
ePA-Start: Freiwillig ab 29. April – verpflichtend ab 1. Oktober
Nach erfolgreichem Abschluss der Einführungsphase in den Modellregionen startete der bundesweite Rollout der "ePA für alle "am 29. April 2025 mit einer Hochlaufphase. Praxen, Krankenhäuser und Apotheken können die ePA jetzt nutzen. Ab dem 1. Oktober 2025 folgt die Verpflichtung für die Leistungserbringer, die ePA zu nutzen.
Dr. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erklärt dazu:
„Wir begrüßen die Entscheidung des geschäftsführenden Ministers [Karl Lauterbach], die elektronische Patientenakte stufenweise und zunächst freiwillig einzuführen. Dafür haben wir uns gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen lange stark gemacht. Die ePA hat das Potenzial, die Versorgung zu verbessern und Abläufe in den Praxen einfacher zu machen. Dazu müssen aber alle Voraussetzungen stimmen: Neben dem jetzt verkündeten Schließen der Sicherheitslücken ist das auch ein reibungsloses Funktionieren im Praxisalltag. Die ePA darf die Abläufe in den Praxen nicht ausbremsen.
Ein Soft-Start ist deshalb der richtige Weg, um den Praxen, die ePA-ready sind, den freiwilligen Einstieg zu ermöglichen. Und Praxen, die noch nicht so weit sind – weil die Technik bei ihnen noch nicht funktioniert –, bekommen mehr Zeit, um sich vorzubereiten. In diesem Zusammenhang ist es folgerichtig, dass die ePA erst ab 1. Oktober verpflichtend zu nutzen ist und Sanktionen zumindest in diesem Jahr nicht drohen werden. Sehr zu begrüßen ist es auch, dass das Bundesgesundheitsministerium betont, dass durch das Befüllen der ePA das Kindswohl nicht gefährdet werden darf. Der Schutz des Kindes muss absoluten Vorrang haben.“