
Hinweis zu DEMIS-Meldungen nach §6 und §7 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Die Hamburger Gesundheitsämter bitten darum, bei allen Meldungen nach § 6 und § 7 des IfSG unter „weitere Kontaktdaten“ möglichst auch die Telefonnummer und die Mail-Adresse der Patientinnen und Patienten zu übermitteln.
Diese sind in der Meldemaske zwar nicht als Pflichtfelder definiert, sind aber seitens der Gesundheitsämter Voraussetzung für eine schnelle Kontaktaufnahme mit den Patientinnen und Patienten. Nur so kann eine Beratung, Anamnese und epidemiologische Ermittlung zeitnah erfolgen.