung, u.a. zur Finanzierung der persönlichen Schutzausrüstung, durch die Krankenkassen nach §105 Abs. 3 Satz 1 SGB V zum 31.03.2022 vorgegeben.Mangels rechtlicher Grundlage müssen wir daher leider den Web-Shop der KVHamburg zum 31. März 2022 einstellen.
Unbestritten hat die Covid-19 Pandemie einen erheblichen Einfluss auf unser tägliches Leben und Arbeiten gezeigt. Mit dieser Fragebogenerhebung sollen die Auswirkungen auf die Umsetzung der Tumorschmerztherapie in Deutschland erfasst werden, um mutmaßlich entstandene Versorgungsdefizite aufzeigen und verifizieren zu können.
Am 30.03.2022 um 17 Uhr erleben Sie eine neue Ausgabe der Veranstaltungsreihe gematik digital. Thematisiert wird erneut das elektronische Rezept (E-Rezept), diesmal mit den ersten Erfahrungen aus dem Praxisalltag.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die aktuelle Umfragestudie (CLUE) ist eine nationale multidisziplinäre Kooperation mehrerer Abteilungen des Universitätsklinikums Bonn, darunter Neurologie, Psychiatrie, Gerontopsychiatrie, Psychosomatische Medizin, Kardiologie und Pulmologie, ebenfalls unter meiner Leitung und in Zusammenarbeit der Vorsitzende der Long-Covid-19-Selbst-Hilfe Gruppe Köln/Bonn Frau Pia Chowdhury. Die Inhalte spannen jedoch Angebote auch aus der Rehabilitationsmedizin, Psychotherapie, Fachärzte aller relevanten Bereiche in Zusammenhang mit Covid-19-Spätfolgen.
Die bisherige Übersicht wurde überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht.
Die AMVV regelt in § 3a die Verschreibung von teratogenen Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid. Auf Grund dieser Vorschrift (konkret Absatz 2 Satz 1) ist bislang u.a. vorgesehen, dass die verschreibende Person der Patientin bzw. dem Patienten vor Beginn der medikamentösen Behandlung geeignete medizinische Informationsmaterialien sowie die aktuelle Gebrauchsinformation des verordneten Fertigarzneimittels aushändigen muss.
Aktuelle Ausgaben der "Kitteltaschen-Thesauren" können ab sofort beim ZI als PDF abgerufen werden: www.zi.de/projekte/kodierung/zi-thesauren
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Fachkreise über einen Lieferengpass bei Tamoxifen informiert. Der Engpass manifestiert sich aktuell vor allem bei den 20 mg-Tabletten.
Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht der in Hamburg geltenden Isolations- und Quarantäneregeln (Stand 10.02.2022). Weiter Informationen (bspw. zum 2G-Plus-Zugangsmodell) finden Sie unter hamburg.de
Knapp 100 Tage nach Amtsantritt stellt sich Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach am 4. März den Fragen der Vertragsärzte und -psychotherapeuten. Auf Einladung des Vorstands der KBV wird Lauterbach in einer Online-Veranstaltung seine gesundheitspolitischen Pläne für die laufende Legislaturperiode erläutern und zu aktuellen Themen Stellung nehmen.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die Partner des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ärzte) haben sich aufgrund der andauernden Corona-Pandemie auf die Fortführung der befristeten Sonderregelungen für nichtärztliche Praxisassistenten (NäPA) verständigt. Diese betreffen die Fortbildungsveranstaltungen für NÄPA und die sogenannte Refresher-Fortbildung, die alle drei Jahre zu absolvieren ist.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Fachärzte für Kardiologie, die die neuen TMZ-Leistungen abrechnen möchten, benötigen neben einer Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung (QS-Vereinbarung) Telemonitoring bei Herzinsuffizienz außerdem eine Genehmigung zur Rhythmusimplantat-Kontrolle.
Abgesonderte – in Isolation oder in Quarantäne – können sich unter definierten Bedingungen vorzeitig aus der Absonderung befreien lassen. Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht der in Hamburg geltenden Isolations- und Quarantäneregeln (Stand 20.01.2022). Weiter Informationen (bspw. zum 2G-Plus-Zugangsmodell) finden Sie unter hamburg.de
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Alle wichtigen Informationen für Praxisangestellte zu Anspruch, Abrechnung und Dokumentation von Antigenschnellstests.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
„Und mit wem kommunizieren Sie da? Direkt mit dem Arzt oder mit der Sprechstundenhilfe?“ – „Gar nicht.“ (Zitat einer Gruppendiskussion)
Der Beginn der Corona-Pandemie 2020 hat unseren beruflichen und privaten Alltag völlig durcheinandergebracht. Auch in der „sprechenden Medizin“, in der alle Beteiligten bislang nur einer geringen Infektionsgefahr ausgesetzt waren, mussten plötzlich stark erhöhte Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Diese Schutzmaßnahmen sind so lange aufrechtzuerhalten, bis eine Gefährdung von Personal, Patienten und Bevölkerung nicht mehr gegeben ist.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht
Die elektronische Übermittlung der Dokumentationsdaten für die Programmbeurteilung für das Jahr 2021 muss – entgegen Nr. 2.1 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM – spätestens bis zum 28. Februar 2022 erfolgen.
