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12.10.2026

Beendigung der Homöopathieverträge zum 31.12.2026

Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat der Gesetzgeber der Versorgung mit Homöopathie mit Wirkung ab 01.01.2027 die rechtliche Grundlage entzogen.

Daher enden zum 31.12.2026 folgende Verträge:

  •  Vertrag gem. § 140a SGB V vom 01.07.2009 i.d.F. des 7. Nachtrags vom 01.01.2026 zur Versorgung mit klassischer Homöopathie zwischen der Securvita Krankenkasse und der AG Vertragskoordinierung
  • Vertrag gem. § 140a SGB V vom 01.01.2011 i.d.F. des 7. Nachtrags vom 01.01.2026 zur Versorgung mit klassischer Homöopathie zwischen der IKK classic und der AG Vertragskoordinierung

Die Aufhebungsverträge finden Sie im Internet unter Amtlichen Bekanntmachungen.

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