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27.05.2025

Nachvergütung psychotherapeutischer Leistungen 2012 bis 2015

Ärzte und Psychotherapeuten erhalten unter Umständen eine Nachvergütung zum Strukturzuschlag.

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2023 hat der Bewertungsausschuss die Berechnungsgrundlage für die Strukturzuschläge in der Psychotherapie rückwirkend für die Quartale 1/2012 bis 4/2015 angepasst. Bei der Ermittlung des Strukturzuschlags werden in diesen Quartalen nun sämtliche in Punkten bewertete Leistungen, nicht mehr nur ausgewählte Gebührenordnungspositionen berücksichtigt.

Für Praxen kann sich daraus eine Nachvergütung ergeben, sofern Honorarbescheide für diesen Zeitraum (1/2012 bis 4/2015) noch nicht bestandskräftig geworden sind. Eine Rückforderung bereits gezahlter Honorare ist ausgeschlossen.

Was bedeutet dies für Sie?

Wenn Ihre Praxis in einem oder mehreren der betroffenen Quartale die neu definierte Mindestpunktzahl an abrechnungsfähigen Leistungen überschritten hat und der entsprechende Honorarbescheid noch nicht bestandskräftig geworden ist, kann unter Umständen eine Nachvergütung erfolgen. Der Zuschlag wird für Leistungen gezahlt, die über dieser Mindestpunktzahl liegen – darunter fallen unter anderem psychotherapeutische Sprechstunden, Akutbehandlungen sowie gruppenpsychotherapeutische Leistungen.

Was müssen Sie aktuell tun?

Derzeit besteht für Sie kein Handlungsbedarf. Sollte Ihre Praxis in den betreffenden Quartalen von der Neuberechnung profitieren, erhalten Sie hierzu einen Bescheid.

Selbstverständlich informieren wir Sie, wenn neue Informationen vorliegen.

Was ist der Strukturzuschlag?

Den Strukturzuschlag erhalten Ärzte und Psychotherapeuten, wenn sie im Quartal eine bestimmte Mindestpunktzahl von antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen, neuropsychologische Leistungen, psychotherapeutischen Sprechstunden, Akutbehandlungen und Leistungen der gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung abgerechnet haben.

Damit soll gut ausgelasteten Praxen ermöglicht werden, eine Halbtagskraft zur Praxisorganisation zu beschäftigen.

Weitere Informationen finden Sie unter: KBV Praxisnachrichten

Ihr Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV-Hamburg

Telefon 22 802-802, Fax 22802-885, mitgliederservice@kvhh.de