Gemäß § 5 des Beschlusses über die Bildung eines Strukturfonds nach § 105 SGB V der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg vom 23.05.2019 veröffentlicht die KVH an dieser Stelle die entsprechenden Jahresberichte.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Mit der Ernennung der Frauenkommission der KV Hamburg in der Vorstandskonferenz am 14.12.2021 fiel der Startschuss für mehr weibliche Expertise in der Selbstverwaltung. Denn obwohl Frauen mehr als die Hälfte unserer Mitglieder bilden, sind sie in den Selbstverwaltungsgremien deutlich unterrepräsentiert.
Der Vorstand hat ein Telegramm veröffentlicht
Ab heute ist das Online-Portal für die Abgabe der Abrechnung des Quartals 4/2021 freigeschaltet.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten in Hamburg auch für die nächste Saison die Möglichkeit der Vorbestellung von Grippeimpfstoffen in Zusammenarbeit mit dem Hamburger Apothekerverein.e.V. an. Damit Sie die Grippeimpfstoffe kostengünstig und in der bedarfsgerechten Menge beziehen können, haben uns die gesetzlichen Krankenkassen über folgende Verfahrensweise, die sie mit dem Apothekerverein Hamburg abgestimmt haben, informiert.
In zähen Verhandlungen ist es der KV Hamburg gelungen, in der Wirkstoffvereinbarung für 2022 seit langem geforderte Erleichterungen durchzusetzen. So konnten die Zielquote für Antikoagulantien („Phenprocoumonquote“) spürbar gesenkt werden. Der Zielwert für Hamburg beträgt künftig 15 Prozent (statt bislang 30 Prozent), mit Ausnahme der Kardiologen, für die ein Zielwertvon 10 Prozent gilt (statt bislang 25 Prozent).
Die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beschlossenen zeitlich befristeten DMP-Sonderregelungen enden zum 31.12.2021.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Aufgrund von zahlreichen Nachfragen im Zusammenhang mit der Log4j Sicherheitslücke hat die KBV ein FAQ-Dokument zur Beantwortung von aufgetretenen Fragen erstellt. Diese Dokument wird regelmäßig aktualisiert sofern neue allgemeingültige Fragen auftreten.
Die Mutterschafts-Richtlinien sehen vor, dass ab dem 1. Januar 2022 die Dokumentation der Schwangerenvorsorge entweder wie bisher im Mutterpass (Papier) erfolgt oder auf Wunsch der Schwangeren digital in der elektronischen Patientenakte (ePa). Ein Wechsel des Formats während einer Schwangerschaft soll vermieden werden, um die Vollständigkeit der Dokumente zu gewährleisten.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Coronavirus-Pandemie können die Kinder-Untersuchungen U6, U7, U7a, U8 sowie U9 auch weiterhin bei Überschreitung der Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten durchgeführt und gemäß den entsprechenden Gebührenordnungspositionen des EBM abgerechnet werden.
Durch die Coronavirus-Pandemie ist es Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten auch weiterhin nicht möglich, Präsenzfortbildungen zu besuchen und hierdurch Fortbildungsnachweise zu erhalten.
Da die Fragen zur Terminbuchung im Kinderimpfzentrum zunehmen, haben wir eine Liste von Fragen und Antworten für die Eltern zusammengestellt.
Die Impfungen im Kinder-Impfzentrum werden ausschließlich nach einem im Vorfeld vereinbarten Termin, jeweils dienstags bis donnerstags sowie samstags und sonntags von 10:00 bis 17:00 Uhr in der Pasmannstraße 1 in der Hamburger Neustadt durchgeführt.Gemäß der bislang als Entwurf vorliegenden Empfehlung der Ständigen Impfkommission werden Termine vorrangig an vorerkrankte Kinder vergeben. Aber auch alle anderen Sorgeberechtigten, die sich mit ihrem Kind für die Impfung entscheiden, können einen Termin erhalten.
Unter der Woche muss ein Vertreter benannt werden.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Seit heute sind die neuen Garantiequoten online. Die für Ihre Arztgruppe gültige Garantiequote finden Sie unter nachstehendem Link.
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Heute starten wir unsere Abfrage zur Menge an benötigten Grippeimpfstoffdosen für die nächste Saison. Wir bitten dann um Rückmeldung der voraussichtlich benötigten Grippeimpfstoffdosen (verwenden Sie hierfür bitte das dem Schreiben beigefügte Formular) bis spätestens Weihnachten, da wir Anfang Januar die Zahlen an die KBV melden müssen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um eine Bedarfsabfrage handelt!
Wir erhalten zurzeit viele Anfragen zur Corona - Impfung und vor allem die Verwendung des Moderna Impfstoffs (Spikevax) zur Durchführung von Corona-19-Impfungen bereitet Probleme. Deshalb haben wir als Unterstützung für die Praxen eine FAQ-Liste erstellt (siehe unten).
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Ärzte und Psychotherapeuten, die zur Berechnung der monatlichen Abschlagszahlungen ihre Fallzahlen an die KV Hamburg melden, bitten wir diese bis zum 15. Dezember zu übermitteln. Nur so kann eine termingerechte Zahlung sichergestellt werden.
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Zum 19.11.2021 wurde die G-BA Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung um eine weitere Indikation ergänzt, „Eingriffe an der Wirbelsäule“.
An den Adventssamstagen öffnen einige Hamburger Praxen ihre Türen für Corona-Impfungen. Die Übersichten werden regelmäßig aktualisiert.
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Die geänderten Mutterschafts-Richtlinien, in die die Pertussis-Impfung in der Schwangerschaft aufgenommen wurde, sind nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger heute in Kraft getreten.
