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05.01.2023 Recht und Verträge

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen der KVH nach § 62 der Satzung erfolgen an dieser Stelle. Der Text der Bekanntmachung kann im Einzelfall per E-Mail oder in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

26.09.2023
Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeantstandung durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).

26.09.2023
Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeantstandung durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).

25.09.2023
Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)

29.08.2023
Hinweis: aktualisierte Anlage 2 zum Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie gem. § 140a SGB V zwischen der SECURVITA Krankenkasse und der AG Vertragskoordinierung (Stand: 29. August 2023)

10.08.2023
Hinweis: aktualisierte Anlage 2 zum Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie gem. § 140a SGB V zwischen der SECURVITA Krankenkasse und der AG Vertragskoordinierung

20.07.2023

  • Am 21.02.2023 wurde der 8. Nachtrag zur Wirkstoffvereinbarung nach § 106b Abs. 1 SGB V unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.

20.07.2023

  • Am 21.02.2023 wurde die Arznei- und Heilmittelvereinbarung für das Jahr 2023 unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu dieser Vereinbarung ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.

04.07.2023
Aufhebung von Vorbehalten

  • Am 30.06.2023 wurde der 7. Nachtrag zum Vertrag „Hallo Baby" zur besonderen Versorgung gem. § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen der AG Vertragskoordinierung unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.

30.06.2023
Aufhebung von Vorbehalten

  • Am 29.06.2023 wurde die 2. Änderungsvereinbarung zum Vertrag  zur mehrstufigen ambulanten Versorgung von Patienten mit tachykarden Herzrhythmusstörungen durch Kardioversion gem. § 140a SGB V (Vertrag Kardioversion) mit der BARMER unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.

30.06.2023
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).

29.06.2023
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).

28.06.2023
Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)

16.06.2023
Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).

05.06.2023
Beitritt zu Verträgen

Die BKK Technoform tritt dem Vertrag über die Durchführung eines strukturierten Behandlungsprogramms (DMP) zur Verbesserung der Qualität in der ambulanten Versorgung von Typ 2 Diabetikern nach § 137f SGB V mit Wirkung vom 5. Mai 2023 bei.

01.06.2023
Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).

22.05.2023
Aufhebung von Vorbehalten

  • Am 06.04.2023 wurde der 1. Nachtrag zur Honorarvereinbarung für das Jahr 2023 unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.

02.05.2023
Beendigung eines Vertrages

  • 1. Nachtrag zur Vereinbarung zur Durchführung und Kostenerstattung für Früherkennungsuntersuchungen von Kindern nach Ablauf der Toleranzgrenzen mit der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):

Die Vertragslaufzeit endet zum 30.06.2023.

26.04.2023
Aufhebung von Vorbehalten

  • Am 20.03.2023 wurde der 4. Nachtrag zum Vertrag über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der KNAPPSCHAFT und der AG Vertragskoordinierung unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.

26.04.2023
Aufhebung von Vorbehalten

  • Am 20.03.2023 wurde der 4. Nachtrag zum Vertrag über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10/U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der KNAPPSCHAFT und der AG Vertragskoordinierung unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.

26.04.2023
Aufhebung von Vorbehalten

  • Am 20.03.2023 wurde der 5. Nachtrag zur Honorarvereinbarung für das Jahr 2022 unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.

06.04.2023
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).

03.04.2023
Aufhebung von Vorbehalten  

  • Am 21.03.2023 wurde der Hinweis für den 1. Nachtrag zur Vereinbarung zur Durchführung und Kostenerstattung für Früherkennungsuntersuchungen von Kindern nach Ablauf der Toleranzgrenzen mit der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)  unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) veröffentlicht.

Die Zustimmung zu diesem Nachtrag liegt vor und der Vorbehalt damit gegenstandslos. 

 

21.03.2023
Aufhebung von Vorbehalten

  • Am 22.12.2022 wurde der 1. Nachtrag zur Vereinbarung zur Durchführung und Kostenerstattung für Früherkennungsuntersuchungen von Kindern nach Ablauf der Toleranzgrenzen mit der Sozialbehörde unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.

Hinweis: Die Zustimmung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) steht noch aus.

 

20.03.2023
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde). 

14.03.2023
Beitritt zu Verträgen

Die BKK Technoform tritt dem Vertrag nach § 137f SGB V zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogrammes (DMP) Asthma bronchiale mit Wirkung vom 10. März 2023 bei.

03.03.2023
Veröffentlichung des "Jahresbericht Strukturfonds für das Gebiet der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg nach § 105 Abs. 1a SGB V"

21.02.2023
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung der Vereinbarung; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt.

21.02.2023
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt.

06.02.2023
Aufhebung von Vorbehalten

  • Am 19.12.2022 wurde der 6. Nachtrag zum Vertrag über Durchführung und Abrechnung der vertragsärztlichen Versorgung in Notfällen vom 13.03.2006 in der jeweils gültigen Fassung gemäß § 105 Abs. 1b SGB V mit den Primärkassen unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.

01.02.2023
Aufhebung von Vorbehalten

  • Am 08.12.2022 wurde die 1. Änderungsvereinbarung zum Vertrag zur mehrstufigen ambulanten Versorgung von Patienten mit tachykarden Herzrhythmusstörungen durch Kardioversion gem. § 140a SGB V (Vertrag Kardioversion) mit der BARMER unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung der Änderungsvereinbarung durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu dieser Änderungsvereinbarung ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.

01.02.2023
Aufhebung von Vorbehalten

  • Am 22.12.2022 wurde der 3. Nachtrag zur Vereinbarung „Gesund schwanger“ - Vereinbarung nach § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten zwischen dem Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) und dem Berufsverband Deutscher Laborärzte e.V. (BDL) und dem Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie e.V. (BÄMI) und der GWQ ServicePlus AG und der Daimler Betriebskrankenkasse und der AG Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.

01.02.2023
Aufhebung von Vorbehalten

  • Am 21.12.2022 wurden die Nachträge zu den DMP-Verträgen Asthma bronchiale sowie COPD, Brustkrebs, Diabetes mellitus Typ 1, Diabetes mellitus Typ II und Koronare Herzkrankheit (KHK) unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung der Nachträge durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu diesen Nachträgen ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.

01.02.2023
Erratum zur Honorarvereinbarung für das Jahr 2023: In der Ziffer 4.39 auf Seite 13 war die Bezeichnung der GOPn 40001 und 40002 fehlerhaft und wurde entsprechend in 04001 und 04002 korrigiert.

01.02.2023
Aufhebung von Vorbehalten

  • Am 19.12.2022 wurde die Honorarvereinbarung für das Jahr 2023 unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Vertrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu dieser Vereinbarung ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.

 

19.01.2023
Aufhebung von Vorbehalten

  • Am 19.12.2022 wurde der 6. Nachtrag zum Vertrag über Durchführung und Abrechnung der vertragsärztlichen Versorgung in Notfällen vom 13.03.2006 in der jeweils gültigen Fassung gemäß § 105 Abs. 1b SGB V mit den Ersatzkassen unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.

11.01.2023
Aufhebung von Vorbehalten

  • Am 21.12.2022 wurde der indikationsübergreifende Nachtrag zu allen DMP-Verträgen unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.

09.01.2023
Aufhebung von Vorbehalten

  • Am 29.11.2022 wurde der 4. Nachtrag zur Honorarvereinbarung für das Jahr 2022 unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.