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11.03.2026 KVH

Frauenärzte und Psychosomatiker in Hamburg aufgepasst: Chance auf Niederlassung!

Durch die partielle Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen eröffnen sich aktuell neue Möglichkeiten zur Neuzulassung.

Dies umfasst:

  • Frauenärzte: 2,75 Sitze
  • Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie / Psychotherapeutische Medizin: 18,5 Sitze

Was steckt dahinter?

Bei den Frauenärzten besteht derzeit keine Überversorgung mehr, und in der Arztgruppe der Psychotherapeuten wurde die Mindestquote für Psychosomatiker nicht erfüllt.

Interesse?

Anträge auf Neuzulassung müssen vollständig bis spätestens 22.04.2026 mit allen Unterlagen bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses eingegangen sein.

Über die Vergabe entscheidet der Zulassungsausschuss unter anderem anhand folgender Kriterien:

  • berufliche Eignung
  • Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit
  • Approbationsalter
  • Dauer der Eintragung in die Warteliste
  • bestmögliche Versorgung der Versicherten (z. B. räumliche Lage des Vertragsarztsitzes)
  • Versorgungsgesichtspunkte (z. B. Fachgebietsschwerpunkte)
  • Belange von Menschen mit Behinderung beim Zugang zur Versorgung

Adresse für die Antragstellung

Zulassungsausschuss für Ärzte – Hamburg -

Postfach 76 06 20

22056 Hamburg

 

Mehr Informationen erhalten Sie über die Amtlichen Veröffentlichungen.