
Sprechstundenbedarf
Maßgebend für die Verordnung von Sprechstundenbedarf ist die Sprechstundenbedarfsvereinbarung. Im Einzelnen regelt diese zwischen Krankenkassen und KVH getroffene Vereinbarung welche Mittel als Sprechstundenbedarf angefordert werden können und welche Präparate im Rahmen des organisierten Notfalldienstes der KVH verordnet werden dürfen.
News zum Sprechstundenbedarf
Zur ÜbersichtVereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf (SSB) – Änderungen der Anlage 1 rückwirkend zum 01.10.2025
Mehr lesen...Lieferengpass tropicamidhaltiger Augentropfen– Einzelimport im SSB
Mehr lesen...Sprechstundenbedarf (SSB) – Änderungen der Anlage 1 zum 1. Juni 2025
Mehr lesen...Neue Sprechstundenbedarfsvereinbarung ab 1. April 2025 in Kraft
Mehr lesen...Downloads
Wirtschaftlicher Bezug des Testmaterials für den Glukosetoleranztest/ Screening auf Gestationsdiabetes
Jetzt ansehen (PDF | 222 KB)FAQ zur neuen Sprechstundenbedarsvereinbarung ab 01. 04.2025 (Stand 6. Mai 2025)
Jetzt ansehen (PDF | 716 KB)Workshop "Neue Sprechstundenbedarfsvereinbarung" - November 2025
Jetzt ansehen (PDF | 3 MB)Ausfüllanleitung: Anforderung von Sprechstundenbedarf
Jetzt ansehen (PDF | 317 KB)Links
Vereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf (Sprechstundenbedarfsvereinbarung)
ab 01. April 2025
mehrab 01. April 2025
Veranstaltungsangebote zur neuen Sprechstundenbedarfsvereinbarung
mehrVereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf i.d.F. des 6. Nachtrages ab 01. Januar 2015