
Langfristiger Heilmittelbedarf künftig auch bei periodischer Lähmung anerkannt
Ab dem 1. Juli können Ärztinnen und Ärzte bei der seltenen genetischen Erkrankung periodische Lähmung (ICD-10: G72.3) langfristige Heilmittelverordnungen für Physio- und Ergotherapie ausstellen.
Diese Verordnungen sind von der Wirtschaftlichkeitsprüfung ausgenommen. Damit wird eine kontinuierliche Therapie erleichtert, da Behandlungen für bis zu zwölf Wochen ohne erneute ärztliche Rücksprache verordnet werden können. Patientinnen und Patienten profitieren von weniger Praxisbesuchen und geringeren Zuzahlungen, da mehrere Behandlungseinheiten pro Rezept möglich sind. Die Erkrankung wurde im Februar in die Liste des langfristigen Heilmittelbedarfs (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie) aufgenommen.
Generell gilt: Nur Diagnosen, die in dieser Liste aufgeführt sind, ermöglichen eine langfristige Verordnung ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse. Ist eine Erkrankung nicht gelistet, kann dennoch ein Antrag gestellt werden – vorausgesetzt, die funktionellen oder strukturellen Beeinträchtigungen sind vergleichbar schwer. Der G-BA stellt hierzu Informationsmaterial für Versicherte bereit.