
Vergütung für Schwangerschaftsabbrüche ab 1. Oktober 2026
Zum 1. Oktober 2026 tritt eine neue Vergütungsvereinbarung für Schwangerschaftsabbrüche in Kraft. Sie ersetzt den bisherigen Vertrag aus dem Jahr 2011.
Hier das Wichtigste in Kürze
- Eine Absenkung der Vergütung auf das Preisniveau der Euro-Gebührenordnung konnte verhindert werden.
- Die Systematik der pauschalierten Vergütungen bleibt grundsätzlich erhalten. Allerdings mussten die Pauschalen aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen neu strukturiert werden.
- EBM-Leistungen, die nicht bei jedem Schwangerschaftsabbruch bzw. bei jeder Anästhesie anfallen, wurden aus den Pauschalen herausgelöst. Sie werden künftig gesondert über neue Sonderabrechnungsziffern zu den Preisen der Hamburger Euro-Gebührenordnung abgerechnet.
- Es wird weiterhin eine finanzielle Förderung geben. Sie wurde gesondert als Zuschlag pro Pauschale vereinbart.
- Die rechtlich zwingende Herausnahme der EBM-Ziffern für die Beobachtung und Betreuung aus der Pauschale für medikamentösem Abbruch (Pauschale 4) führt zu einer Absenkung der bisherigen Pauschale, soweit neben der Pauschale 4 keine weitere Pauschale für Beobachtung und Betreuung abgerechnet wird. Die Vertragspartner haben versucht, diesen Effekt abzumildern, indem ein im Vergleich zu den anderen Pauschalen deutlich erhöhter Zuschlag zur Anwendung gelangt.
- Der Vertrag berücksichtigt die geänderten Kostenentwicklungen bei den Sachkosten.
- Außerdem wurde eine Dynamisierungsklausel in den Vertrag aufgenommen: Künftig werden die Preise entsprechend des Hamburger Punktwertes jährlich für die in den Pauschalen enthaltenen EBM-Ziffern weiterentwickelt.
- Da die Hamburger Sozialbehörde erneut erklären wird, dass sie die vereinbarten Preise und die Dynamisierungsklausel anerkennt, gilt dieser Abschluss auch für die Schwangerschaftsabbrüche bei der sog. sozialen Indikation.
Die einzelnen Vergütungen und Zuschläge, die mit den Pauschalen abgegoltenen EBM-Ziffern sowie die weiteren gesondert abzurechnenden EBM-Ziffern in Form neuer Sonderabrechnungsziffern entnehmen Sie bitte dem Vertrag.
Den neuen Vertrag finden Sie unter den Amtliche Veröffentlichungen (25.09.2026).
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