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Wartungsarbeiten am Mittwoch, den 17.11.2021 am Online-Portal ekvhh.de.
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Aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende sollen Hausärzt:innen ab 1. März 2022 regelmäßig mit ihren Patient:innen über Organspende sprechen. Dabei wird erwartet, dass Hausärzt:innen ihre Patient:innen auf die Abgabe der Erklärung zur Organ- und Gewebespende hinweisen und sie in dieser Hinsicht beraten; je Patient:in besteht alle zwei Jahre ein Anspruch, die Beratung abzurechnen.
Digitale Veranstaltung am 30.11.2021, 12:00-13:15 Uhr, live aus der Ärztekammer Hamburg.
Das Unternehmen wurde Mitte vergangener Woche Ziel eines Cyber-Angriffs, bei dem wichtige Teile ihres internen IT-Systems verschlüsselt wurden. Infolgedessen sind die Erreichbarkeit sowie der gesamte Unternehmensbetrieb derzeit stark beeinträchtigt. Der PVS-Hersteller geht davon aus, dass der Angriff dem Unternehmen und nicht den Kunden galt, empfiehlt aber Passwort-Änderungen.Mehr erfahren Sie hier.
Die KBV führt erneut eine Praxisbefragung zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) durch. Wir würden uns freuen, wenn Sie daran teilnehmen. Dies ist bis 11. November unkompliziert durch Anklicken eines Links möglich.
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Wie werden Arztbriefe oder Krankschreibungen mit einem KIM-Dienst elektronisch übermittelt? Dies wird in einem Webinar für Praxen am 3. November live demonstriert. Interessierte können sich online anmelden. Das Webinar ist integriert in die Digital Medicine Conference, die vom 2. bis 3. November als hybride Veranstaltung des health innovation hubs (hih) vom Bundesministerium für Gesundheit stattfindet. Das Programm konzentriert sich auf die Zukunftsthemen der Digitalisierung der Medizin.
Praxen erhalten einen digitalen Helfer, der sie beim Verschlüsseln von Diagnosen unterstützen soll: Die Kodierunterstützung wird in das Praxisverwaltungssystem (PVS) eingebunden und steht Ärzten und Psychotherapeuten direkt beim Kodieren zur Verfügung. Ein neues Service-Heft in der KBV-Reihe PraxisWissen erläutert die verschiedenen Funktionen und gibt konkrete Kodierbeispiele.
Warnung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Zusammenhang mit Kontaktgelen oder Lotionen für die Anwendung bei Ultraschalluntersuchungen des Herstellers Eco-Med Pharmaceuticals aus Kanada sowie gegebenenfalls weiterer Legalhersteller, die ihr Ausgangsmaterial von Eco-Med Pharmaceuticals bezogen haben.
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Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg hat auf ihrer Sitzung am heutigen Abend einen neuen Vorstand gewählt.
Die technischen Probleme wurden behoben und eine Abgabe ist wieder wie gewohnt über ekvhh.de möglich.
Ein Online-Symposium zum Thema „Plötzlicher Epilepsietod“ veranstaltet die Oskar Killinger Stiftung gemeinsam mit der KBV am 20. Oktober. Dabei sollen Handlungsstrategien aus unterschiedlichen medizinischen Perspektiven diskutiert werden. Die Veranstaltung ist mit drei CME Fortbildungspunkten zertifiziert.
Die neue zum 11. Oktober in Kraft tretende aktualisierte Corona-Testverordnung sieht vor, nur noch einem sehr eingeschränkten Personenkreis den Anspruch auf unentgeltliche Bürgertestungen einzuräumen.
Aktuell ist die qualifizierte elektronische Signatur von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) mit der Vorläuferkarte für Heilberufsausweise (HBA) der Firma medisign GmbH nicht möglich.
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Aufgrund der Corona-Pandemie wurden viele Kurse vollständig ausgesetzt oder der Unterricht erfolgte nur teilweise. Daher haben sich die Partner des Bundesmantelvertrags Ärzte (BMV-Ä) auf eine Sonderregelung geeinigt.
Spritzen und Kanülen für COVID-19-Schutzimpfungen werden vorerst entgegen der bisherigen Ankündigung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) weiter zusammen mit dem Impfstoff an die Arztpraxen ausgeliefert. Darüber hat die KBV die KVen am vergangenen Freitag informiert. Der bisherige Bestellprozess soll bis voraussichtlich Ende Oktober verlängert werden, wie das Ministerium mitteilte.
Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich auf verschiedene Anpassungen in der Onkologie-Vereinbarung zum 1. Oktober 2021 geeinigt. Über die Details und das weitere Vorgehen möchten wir Sie heute informieren.
Seit heute sind die neuen Garantiequoten online. Die für Ihre Arztgruppe gültige Garantiequote finden Sie unter nachstehendem Link.
Ab heute ist das Online-Portal für die Abgabe der Abrechnung des Quartals 3/2021 freigeschaltet.
