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30.03.2020 Verordnung

Sprechstundenbedarf

Maßgebend für die Verordnung von Sprechstundenbedarf ist die Sprechstundenbedarfsvereinbarung. Im Einzelnen regelt diese zwischen Krankenkassen und KVH getroffene Vereinbarung welche Mittel als Sprechstundenbedarf angefordert werden können und welche Präparate im Rahmen des organisierten Notfalldienstes der KVH verordnet werden dürfen.

Achtung: Der Bezug von Impfstoffen in Hamburg erfolgt nicht über Sprechstundenbedarf, Bitte beachten Sie daher auch unsere Informationen zu Impfstoffen, und deren abweichenden Bezugsweg.