Amtliche Bekanntmachungen 2024
Amtliche Bekanntmachungen der KVH nach § 62 der Satzung erfolgen an dieser Stelle. Der Text der Bekanntmachung kann im Einzelfall per E-Mail oder in Papierform zur Verfügung gestellt werden.
08.10.2024
Beendigung eines Vertrages
- Vertrag über Besuche zur Testung auf das Coronavirus (SARS-CoV-2) zwischen der Freien- und Hansestadt Hamburg (Sozialbehörde) und der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KV Hamburg) auf Grundlage des § 75 Abs. 6 SGB V endete zum 24.09.2024 im gegenseitigen Einvernehmen.
30.09.2024
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt.
30.09.2024
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt.
30.09.2024
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt.
30.09.2024
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt.
25.09.2024
Aufhebung von Vorbehalten
- Am 29.07.2024 wurde der 2. Nachtrag zur Honorarvereinbarung für das Jahr 2024 unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
09.09.2024
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
09.09.2024
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
29.07.2024
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
23.07.2024
Beitritt zu Verträgen:
Die BKK MTU tritt allen DMP-Verträgen mit Wirkung vom 22. Juli 2024 bei.
22.07.2024
Aufhebung von Vorbehalten
- Am 04.07.2024 wurde der 50. Nachtrag zum Gesamtvertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV Hamburg) und dem BKK-Landesverband NORDWEST vom 21.06.2024 zur Umsetzung BPG 6-9 im EFN unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
10.07.2024
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
04.07.2024
Erratum zum 50. Nachtrag zum Gesamtvertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KV Hamburg) und dem BKK-Landesverband NORDWEST vom 21.06.2024 zur Umsetzung BPG 6-9 im EF: Die Seite zwei war fehlerhaft und wurde entsprechend korrigiert.
03.07.2024
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
26.06.2024
Änderung der Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung mit Wirkung zum 01.07.2024
25.06.2024
2. Nachtrag zum Verteilungsmaßstab
12.06.2024
Aufhebung von Vorbehalten
- Am 21.05.2024 wurden der 1. Nachtrag sowie die Anlage 2 zur Honorarvereinbarung für das Jahr 2024 unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
21.05.2024
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
25.04.2024
Aufhebung von Vorbehalten
- Am 03.04.2024 wurde der 4. Nachtrag zur Honorarvereinbarung für das Jahr 2023 unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
03.04.2024
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
27.03.2024
Änderung der Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung mit Wirkung zum 01.04.2024
12.03.2024
- Am 22.12.2023 wurde die 8. Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach § 140a SGV V über die Durchführung eines Hautvorsorge-Verfahrens mit der BARMER unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung der Änderungsvereinbarung durch die Vertragspartner veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren zu dieser Änderungsvereinbarung ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
12.03.2024
1. Nachtrag zum Verteilungsmaßstab
04.03.2024
Aufhebung von Vorbehalten
- Am 07.02.2024 wurde der 3. Nachtrag zur Honorarvereinbarung für das Jahr 2023 unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
04.03.2024
Aufhebung von Vorbehalten
- Am 13.12.2023 wurde die Honorarvereinbarung für das Jahr 2024 (ohne Anlage 2) unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Vertrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren zu dieser Vereinbarung ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.
07.02.2024
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
01.02.2024
Hinweis: Austausch von Anlagen in Verträgen
10.01.2024
Beschluss zur Änderung der Richtlinie der KVH zur Weiterbildungsförderung ab 01.01.2024
08.01.2024
Aufhebung von Vorbehalten
- Am 23.10.2023 wurde der 2. Nachtrag zur Honorarvereinbarung für das Jahr 2023 unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.