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23.07.2026

Angepasste Stiko-Empfehlung zur jährlichen COVID-19-Auffrischimpfung

Die Ständige Impfkommisson (STIKO) hat ihre Coronavirus Disease 2019-(COVID-19-) Impfempfehlung überprüft und an die aktuelle Situation angepasst (Stand 09.07.2026).

Folgende Personengruppen sollen jährlich einmalig pro Saison (im Spätsommer/Frühherbst) eine Impfung mit einem zugelassenen mRNA- oder proteinbasierten Impfstoff entsprechend der Zulassung mit einer jeweils von der Weltgesundheitsorganisation (WHO – LP.8.1) oder der europäischen Arzneimittelbehörde (EMA –  LP.8.1 und XFG) empfohlenen Variantenanpassung erhalten:

  • Personen im Alter von ≥ 75 Jahren
  • Bewohnende in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Personen im Alter von ≥ 6 Monaten bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf infolge einer Grunderkrankung
  • Schwangere bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung oder schwangerschaftsassoziierter Komplikationen ab dem 2. Trimenon
  • Personal in Pflegeeinrichtungen mit direktem Kontakt zu Bewohnenden
  • Medizinisches Personal mit einem erhöhten tätigkeitsbezogenen Infektionsrisiko für SARS-CoV-2 (z. B. Medizinische Notaufnahme, Intensivstation etc.)
  • Medizinisches Personal, das Risikopatientinnen oder -patienten betreut (als Risikopersonen gelten hierbei Personen mit den unten aufgeführten Grunderkrankungen)
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen im Alter von ≥ 6 Monaten von Personen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist.

Zu den Grunderkrankungen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf gehören z. B.:

  • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. COPD)
  • Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
  • Adipositas (BMI ≥ 30)
  • ZNS-Erkrankungen (z. B. chronische neurologische Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen)
  • Syndromale Erkrankungen (z. B. Trisomie 21)
  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. HIV-Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, Z. n. Organtransplantation)
  • Maligne neoplastische Krankheiten
  • Schwangerschaftskomplikationen (z. B. Gestationsdiabetes, Hypertonie)
  • Langzeitfolgen nach COVID-19 (z. B. Long- oder Post-COVID bzw. Postakutes Infektionssyndrom[PAIS])

Wichtig

Bitte beachten Sie, dass die Empfehlungen der Stiko noch durch den Bundesausschuss bestätigt werden müssen, d.h. die Schutzimpfungsrichtlinie muss noch angepasst werden. Neu variantenangepasste Covid-19-Impfstoffe müssen eine neue Abrechnungsnummer erhalten und das Impfhonorar muss ggf. (Fertigspritze statt Vial) mit den Kassen neu konsentiert werden, damit die Abrechnung der Impfung über die KVH stattfinden kann. Sobald diese Voraussetzungen vorliegen, werden wir auf der Homepage bzw. im Telegramm informieren.