Vergütungserhöhung im DMP-Vertrag Brustkrebs
Zum 01.10.2024 wird der seit 2004 bestehende DMP-Vertrag Brustkrebs an die aktuellen Vorgaben der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) angepasst.
Gleichzeitig konnte die KVH mit den Hamburger Krankenkassen/-verbänden eine Verdoppelung der Vergütungen für die vertraglich vereinbarten Gesprächsleistungen vereinbaren.
Leistungsbeschreibung | GOP
| ALT Vergütung bis 30.09.2024 | NEU Vergütung ab 01.10.2024 |
Ausführliche, symptomorientierte Beratung mindestens 15 Minuten, einmal im Dokumentationszeitraum | 99212 | 7,50 € | 15,00 € |
Gespräch zur weiterführenden Therapieplanung vor der stationären Behandlung mindestens 30 Minuten, einmal pro Krankheitsfall | 99213 | 15,00 € | 30,00 € |
Gespräch zur weiterführenden Therapieplanung nach der stationären Behandlung mindestens 30 Minuten, einmal pro Krankheitsfall | 99214 | 15,00 € | 30,00 € |
Um Leistungen nach dem DMP-Vertrag zu erbringen bedarf es einer Abrechnungsgenehmigung, die der Arzt bei der KVH beantragt. Ärzte, die bereits über eine Genehmigung verfügen, müssen keinen erneuten Antrag stellen. Bislang am DMP-Vertrag teilnehmende Brustkrebspatientinnen müssen auch nicht erneut ins DMP eingeschrieben werden.
Den vollständigen DMP-Vertrag Brustkrebs mit allen Anlagen finden Sie hier.