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10.01.2019

Wirkstoffvereinbarung 2019 - was sollten Sie wissen?

Für das nächste Jahr haben wir uns mit den Krankenkassen darauf geeinigt, dass wir keine neuen Wirkstoffgruppen vereinbaren. Stattdessen soll der Focus auf dem vermehrten Einsatz der Biosimilars -  vor allem im Bereich der TNF alpha Blocker -  liegen. Seit Ende Oktober liegt nunmehr auch Adalimumab biosimilar vor und für die hamburgweite Zielquote haben wir uns auf 40% geeinigt. Auch für die Fachgruppe der Rheumatologen wurde der Zielwert auf 40% angehoben. Abweichend von den Vorjahren haben  auch die Hautärzte nunmehr eine Zielquote (vorsichtige 5%) für die TNF alpha Blocker bekommen.

Trotz der von Kassen abgeschlossenen Rabattverträge mit den Originalherstellern lautet die die mit der Kassenseite vereinbarte vorrangige Empfehlung zur wirtschaftlichen Verordnung BIOSIMILARS FIRST!

Leider ist es uns für 2019 nicht gelungen,  die Kassenseite davon zu überzeugen, die Phenprocoumonquote in der Wirkstoffgruppe der Antikoagulantien (25.1.) aufzugeben. Zu groß war deren Sorge, dass dann in kurzer Zeit auch die noch verbliebenen Patienten  auf die NOAK’s umgestellt werden. Zumindest konnten wir die hausärztliche Quote auf 24,5 % absenken und damit den oft kritisierten Abstand zur kardiologischen Quote beseitigen. Auch der hamburgweite Zielwert  wurde auf 30% gesenkt. Für das zweite NOAK – Ziel (25.2. - Leitsubstanzen sind hier Apixaban und Lixiana) haben wir allerdings die Quote auf 70% erhöht. Rabattarzneimittel bleiben weiterhin positiv. Hier empfehlen wir unbedingt den Vorrang der Leitsubstanzen, da die Prüfung, ob wirklich für Xarelto oder Pradaxa Rabattverträge vorliegen, anscheinend fehleranfällig ist.

In der Wirkstoffgruppe „Mittel zur Behandlung von Knochenerkrankungen“ wurde  vereinbart für die Fachgruppe der Urologen für 2019 den Zielwert abzusenken (25%).

Bitte unbedingt auch im neuen Jahr an die Generika denken, deren Preise über dem Festbetrag liegen und die deshalb nicht die Zielerreichung fördern. Welche Generika zu dieser Gruppe gehören und nicht verordnet werden solten lesen Sie hier.  Vor dem Hintergrund dieser Regelung haben wir den Zielwert für die Thrombozytenaggregationshemmer (WG 22) auf 90% abgesenkt und  für Kinderärzte sowie Kinder- und Jugendpsychiater  2019 in der Gruppe der Antiepileptika die Zielwerte gestrichen. 

Alle anderen Zielwerte bleiben für 2019 unverändert bestehen.