
Patientenbeteiligung
Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkasse (GMG) sind Beteiligungsrechte für Patientenvertreterinnen und –Vertreter und die Position eines Patientenbeauftragten auf Bundesebene in den §§ 140f und 140g SGB V verankert worden. Das Patientenrechtegesetz hat diese Beteiligung noch erweitert.
Neben der Mitarbeit in Gremien, wie dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gibt es für Patienten mehr Möglichkeiten sich auf Landesebene aktiv bei der Planung rund um die medizinische Versorgung zu beteiligen. Patientenvertreter sind im Zulassungsausschuss und Berufungsausschuss anzutreffen und äußern im Landesausschuss und der Landeskonferenz ihre Meinung zur Gestaltung der Versorgungslandschaft in Hamburg.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkasse (GMG) sind Beteiligungsrechte für Patientenvertreterinnen und –Vertreter und die Position eines Patientenbeauftragten auf Bundesebene in den §§ 140f und 140g SGB V verankert worden. Das Patientenrechtegesetz hat diese Beteiligung noch erweitert.