Seit dem 1. Juli 2021 müssen laut Gesetz alle Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die notwendige Ausstattung vorhalten, um Daten über die Telematikinfrastruktur (TI) in die ePA zu übertragen oder auszulesen. Andernfalls droht eine Kürzung der Vergütung um ein Prozent.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Der Bund hat entschieden, dass nun auch der Impfstoff Spikevax® von Moderna über die Apotheken bezogen werden kann. Hiermit soll sichergestellt werden, dass Personen, die in einem Impfzentrum erstgeimpft wurden, die Zweitimpfung in einer Arztpraxis erhalten können, wenn das Impfzentrum zwischenzeitlich geschlossen wurde. Sie können somit bereits mit der nächsten Impfstoffbestellung bis Dienstag (21. September) 12 Uhr Spikevax® von Moderna für die Woche vom 4. bis 10. Oktober in Ihrer Apotheke bestellen. Der Impfabstand zwischen Erst- und Folgeimpfung beträgt nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission vier bis sechs Wochen. Spikevax® ist für Personen ab zwölf Jahre zugelassen und kann ebenso wie der Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer für Auffrischimpfungen verwendet werden.
Das RKI hat KBV und GKV-Spitzenverband darüber informiert, dass die Wochenberichte der Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) auf einen früheren Beginn der RSV-Saison hinweisen. Auch mehrere medizinische Fachgesellschaften haben am 31.08.2021 in einer gemeinsamen Erklärung auf dieses Risiko hingewiesen. Es werde davon ausgegangen, dass die Gründe dafür in den Hygienemaßnahmen zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie im vergangenen Winter und dem damit einhergehenden Ausfall der RSV-Saison 2020/2021 liegen.
Bundesweite Befragung von Praxen startet im September
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Immer wieder werden Praxen mit der Bitte konfrontiert, für Kinder mit sprachlichen Auffälligkeiten eine Logopädie-Verordnung auszustellen, obwohl eigentlich eine Sprachförderung angezeigt wäre. Jedes Kind sollte passgenau jene Hilfe erhalten, die es benötigt. Deshalb ist es wichtig, dass Eltern betroffener Kinder die Unterschiede zwischen den beiden Maßnahmen verstehen.
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Das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch ist aktualisiert worden und bietet nunmehr neue Angebote und vereinfachte Suchfunktionen. Betroffene, Angehörige und Fachkräfte finden schnellen Zugang zu Hilfsangeboten und Informationen zum Thema sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend. Fachliche Einrichtungen wie Beratungsstellen und Praxen von Ärzten und Psychotherapeuten, die über Erfahrungen in der Therapie von Betroffenen von sexualisierter Gewalt verfügen, können sich in die Adressdatenbank aufnehmen lassen. Damit ermöglichen sie, dass Betroffene schneller Hilfe finden.
Häufig erreichen uns Fragen zur Verordnungsfähigkeit in diesem Bereich. Deshalb haben wir hier einen kurzen Überblick zu diesem Thema zusammengestellt.
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Im Rahmen einer Masterarbeit an der Universität Hamburg findet eine eine Umfrage über die Akzeptanz der elektronischen Patientenakte unter den Mitarbeiter:innen im Gesundheitssektor statt.
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Nach und nach stehen immer mehr erstattungsfähige Gesundheits-Apps bereit. Damit ist im September 2020 ein neuer Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung entstanden. Denn neben Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln oder häuslicher Krankenpflege können nun auch digitale Gesundheitsanwendungen verordnet werden. Was ärztliche und psychotherapeutische Praxen über die Verordnung und Abrechnung wissen sollten, stellt Ihnen diese KBV-Praxisinformation vor.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 15.07.2021 beschlossen, den im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen bereits enthaltenen Anspruch auf Untersuchungen mittels Positronenemissionstomographie/Computertomographie (PET/CT) bei Hodgkin-Lymphomen zu erweitern. Durch diesen Beschluss kann die PET/CT zukünftig bei sämtlichen Untersuchungen zur Bestimmung des Stadiums (sog. Staging-Untersuchungen) des Hodgkin-Lymphom in der vertragsärztlichen Versorgung zur Anwendung kommen.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Der GKV-Spitzenverband hat ein Relaunch der Onlineversion des Hilfsmittelverzeichnisses durchgeführt.
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im September vergangenen Jahres beschlossen, die interstitielle LDR-Brachytherapie bei lokal begrenztem Prostatakarzinom mit niedrigem Risikoprofil in die Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“ der entsprechenden Richtlinie der vertragsärztlichen Versorgung aufzunehmen. Das Verfahren stellt für die Betroffenen eine Alternative zur äußeren Bestrahlung oder Entfernung der Prostata dar.
Die Regelungen zur Substitutionsbehandlung von Opioidabhängigen mit einem Depotpräparat sind um ein weiteres Quartal bis zum 30. September verlängert worden. Nach dieser erneuten Verlängerung wird dann geprüft, ob eine weitere Verlängerung oder eine Anpassung erforderlich ist. Der Beschluss des Bewertungsausschusses ist am 1. Juli in Kraft getreten.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Mehrere Regelungen, die im Rahmen der Corona-Pandemie bestanden, wurden angepasst.
Die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf wurde zum 1. Juli erweitert. Außerdem sind die Höchstmengen je Verordnung bei der Ergotherapie in zwei Diagnosegruppen von zehn auf zwanzig verdoppelt worden. Hintergrund ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Heilmittel-Richtlinie.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Schwangere mit negativem Rhesusfaktor D können jetzt als Teil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge in ihrem Blut den Rhesusfaktor D des ungeborenen Kindes genetisch bestimmen lassen. Der Bluttest kann zeigen, ob eine Anti-D-Prophylaxe zur Verhinderung von Komplikationen in der Schwangerschaft notwendig ist.
