
Sprechstundenbedarf (SSB): Änderungen der Anlage 1
Nach Inkrafttreten der neuen Sprechstundenbedarfsvereinbarung haben die Vertragspartner in der Gemeinsamen Arbeitsgruppe Sprechstundenbedarf (AG SSB/Quartalskonferenz) Anfang September Anpassungen konsentiert, die gemäß § 6 Abs. 1 der aktuellen Sprechstundenbedarfsvereinbarung Anlage 1 umgesetzt wurden.
Achtung: neben redaktionellen bzw. textlichen Klarstellungen sind künftig Wundschnellverbände/Wundverbände mit Silikonklebern/silikonisierten Hafträndern und Wundverbände mit superabdorbierenden Fasern nicht mehr als Sprechstundenbedarf verordnungsfähig. Bitte überprüfen Sie Ihre Verordnungsweise und passen Sie künftige SSB-Anforderungen entsprechend an.
Sie finden die Anlage 1 in der Version 1.04. mit Gültigkeit ab 01.10.2026 hier (Link)
Ein Archiv der „alten“ Anlagen sowie eine fortlaufenden Dokumentation, die die Änderungen separat zusammengefasst und intern und extern gleichzeitig als Versionsnachweis dient, finden Sie hier (Link)
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