
AKI: Neue Regelungen zur Potenzialerhebung in der außerklinischen Intensivpflege ab 1. Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 gelten neue Regelungen zur Potenzialerhebung im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege (AKI). Ziel ist es, systematisch zu prüfen, ob Patientinnen und Patienten von einer Beatmung entwöhnt oder dekanüliert werden können. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat entsprechende Anpassungen an der AKI-Richtlinie beschlossen. Die bisher geltenden Übergangsregelungen enden damit Ende Juni.
Für Bestandsfälle – also Versicherte, die bereits vor dem 1. Juli 2025 außerklinische Intensivpflege erhalten haben – ist eine Potenzialerhebung vor jeder ärztlichen Verordnung künftig nicht mehr verpflichtend. Dennoch haben diese Patientinnen und Patienten weiterhin einen Anspruch auf eine solche Erhebung. Vertragsärztinnen und -ärzte können eine Potenzialerhebung veranlassen, wenn beispielsweise klinische Hinweise auf ein Entwöhnungs- oder Dekanülierungspotenzial vorliegen. Auch die Krankenkassen können auf Grundlage der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst entsprechende Hinweise erhalten und an die behandelnden Ärztinnen und Ärzte weitergeben, um eine erneute Überprüfung zu veranlassen.
Für neu aufgenommene Versicherte ab dem 1. Juli 2025 müssen die verordnenden Ärzte vor jeder Verordnung prüfen, ob bereits, entsprechend den nachfolgenden Vorgaben, eine Potentialerhebung bereits durchgeführt wurde oder noch durchzuführen ist.
Diese Erhebung muss mindestens alle sechs Monate stattfinden und darf zum Zeitpunkt der Verordnung nicht älter als drei Monate sein. Ziel ist eine kontinuierliche ärztliche Einschätzung darüber, ob und wann eine Entwöhnung von der Beatmung oder eine Dekanülierung möglich ist.
Wird bei der Potenzialerhebung festgestellt, dass keine Aussicht auf eine nachhaltige Besserung der zugrundeliegenden Funktionsstörung besteht und eine Entwöhnung dauerhaft nicht möglich ist, reduziert sich die Frequenz: Dann genügt eine jährliche Erhebung, die zum Zeitpunkt der Verordnung nicht älter als sechs Monate sein darf. Sollte in zwei aufeinanderfolgenden Jahren bei mindestens zwei persönlich durchgeführten Erhebungen kein Verbesserungspotenzial festgestellt werden, kann auf weitere Erhebungen vollständig verzichtet werden.
Die Suche nach potentialerhebenden Ärztinnen und Ärzten wird durch die bundesweite Arztsuche erleichtert. Nach Eingabe des Suchbegriffs „Außerklinische Intensivpflege (AKI): Potenzialerhebung und Verordnung“ sowie der jeweiligen Postleitzahl können gezielt Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender Qualifikation wohnortnah gefunden werden.
Zudem stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf ihrer AKI-Themenseite weitere umfangreiche Informationen bereit. Dazu gehören u.a. auch ein Video, ein Serviceheft aus der Reihe „PraxisWissen“ sowie eine qualifizierende Fortbildung.