
Sprechstundenbedarf
Maßgebend für die Verordnung von Sprechstundenbedarf ist die Sprechstundenbedarfsvereinbarung. Im Einzelnen regelt diese zwischen Krankenkassen und KVH getroffene Vereinbarung welche Mittel als Sprechstundenbedarf angefordert werden können und welche Präparate im Rahmen des organisierten Notfalldienstes der KVH verordnet werden dürfen.
Achtung: Der Bezug von Impfstoffen in Hamburg erfolgt nicht über Sprechstundenbedarf, Bitte beachten Sie daher auch unsere Informationen zu Impfstoffen, und deren abweichenden Bezugsweg.
News zum Sprechstundenbedarf
Regresse für Zemuko® Universalkompresse im SSB
Mehr lesen...Lieferengpass CRH FERRING® 100 Mikrogramm Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionslösung – Einzelimport im SSB
Mehr lesen...Bezug von Impfstoffen
Mehr lesen...SSB: Anforderung von Endoclips über den Sprechstundenbedarf nicht (mehr) möglich
Mehr lesen...Downloads
Liste potentiell regressgefährdeter Mittel im SSB (Oktober 2022)
Jetzt ansehen (PDF | 269 KB)Wirtschaftlicher Bezug des Testmaterials für den Glukosetoleranztest/Screening auf Gestationsdiabetes
Jetzt ansehen (PDF | 441 KB)Ausfüllanleitung: Anforderung von Sprechstundenbedarf
Jetzt ansehen (PDF | 343 KB)