
Vertretung, Entlastung und vakante Arztstellen
Vertragsärzte müssen ihre Leistungen grundsätzlich persönlich erbringen, können sich aber in bestimmten Situationen durch Vertretungen oder Entlastungen unterstützen lassen.
Bei kurzfristigen Abwesenheiten wie Krankheit, Urlaub oder Fortbildung ist eine genehmigungsfreie Vertretung für bis zu drei Monate innerhalb von zwölf Monaten möglich; dauert sie länger als eine Woche, muss sie der KV Hamburg nur angezeigt werden. In jedem Fall ist eine Abwesenheit unter Benennung der Vertretung der KV zu melden.
Für längeren Unterstützungsbedarf, etwa zur Sicherstellung des Praxisbetriebs, wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen ist eine vorherige Genehmigung einer Entlastungsassistenz durch die KV erforderlich.
Ansprechpartner
| Christian Kempf | 040 -22 802 - 669 |
| Sonja Schütt | 040 - 22 802 - 626 |