
E-Rezepte: wie die Art der Signatur die Einlösbarkeit in der Apotheke beeinflusst
Es kommt immer wieder vor, dass Patienten mit ihrer Gesundheitskarte in der Apotheke ein eRezept einlösen wollen, das sich (noch) nicht auf der Karte befindet. Neben technischen Schwierigkeiten kann dies an der verwendeten Signatur liegen
Für das elektronische Signieren stehen den Praxen die Einzel-, Stapel- und Komfortsignatur zur Verfügung. Jedes Praxisverwaltungssystem, so die Vorgabe der gematik, sollte alle drei Varianten anbieten, sodass Praxen die Wahl haben. Je nachdem, für welche Variante Sie sich entscheiden, ist es wichtig, dem Patienten mitzuteilen, wann das eRezept voraussichtlich signiert und zur Einlösung zur Verfügung stehen wird.
1. Einzelsignatur
Bei dieser Methode wird der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) für jedes Rezept einzeln in das Lesegerät gesteckt und die Signatur-PIN eingegeben. Dieses Verfahren ist jedoch zeitaufwendig und daher für den Praxisalltag weniger geeignet.
2. Stapelsignatur
Hierbei können mehrere vorbereitete eRezepte gesammelt und mit einer einzigen PIN-Eingabe signiert werden. Diese Methode eignet sich insbesondere für die Verarbeitung von Rezeptstapeln, beispielsweise am Ende des Arbeitstages. Vorteilhaft ist, dass der eHBA nicht im Lesegerät verbleibt. Hier sollte den Patienten kommuniziert werden, wann das eRezept voraussichtlich signiert und zur Einlösung zur Verfügung stehen wird (bspw. nach 14 Uhr, nach 18 Uhr oder am Folgetag).
3. Komfortsignatur
Diese von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) empfohlene Methode ermöglicht es, durch einmalige Eingabe der Signatur-PIN bis zu 250 Dokumente innerhalb von 24 Stunden zu signieren, ohne die PIN erneut eingeben zu müssen. Dazu wird der eHBA zu Beginn der Sprechstunde in das Kartenlesegerät gesteckt und die PIN eingegeben. Der eHBA verbleibt dabei im Lesegerät.
Grundvoraussetzung für eine sichere Arbeitsweise jeder Praxis ist, dass für jeden Mitarbeitenden ein personenbezogener Login im PVS existiert. Für die Nutzung der Komfortsignatur ist dieser Punkt essenziell. Praxen, in denen alle Mitarbeitenden bislang denselben Praxis-Zugang nutzen, sollten auf personalisierte Zugänge umstellen. Dann können alle Personen mit ihrem persönlichen PVS-Benutzer-Account Rezepte entweder vorbereiten (MFA) oder signieren (Arzt). Der Arzt authentisiert sich bei jedem Auslösen der Signatur entweder über den bestehenden Login bei dem persönlichen PVS-Benutzer-Account oder durch ein zusätzliches Merkmal, zum Beispiel einem Fingerprint oder einem Passwort. Das hängt vom jeweiligen PVS ab. Mit einem Wechsel des Sprechzimmers wechselt die Möglichkeit zur Komfortsignatur mit, da sie mit dem dazugehörigen Login im PVS gekoppelt ist.
Auch bei Benutzung der Komfortsignatur sollte den Patienten kommuniziert werden, wann das (vorbereitete) eRezept voraussichtlich signiert und zur Einlösung zur Verfügung stehen wird.