Die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf wurde zum 1. Juli erweitert. Außerdem sind die Höchstmengen je Verordnung bei der Ergotherapie in zwei Diagnosegruppen von zehn auf zwanzig verdoppelt worden. Hintergrund ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Heilmittel-Richtlinie.
In der Umfrage im Rahmen einer studentsichen Abschlussarbeit geht es um eine Pro-Contra-Abwägung bzw. um eine Kosten-Nutzen-Analyse von Videosprechstunden aus Sicht der Hausärzte in Deutschland.
Für nichtärztliche Praxisassistenten wurde aufgrund der Coronavirus-Pandemie eine weitere Sonderregelung vereinbart. Sie betrifft die sogenannte Refresher-Fortbildung. Dadurch steht mehr Zeit zur Verfügung, um die Kurse zu absolvieren.
Eine Reihe Corona-spezifischer Sonderregelungen werden (nochmals) bis zum 30.09.2021 verlängert.
Die gemeinsame Arbeitsgruppe Arzneimittel von Krankenkassen und der KV Hamburg versendet im Juli ein Informationsschreiben an etwa 120 Hamburger Praxen mit relevanten Verordnungen dieser Arzneimittelgruppe.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Nachdem bereits Anfang des Jahres der BKK-Landesverband NORDWEST mit der KV Hamburg einen Vertrag zur Kardioversion im Rahmen der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung geschlossen hat, tritt zum 01.07.2021 nun auch der Vertrag zur mehrstufigen ambulanten Versorgung von Patienten mit tachykarden Herzrhythmusstörungen durch Kardioversion gemäß § 140a SGB V zwischen der BARMER und der KV Hamburg in Kraft.
Das Einholen einer Zweitmeinung ist jetzt auch im Rahmen einer Videosprechstunde möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren im März zudem um die Indikation der Amputation bei diabetischem Fußsyndrom ergänzt. Für beide Änderungen wurde nunmehr die Vergütung zum 1. Juli 2021 im EBM geregelt.
In der folgenden Übersicht können Sie die Veränderungen der Heilmittelpreise für die Leistungen der Podologie ab dem 1. Juli 2021 bzw. ab 1. Juli 2022 ablesen. Die neuen Preise gelten für Behandlungen, die ab dem 01.07.2021 stattfinden.
Es wird ein unbürokratischer Auszahlungsprozess stattfinden, bei dem automatisch durch Ihr PVS in der eingereichten Abrechnungsdatei die Anspruchsberechtigung durch Kennzeichnung eines entsprechendem KVDT-Feld nachgewiesen wird. Sie müssen hierfür keine manuellen Eingaben vornehmen. Einreichung von Rechnungen oder das Ansetzen einer GOP sind nicht notwendig.
Die Garantieqouten des Quartals 3/2021 können ab sofort eingesehen werden.
Ab heute ist das Online-Portal für die Abgabe der Abrechnung des Quartals 2/2021 freigeschaltet.
Für die Ausstellung der digitalen Impfzertifikate als QR-Code gibt es mehrere Lösungen. Sollte Ihr PVS-Anbieter die Funktion In Ihrem System noch nicht integriert haben, können Sie die Web-Anwendung des RKI nutzen. Die Anwendung steht den Praxen in Hamburg ab sofort zur Verfügung.
Für das Erfassungsjahr 2021 sollten Erstlieferungen aus dem Quartal Q1/2021 bis zum 15.05.2021 übermittelt werden.
Die KBV appelliert an Vertragsärzte und -psychotherapeuten, bis Ende Juni einen elektronischen Heilberufsausweis zu bestellen, damit ihnen keine Sanktionen drohen. Zugleich setzt sich die Ärztevertretung für das Aussetzen der Sanktionen in Bezug auf die elektronische Patientenakte ein, wenn die technischen Voraussetzungen noch nicht gegeben sind.
Anpassung der Diagnoseliste zum 1. Juli
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht
Die Beratung nach Gendiagnostikgesetz zum nicht-invasiven Pränataltest RhD (01788 GOP) wird zum 01.07.2021 in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen.
Das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KV‘en und der KBV (CoC) hat seine Broschüre „Pandemieplanung in der Arztpraxis. Eine Anleitung zum Umgang mit Corona“ aktualisiert.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht
Die Agentur sitegeist, die den Relaunch der Website der KV Hamburg betreut, hat den "Neos Gold Award" für die Verwendung der Open-Source-Content-Application-Plattform Neos für unsere Website gewonnen! Hier geht es zur Siegerehrung!
Der Vorstand hat zwei neue Telegramme veröffentlicht
Will die Politik die niedergelassenen Ärzte aus der Impfkampagne vergraulen? Dieser Eindruck drängt sich auf, nachdem der Bund die Impfstoff-Lieferungen an die Praxen immer weiter kürzen will. „Wie wir erfahren haben, müssen die Praxen aus ihrem Kontingent nicht nur die Impfdosen für Kinder und Jugendliche sicherstellen, sondern auch die Impfungen durch Betriebsärzte und Privatärzte“, erklärt Walter Plassmann, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg, „damit kommt das Erstimpfen mit mRNA-Wirkstoffen in den Praxen für die nächsten Wochen zum Erliegen.“ Der vielbeschworene „Impf-Turbo“ drehe ins Leere.
Der Vorstand hat zwei neue Telegramme veröffentlicht
Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) ruft alle Hamburgerinnen und Hamburger auf, zugesagte Impftermine auch einzuhalten.
