
Zulassungsausschuss
Der Zulassungsausschuss entscheidet darüber, ob und in welcher Form Ärzte, Psychotherapeuten oder Einrichtungen in Hamburg im Rahmen einer Zulassung, Anstellung oder Ermächtigung an der ambulanten Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten teilnehmen können. Bei seinen Entscheidungen ist der Zulassungsausschuss an die Regelungen des SGB V, der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte sowie der Bedarfsplanungs-Richtlinie gebunden. Er prüft, ob die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung erfüllt oder entfallen sind. Die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses bereitet dessen Entscheidungen vor und nach.
Zulassungsausschuss
Telefonische Erreichbarkeit
Die Telefonnummern Ihrer Ansprechpartnerinnen finden Sie beim jeweiligen Antragsformular. Die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses ist zu den folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:
| Montag | 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Ihre E-Mail senden Sie bitte an za@kvhh.de.
Ihr Fax senden Sie bitte an die 040 / 22802 - 632.