
Beendigung der Homöopathieverträge zum 31.12.2026
Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat der Gesetzgeber der Versorgung mit Homöopathie mit Wirkung ab 01.01.2027 die rechtliche Grundlage entzogen.
Daher enden zum 31.12.2026 folgende Verträge:
- Vertrag gem. § 140a SGB V vom 01.07.2009 i.d.F. des 7. Nachtrags vom 01.01.2026 zur Versorgung mit klassischer Homöopathie zwischen der Securvita Krankenkasse und der AG Vertragskoordinierung
- Vertrag gem. § 140a SGB V vom 01.01.2011 i.d.F. des 7. Nachtrags vom 01.01.2026 zur Versorgung mit klassischer Homöopathie zwischen der IKK classic und der AG Vertragskoordinierung
Die Aufhebungsverträge finden Sie im Internet unter Amtlichen Bekanntmachungen.