Die nun zur Impfung aufgerufenen Menschen mit Vorerkrankungen mögen bitte nicht sofort die Praxen stürmen, um das zum Impfen notwendige Attest zu erhalten.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht
Übermittlung der Daten bis 28. Februar 2022, sofern aus technischen Gründen nicht fristgerecht möglich
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96.495 Impfungen wurden in der vergangenen Woche in Hamburg verabreicht – soviel wie noch nie in der Impfkampagne. 60 Prozent der Impfungen wurden im Impfzentrum durchgeführt, die übrigen in den Arztpraxen. „Wir haben allein am Wochenende eine Kleinstadt geimpft“, fasste Dr. Gerhard Lange-Manchot, einer der ärztlichen Leiter des Impfzentrums, die Bilanz zusammen.
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In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung können nun auch Patienten mit neuromuskulären Erkrankungen und mit Kopf- oder Hals-Tumoren behandelt werden. Die entsprechenden Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Dezember 2020 wurden nach der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten somit am 6. Mai 2021 in Kraft. Interessierte Fachärzte können dem erweiterten Landesausschuss jetzt ihre Teilnahme anzeigen.
Nach dem Start von kv.dox bietet die KBV Webinare zur Bestellung, Installation und Nutzung des KIM-Dienstes an. Die erste "kv.dox-Sprechstunde" findet am 12. Mai statt. Außerdem zeigt ein neues Video, was der Kommunikationsdienst der KBV ist und wie Ärzte und Psychotherapeuten das Produkt für ihre Praxis nutzen können. Zum Video und den Webinaren gelangen Sie über den unten stehenden Link.
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Im Formularbereich gibt es einige Neuerungen. Diese betreffen unter anderem die Nutzung des Arzneimittelformulars durch Psychologische Psychotherapeuten zur Verordnung Digitaler Gesundheitsanwendungen und die Abschaffung des Musters 40. Die ausführlichen Erläuterungen hierzu finden Sie in den Praxisnachrichten der KBV vom 01.04.2021.
Die Urethradruckprofilmessung ist seit dem 1. April 2021 für Kinderchirurgen berechnungsfähig. Einen entsprechenden Beschluss hatte der Bewertungsausschuss kürzlich gefasst. Mit dem Beschluss wurde klargestellt, dass die Gebührenordnungsposition (GOP) 26312 für die Urethradruckprofilmessung mit fortlaufender Registrierung von Fachärzten für Kinderchirurgie berechnet werden kann. Diese Leistung ist fakultativer Leistungsinhalt der bereits für Kinderchirurgen berechnungsfähigen GOP 26313.Entsprechend wurde zum 1. April die Nummer 3 der Präambel 7.1 des EBM um die GOP 26312 ergänzt. Damit ist für Kinderchirurgen neben den bereits in der Präambel enthaltenen arztgruppenspezifischen urologischen GOP 26310, 26311, 26313 und 26320 nun auch die GOP 26312 abrechenbar
Für die Dokumentation der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme für das Darm- und Zervixkarzinom hat der Bewertungsausschuss eine befristete Sonderregelung getroffen. Danach sind die mit den organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen für das Darm- und Zervixkarzinom (oKFE-Richtlinie Darm- und Zervixkarzinom)) im Zusammenhang stehenden Gebührenordnungspositionen auch dann berechnungsfähig, wenn die elektronische Übermittlung der Dokumentationsdaten für die Programmbeurteilung für das vierte Quartal 2020 aus technischen Gründen nicht erfolgen konnte. Diese Daten müssen auch nicht nachgereicht werden.Für das gesamte Jahr 2021 muss die Übermittlung der Dokumentationsdaten für die Programmbeurteilung entgegen Nr. 2.1 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM bis spätestens zum 28. Februar 2022 erfolgen.Die Sonderregelung gilt befristet vom 1. Oktober 2020 bis 31. Dezember 2021 und damit für fünf Quartale.Die Gründe hierfür finden Sie auf der Homepage der KBV unter Praxisnachrichten vom 01.04.21
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Durch eine Überlastung im Netz kann es bei der Einwahl ins Portal zeitweise zu Verzögerungen kommen.
Die KV Hamburg hat für Sie auf YouTube hilfreiche Videos bereitgestellt. Hier finden Sie etwa das Webinar der KV Hamburg, welches am 6. April 2021 stattfand. Demonstriert wird u. a. die Aufbereitung(„Herstellung“) des Impfstoffes, der Transport sowie das Aufziehen in die Spritze.
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Der Abrechnungsnewsletter wurde zu folgenden Themen überarbeitet:
Nichtärztliche Praxisassistenten können coronabedingt schon vor Abschluss ihrer Fortbildung tätig werden.
Hamburg, 31.03.2021 – Vier Monate lang waren die Notfallpraxen der KV Hamburg in Altona und Farmsen reine „Infektpraxen“; ab morgen können sich dort – ob mit Infekt oder ohne – wieder alle Patienten behandeln lassen. mehr
Als erstes Bundesland außerhalb eines Modellversuches startete Hamburg am 15.03.2021 das Impfen gegen das SARS CoV-2-Virus in 28 ausgewählten Schwerpunktpraxen niedergelassener Ärzte.
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Nachdem die Bundeskanzlerin die Entscheidung, den Gründonnerstag zu einem außerordentlichen Feiertag zu machen, heute Vormittag zurückgenommen hat, entscheiden die Ärzte und Psychotherapeuten in eigener Verantwortung, ob und in welchem Umfang sie an diesem Tag Sprechstunden anbieten wollen.
