Soziotherapie: Fachärzte mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie können Verordnungsleistungen abrechnen
Ab 1. Oktober 2020 können Fachärzte mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie für die Verordnung von Soziotherapie die Gebührenordnungspositionen (GOP) 30810 und 30811 (Erst- und Folgeverordnung) abrechnen.
Der Bewertungsausschuss (BA) hat eine entsprechende Anpassung des EBM sowie eine Verlängerung der befristeten extrabudgetären Vergütung der GOP 30810 und 30811 bis zum 30. September 2022 beschlossen.