Auch für das Jahr 2022 wurden Anpassungen mit den Krankenkassen vereinbart. Die bisher auf 1,25% festgelegte Komponente für die „maximal erlaubte“ Mengenentwicklung (verordnete DDD pro Verordnungsfall) im Verhältnis zum Vorjahr konnte retrospektiv für 2021 auf 4,7% erhöht werden. Die Zielquoten etlicher Ziele wurden an die aktuelle Entwicklung (Istwerte) angepasst:
- Absenkung des hamburgweiten Zielwertes bei den Antikoagulantien auf 15% (für die Kardiologen auf 10%) Beim reinen NOAK Ziel gelten die rabattierten Nicht – Leitsubstanzen (Xarelto, Pradaxa) „wieder“ als wirtschaftlich, die Istquote von 95% wird zur neuen Zielquote.
- Bei den Biosimilar - Zielen haben wir dagegen – entsprechend der aktuellen Verordnungsanteile – die Quoten angehoben. Auch in einigen Generikazielen wurden die Zielquoten auf den Ist-Stand angehoben.
Eine Veränderung wurde für die Ziele „Kombigruppe kardiovaskuläres Syndrom (Nr. 12)“ und „Urologika / Nr. 23)“ vereinbart. Hier wurden indikationsabhängig die Wirkstoffe dieser bisherigen „Misch-Ziele“ in getrennten Zielen zusammengefasst, um gezielter steuern zu können.
Für 2022 wurden folgende Ziele neu definiert:
- In Ziel Nr. 12.1 (Generikaziel) werden die Antihypertonika: Diuretika, Betablocker und Calciumantagonisten inklusive der Kombinationspräparate (bisher Ziel 12 „Kombigruppe kardiovaskuläres Syndrom“) erfasst – mit neuem Zielwert.
- Die Wirkstoffe zur Behandlung der pulmonalen arteriellen Hypertonie (PAH) werden separat in Ziel Nr. 12.2 erfasst und ebenfalls mit neuem Zielwert für den Mindest – Generikaanteil (75% hamburgweit) gesteuert. Für 12.1 und 12.2 zählen Rabattarzneimittel weiterhin positiv.
- Ziel Nr. 23.1: Mittel zur Behandlung bei häufiger Blasenentleerung und Harninkontinenz („Spasmolytika“): Hierbei handelt es sich um ein Leitsubstanzziel und für die vereinbarten Leitsubstanzen (Tolterodin, Solifenacin, Trospium, Darifenacin und Desfesoterodin) gilt eine Mindestquote von 88% (hamburgweit).
- Ziel 23.2: Mittel zur Behandlung der benignen Prostatahyperplasie: Leitsubstanzzielmit den Leitsubstanzen (Tamsulosin, Alfuzosin) und einer Mindestquote von 91% (hamburgweit). Für diese beiden Leitsubstanzziele zählen die Leitsubstanzen und alle weiteren rabattierten Generika positiv.
Änderung MS Ziel
Für das MS Ziel wurden die Leitsubstanzen neu vereinbart. Folgende Wirkstoffe sind als Leitsubstanzen festgelegt: Betainterferon -1a, Betainterferon-1b, Peginterferon-beta-1a, Glatirameracetet, Teriflunomid, Dimethylfumarat (Kategorie 1 gemäß S2k Leitlinie für Diagnostik und Therapie der MS). Der neue hamburgweite Zielwert lautet 70% und neu ist auch, dass Rabattarzneimittel der Nicht –Leitsubstanzen nicht der Zielerreichung dienen!
Die bisherigen Generikaziele der Antibiotika und der Wirkstoffe zur endokrinen Therapie entfallen ab 2022.
Neues Antibiotikaziel
Dafür haben wir ein neues Leitsubstanzziel für systemisch angewendete Antibiotika vereinbart. Dieses „Qualitätsziel“ hat eine Sonderstellung: Es beeinflusst nicht die Gesamtsaldierung und kann selbst im Prüfungsfall nicht zum Regress führen. Die Quoten für die Reserveantibiotika gemäß WSV spiegeln den Ist – Stand aus 2019 wieder. Als hamburgweiten Zielwert haben wir uns auf eine Höchstquote für Reserveantibiotika von 20% geeinigt.