
Patientenrechte
Seit 2013 gibt es das Patientenrechtegesetz. Es stärkt die Rechte der Patienten und gibt ihnen mehr Einfluss- und Beteiligungsmöglichkeiten im System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es bildet die rechtliche Grundlage für die Beziehung zwischen Patienten und Leistungserbringern wie z.B. dem behandelnden Arzt, Psychotherapeuten oder auch Krankenhaus. Ziel ist eine größere Transparenz des Behandlungsgeschehens und eine bessere Qualität der Leistungen.
Das Patientenrechtegesetz soll eine größere Transparenz des Behandlungsgeschehens herstellen und eine bessere Qualität der Leistungen gewährleisten. Neben der Möglichkeit, dem Patienten eine Praxisquittung auszustellen, erhalten Patienten das Recht, bei ihrem Arzt ihre Patientenakte einzusehen.