
Sprechstundenbedarf
Maßgebend für die Verordnung von Sprechstundenbedarf ist die Sprechstundenbedarfsvereinbarung. Im Einzelnen regelt diese zwischen Krankenkassen und KVH getroffene Vereinbarung welche Mittel als Sprechstundenbedarf angefordert werden können und welche Präparate im Rahmen des organisierten Notfalldienstes der KVH verordnet werden dürfen.
Achtung: Der Bezug von Impfstoffen in Hamburg erfolgt nicht über Sprechstundenbedarf, Bitte beachten Sie daher auch unsere Informationen zu Impfstoffen, und deren abweichenden Bezugsweg.
News zum Sprechstundenbedarf
Alle MeldungenDownloads
Liste potentiell regressgefährdeter Mittel im SSB (August 2021)
Jetzt ansehen (PDF | 261 KB)Wirtschaftlicher Bezug des Testmaterials für den Glukosetoleranztest/Screening auf Gestationsdiabetes
Jetzt ansehen (PDF | 307 KB)Ausfüllanleitung: Anforderung von Sprechstundenbedarf
Jetzt ansehen (PDF | 343 KB)