
E-Rezept: Rezeptfälschungen vorbeugen
Wie die Krankenkassen informieren, werden derzeit vermehrt gefälschte Arzneimittel-Verordnungen in Apotheken vorgelegt und abgerechnet. Sie betreffen vor allem Antiadiposita/Antidiabetika, Mittel mit Abhängigkeitspotenzial und andere hochpreisige Arzneimittel (siehe Tabelle).
Seit dem 01.01.2024 ist die Ausstellung eines E-Rezepts bei verschreibungspflichtige Arzneimittel für Vertragsärztinnen und -ärzte verpflichtend. E-Rezepte gelten derzeit als fälschungssicher. Für Fälschungen werden hingegen papiergebundenen Verordnungen verwendet. Bei Papier-Rezepten für die genannten Arzneimittel muss daher damit gerechnet werden, dass Apotheken nachfragen und erst nach Rückversicherung in der Praxis die Rezepte beliefern. Dies ist verständlich, da Apotheken verpflichtet sind, Rezepte auf eine mögliche Fälschung hin zu prüfen.
Unsere Empfehlung: Vermeiden Sie unbedingt, vor allem bei Arzneimitteln mit hohem Fälschungspotenzial, das Ausstellen von Papier-Rezepten!
Wirkstoffgruppe | Beispiele |
Wachstumshormone | Genotropin |
GLP1 Hemmer | Ozempic®, Mounjaro® |
Antiepileptika | Gabapentin, Pregabalin, Rivotril® |
Analgetika | Tramadol, Tilidin |
Benzodiazepine und Z-Substanzen | Clonazepam, Diazepam, Zopiclon |