Vordruck für Ärzte, Apotheken, Testzentren etc. zur Bescheinigung des Ergebnisses eines PoC-Antigen Schnelltests
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Ab heute ist das Online-Portal für die Abgabe der Abrechnung des Quartals 1/2021 freigeschaltet.
Die Garantieqouten des Quartals 2/2021 können ab sofort eingesehen werden.
Ärzte, die noch keine Grippeimpfstoffe für die Saison 2021/2022 bestellt haben, sollten dies möglichst umgehend tun. Anderenfalls besteht aus Sicht der KBV das Risiko, dass die Vakzine nicht in vollem Umfang oder nicht rechtzeitig zu Beginn der Impfsaison im Herbst geliefert würden.
Ab dem 1. April 2021 gibt es ein neues indikationsübergreifendes DMP-Teilnahmeformular für Versicherte.
Aufgrund einer aktuellen Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts setzt die Bundesregierung die Corona-Impfungen mit AstraZeneca vorsorglich aus. Nach neuen Meldungen von Hirnvenen-Thrombosen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung in Deutschland und Europa, hält das PEI weitere Untersuchungen für notwendig. Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA wird entscheiden, ob und wie sich die neuen Erkenntnisse auf die Zulassung des Impfstoffes auswirken.
Laut neuer Testverordnung hat seit Montag, den 08.03.2021, jeder Bürger Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche. Das Angebot gilt für alle asymptomatischen Personen.Leistungserbringer können die jeweils vom Gesundheitsdienst beauftragten Testzenten (nach § 6 Abs. 1 S.1 Nr.2 TVO), Apotheken (nach § 6 Abs. 1 S.1 Nr.2 i.V.m. § 6 S. 2 TVO) sowie Zahnärzte oder als solche geführte Einrichtung (nach § 6 Abs. 1 S.1 Nr.2 + § 6 S. 2 TVO) sein.Um die Leistungen abrechnen zu können, müssen Sie sich auf dem Online-Portal der KV Hamburg registrieren. Die Registrierung wird am Montag, den 15.03.2021, unter dem Punkt "Registrierung für externe Leistungserbringer" freigeschaltet.
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Wir möchten Sie darüber informieren, dass vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie die Kinder-Untersuchungen U6, U7, U7a, U8 sowie U9 auch weiterhin bei Überschreitung der Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten durchgeführt und gemäß den entsprechenden Gebührenordnungspositionen des EBM abgerechnet werden können.
Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten (Nähere Informationen im heutigen Telegramm Nr. 6 - folgt!) haben die Möglichkeit per Telefon (116117) oder online einen Impftermin zu vereinbaren. Die Möglichkeit der Terminvereinbarung war den Vertragsärzten bislang nur per Telefon möglich.
Die Sozialbehörde informiert zum aktuellen Stand und dem weiteren Vorgehen im Rahmen der Corona-Impfungen in Hamburg.
Das Impfzentrum in den Messehallen ist mit dem eigenen Auto oder dem ÖPNV gut zu erreichen. Aber auch für Menschen, deren Mobilität stark eingeschränkt oder die ihre eigene Häuslichkeit gar nicht mehr verlassen können, gibt es jetzt Angebote.
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Die Abrechnung von Corona-Abstrichen bei symptomlosen Personen im fahrenden Notdienst hat sich rückwirkend zum 15.10.2020 geändert. So wurde der mit der Stadt Hamburg geschlossene Vertrag zur Durchführung von Testungen auf das Coronavirus (SARS-CoV-2) aufgehoben.
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Zum zweiten Mal haben wir das Meinungsforschungsinstitut Splendid Research damit beauftragt, eine Befragung der Mitglieder der KV Hamburg durchzuführen. Auch für das Jahr 2020 wollten wir wissen:Wie beurteilen unsere Mitglieder die Services der KV? Welche Angebote sind ihnen wichtig? Wie können wirdie Zufriedenheit der Mitglieder verbessern?
Patienten ab 60 können in nächster Saison nur mit diesem Hochdosis Impfstoff zulasten der Kassen geimpft werden
Der Vorstand hat ein neues Telegramm vberöffentlicht.
Die Abgabe der Dokumentation im 4. Quartal zur Früherkennung von Darmkrebs und Zervixkarzinomen (oKFE) ist erneut bis zum 15.03.2021 (vorher 28.02.2021) verlängert worden und kann unabhängig von der Abgabe der Abrechnung sein.
Praxen erhalten für die zusätzlichen stationären Kartenterminals für die medizinischen Fachanwendungen eine höhere Erstattung. Für die elektronische Patientenakte und das elektronische Rezept gibt es zudem neue Technikpauschalen. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt.
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Auch schon getätigte Bestellungen können noch angepasst werden. Sanofi verlängert das Recht auf Wandlung von Efluelda® Bestellungen gegen Vaxigripp® tetra bis 31. März.
Die Einstufung der niedergelassenen Ärzte und ihrer Praxisteams in der Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums in die Priorität 2 sorgt für großen Unmut unter den Ärzten. Viele Praxen betreuen Covid-Erkrankte oder mit dem Virus Infizierte und sind der Meinung, sie seien dem gleichen Risiko ausgesetzt wie beispielsweise das Krankenhaus-Personal. Dieses Argument unterstützt die KV Hamburg und hat es in der Politik auch immer wieder vorgebracht. Die Entscheidung ist durch die Verordnung gefallen und kann weder durch die KV Hamburg noch durch die Sozialbehörde in Hamburg verändert werden.
