Urlaubsvertretung
Ab in die Ferien! Was ist für Ärzte bei der Urlaubsvertretung zu beachten?
Wenn Sie Urlaub machen, ist es wichtig, vom ersten Tag an für eine Vertretung zu sorgen, damit eine lückenlose Behandlung Ihrer Patienten gewährleistet ist.
- Findet die Vertretung in einer anderen Praxis statt, ist dies in geeigneter Weise bekannt zu geben (z. B. durch Hinweis auf der Homepage, Ansage auf dem Anrufbeantworter und Anschlag an der Praxistür).
- Die Vertretung ist jeweils mit dem vertretenden Arzt abzusprechen. Es ist nicht zulässig, den ärztlichen Notfalldienst (Arztruf Hamburg) oder die Notaufnahme eines Krankenhauses als Vertretung anzugeben.
- Dauert die Vertretung länger als eine Woche, ist dies der KV Hamburg unter Benennung des Vertreters mitteilen. Das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Homepage.
Wer vertritt?
Die Vertretung hat in der Regel durch einen anderen (Vertrags-)Arzt zu erfolgen, der über eine identische oder zumindest fachverwandte Zulassung verfügt. Der Vertretene ist für die Auswahl seines Vertreters verantwortlich. Ein angestellter Arzt kann grundsätzlich unter denselben Voraussetzungen wie ein Vertragsarzt vertreten werden.
Besonderheit für Psychotherapeuten
Wegen der besonders engen Patienten-Therapeuten-Beziehung ist eine Vertretung bei genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen einschließlich der probatorischen Sitzungen unzulässig, wobei von diesem Grundsatz in Härtefällen abgewichen werden kann.
Sie sind auf der Suche nach einem Vertreter?
Auf unserem „Schwarzen Brett“ werden Anzeigen von Ärzten und Psychotherapeuten veröffentlicht, die Vertretungen übernehmen. Sie können aber auch selbst eine Anzeige aufgeben, wenn Sie Vertretungen anbieten möchten: „Schwarzes Brett“ der KVH.
Fragen?
Das Arztregister hilft Ihnen gern weiter: arztregister@kvhh.de