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05.11.2025 Praxisausweis

SMC-B-Karte

Für die Anbindung an die TI benötigen Sie einen Praxisausweis, auch SMC-B-Karte (Security Module Card) genannt. Nur mit dieser „TI-Zutrittskarte“ – ähnlich wie eine SIM-Karte im Smartphone - kann sich Ihre Praxis als berechtigter Teilnehmer authentifizieren und der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.

Die SMC-B benötigen Praxen zur Registrierung als medizinische Einrichtung, damit der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen kann. Auch für verschiedene TI-Anwendungen, etwa das Versichertenstammdatenmanagement oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchen Sie den Praxisausweis.

Die SMC-B wird für eine Betriebsstättennummer (BSNR) ausgestellt und dauerhaft in das Kartenlesegerät gesteckt, wo sie vom Konnektor für die Authentifizierung des Zugangs zur TI angesprochen wird.