Zum 12.01.2021 wurde die G-BA Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung um eine weitere Indikation ergänzt, „Implantationen einer Knieendprothese“.
Für die Meldung haben die Gesundheitsämter eine zentrale Fax-Nummer eingerichtet und bieten ein vorgefertigtes Melde-Dokument an.
Die häufigsten Fragen, die zum Thema "Corona-Schutzimpfung" an unser Infocenter gestellt werden, haben wir für Sie gesammelt. Die Übersicht wird regelmäßig aktualisiert und erweitert.
Auch für 2021 haben sich die Vertragspartner für die Weiterführung der Wirkstoffvereinbarung entschieden – inklusive der nachfolgenden Änderungen. Anpassungen von Zielquoten gibt es ab dem 01.01.2021 im Ziel der Antidiabetika, der Ophtalmika und für das Ziel der monoklonalen Antikörper. Für HIV Therapeutika wurde ein neues Ziel vereinbart.
Für Arzt- und Psychotherapeutenpraxen gelten neue verbindliche Anforderungen an die IT-Sicherheit. Die Vertreterversammlung der KBV hatte dazu im Dezember die gesetzlich vorgeschriebene IT-Sicherheitsrichtlinie verabschiedet. Sie tritt am 23. Januar 2021 offiziell in Kraft.
Privatärzte oder sonstige Einrichtungen (z.B. Pflegeheime, Gesundheitsämter, etc.) können das Muster OEGD über die KVH beziehen. Senden Sie dazu eine E-Mail unter Angabe Ihrer Adresse und Kontaktdaten an zr-info-hausverwaltung@kvhh.de.
Einrichtungen und Unternehmen, die Sachkosten für PoC-Tests nach der Corona-Testverordnung abrechnen möchten, können die Voraussetzungen für Leistungsabrechnung nach der Corona-Testverordnung im nachfolgenden Link einsehen.
Der Deutsche Bundestag hat gestern beschlossen, den Anspruch auf Kinderkrankengeld aufgrund der Pandemiesituation auszuweiten. Demnach wird der Anspruch befristet für das Kalenderjahr 2021 um zehn Tage je Elternteil und Kind erweitert und besteht auch dann, wenn das Kind aufgrund der coronabedingten Schließung der Schule, Kita oder Behinderteneinrichtung elterlich beaufsichtigt werden muss.
Uns haben Meldungen erreicht, dass Praxen irrtümlich annehmen, dass mit der Bedarfsmeldung bei der KV über die voraussichtlich benötigte Menge an Grippeimpfstoff für die nächste Saison auch eine Bestellung der Impfstoffe verknüpft sei. Hier liegt ein Irrtum vor!
Die Hamburger Krankenkassenverbände bitten alle Ärzte eindringlich darum, Rechnungen über die selbstbeschaffte Schutzkleidung aus dem Zeitraum 01. März 2020 bis 31. Mai 2020 (Mund-Nasen-Schutz (OP-Masken), FFP2 oder FFP3-Masken, Einmalschutzkittel, Schutzbrillen und Desinfektionsmittel für das Praxispersonal und zur Flächendesinfektion) bis spätestens Ende Februar 2021 bei der Rezeptprüfstelle Duderstadt einzureichen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17.September 2020 beschlossen, dass die interstitielle LDR-Brachytherapie beim lokal begrenzten Prostatakarzinom mit niedrigem Risikoprofil zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung eingesetzt werden darf.
Die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vom 18. Dezember 2020 sieht eine Vergütung für die Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses über ein vorliegendes krankheitsbedingt sehr hohes, hohes oder erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), ggf. den zu vergebenden Code für die Terminvergabe und ggf. eine Vergütung für den postalischen Versand vor
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Nach der Zulassung von kv.dox Ende letzten Jahres können Praxen den Kommunikationsdienst ab sofort bestellen, einrichten und in ihrer Praxis nutzen.
Die bisherige europäische Krankenversicherungskarte aus dem Vereinigten Königreich behält in der EU vorläufig ihre Gültigkeit. Grund ist das Abkommen, das EU und Vereinigtes Königreich Ende des Jahres ausgehandelt haben. Aufgrund seines Austritts wird das Königreich zusätzlich dennoch wie geplant neue Karten ohne das EU-Logo ausgeben, die zur Inanspruchnahme von unvorhersehbaren Behandlungen berechtigen.
Auf der Info-Seite der Sozialbehörde finden Sie alle aktuellen Informationen zum Hamburger Impfzentrum, der Möglichkeit der Terminvermittlung, den Vorgaben zur Impf-Priorisierung sowie ausführliche Informationen zum Impfstoff.
In dem Beschluss von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 05.01.2021 wird angekündigt, dass der Bund gesetzliche Regelungen zum Anspruch auf „Kinderkrankengeld“ im Jahre 2021 treffen wird.
Aufgrund der aktuellen Lage möchten wir darauf hinweisen, dass nur bis zum 31.01.2021 eingereichte Abrechnungen für das Quartal 4/2020 bei der Berechnung des Schutzschirmes und der Honorarauszahlung 4/2020 berücksichtigt werden können.
Sanofi sichert bei negativem G-BA Bescheid bis zum 28.2.21 Recht auf Umwandlung zu