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16.06.2025

Genetische Befunde in der ePA: Einwilligung zwingend erforderlich

Genetische Untersuchungsergebnisse dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher oder elektronischer Einwilligung des Patienten in die elektronische Patientenakte (ePA) eingestellt werden. 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt hierfür ein Musterformular bereit. Die Einwilligung wird in der Behandlungsdokumentation hinterlegt.

Während bei anderen sensiblen Diagnosen – etwa sexuell übertragbaren Krankheiten, psychischen Erkrankungen oder Schwangerschaftsabbrüchen – eine mündliche Information über das Widerspruchsrecht genügt, ist bei genetischen Daten eine aktive Einwilligung erforderlich. Für alle anderen ePA-Daten wie Befundberichte oder Arztbriefe reicht eine allgemeine Information durch Aushang oder mündlich aus. Ein Widerspruch ist in der Patientenakte zu dokumentieren.

Patienten sollten wissen, dass auch automatisch übermittelte Informationen wie Medikationsliste oder Abrechnungsdaten Rückschlüsse auf Erkrankungen zulassen. Wer das vermeiden möchte, muss zusätzlich diesen Datenübermittlungen aktiv widersprechen oder sie in der ePA-App verbergen.

Weiterführende Informationen zur ePa und deren Informations- und Widerspruchspflichten stellt die KBV auf ihrer Homepage bereit.