Aufsatz soll EDV-Abstürze verhindern, unbürokratischer Nachweis per Formular im Online-Portal

News zur Telematikinfrastruktur
Die Konnektoren für die Telematikinfrastruktur müssen ersetzt werden.
Fehler beim Einlesen von Gesundheitskarten eGK G2.1
Aufgrund von zahlreichen Nachfragen im Zusammenhang mit der Log4j Sicherheitslücke hat die KBV ein FAQ-Dokument zur Beantwortung von aufgetretenen Fragen erstellt. Diese Dokument wird regelmäßig aktualisiert sofern neue allgemeingültige Fragen auftreten.
Es wird ein unbürokratischer Auszahlungsprozess stattfinden, bei dem automatisch durch Ihr PVS in der eingereichten Abrechnungsdatei die Anspruchsberechtigung durch Kennzeichnung eines entsprechendem KVDT-Feld nachgewiesen wird. Sie müssen hierfür keine manuellen Eingaben vornehmen. Einreichung von Rechnungen oder das Ansetzen einer GOP sind nicht notwendig.
Für die Ausstellung der digitalen Impfzertifikate als QR-Code gibt es mehrere Lösungen. Sollte Ihr PVS-Anbieter die Funktion In Ihrem System noch nicht integriert haben, können Sie die Web-Anwendung des RKI nutzen. Die Anwendung steht den Praxen in Hamburg ab sofort zur Verfügung.
Die KBV appelliert an Vertragsärzte und -psychotherapeuten, bis Ende Juni einen elektronischen Heilberufsausweis zu bestellen, damit ihnen keine Sanktionen drohen. Zugleich setzt sich die Ärztevertretung für das Aussetzen der Sanktionen in Bezug auf die elektronische Patientenakte ein, wenn die technischen Voraussetzungen noch nicht gegeben sind.
Praxen erhalten für die zusätzlichen stationären Kartenterminals für die medizinischen Fachanwendungen eine höhere Erstattung. Für die elektronische Patientenakte und das elektronische Rezept gibt es zudem neue Technikpauschalen. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt.
Der Fachdienst KIM („Kommunikation im Medizinwesen“) ermöglicht innerhalb der TI eine sichere digitale Kommunikation zwischen allen Leistungserbringern und Kostenträgern im deutschen Gesundheitswesen – zum Beispiel eArztbrief und eAU.
Praxen, die eine Rechnung von ihrem Dienstleister zur Behebung der TI-Störung (27. Mai bis 15. Juni 2020) bekommen haben, bekommen diese laut Mitteilung der KBV von der Gematik erstattet.
Mit dem Update auf den eHealth-Konnektor sowie den passenden Modulen in der Praxissoftware erhalten Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP) Einzug in die Praxen. Als Praxisinhaber haben Sie Anspruch auf die Erstattung der Kosten im Rahmen der TI-Finanzierung, sobald Sie der KV Hamburg anzeigen, dass Sie die notwendigen Komponenten aktiviert haben.
Die gematik hat den ersten E-Health-Konnektor für den bundesweiten Einsatz in der Telematikinfrastruktur zugelassen. Damit ist der Weg frei für medizinische Anwendungen wie Notfalldatensatz (NFDM) und E-Medikationsplan (eMP).
Die gematik hat den ersten E-Health-Konnektor für den bundesweiten Einsatz in der Telematikinfrastruktur zugelassen. Damit ist der Weg frei für medizinische Anwendungen wie Notfalldatensatz (NFDM) und E-Medikationsplan (eMP).
ie gematik hat den ersten Kommunikationsdienst im Medizinwesen (KIM-Dienst) in der TI bundesweit zugelassen. Mit KIM ist es für Praxen zukünftig möglich, medizinische Dokumente, aber auch einfache Nachrichten elektronisch und sicher über die TI zu versenden und zu empfangen. Bei dem Dienst, der vorher unter dem Namen KOM-LE firmierte, handelt sich um einen Ende-zu-Ende verschlüsselten E-Mail-Dienst.
Die Störung des Versichertenstammdatendienstes ist behoben.
Die gematik hat als Betreiberin der Telematikinfrastruktur (TI) mit den IT-Dienstleistern ein Verfahren zur Behebung der TI-Störung und zur Erstattung der Kosten abgestimmt, die in den Praxen anfallen.
Kunden von T-Systems erhalten in der zweiten Jahreshälfte einen neuen Konnektor.
er weit verbreitete Konnektor „KoCoBox Med+“ in der Version 1.3.4:2.0.0 besitzt seit Jahresbeginn keine Zulassung mehr.
Ab Freitag, den 15.11.2019 steht für Praxen eine Hotline speziell für Anfragen zum Thema Datensicherheit bei Anschlüssen an die Telematikinfrastruktur bereit.
Bis zum 31. Dezember 2020 werden die TI- Betriebskostenpauschalen für Ermächtigte noch über die KV Hamburg erstattet, wenn sich diese mit ihrer Praxis oder Einrichtung bereits vor dem 1. Januar 2019 an die TI angeschlossen haben oder die Technik bis Ende 2018 bereits bestellt hatten und demnächst angeschlossen werden.