
Saisonale Grippeimpfung
Jedes Jahr erfolgt die Empfehlung der Experten vom Robert-Koch-Institut (Stiko) zur Grippeimpfung (empfohlener Impfzeitraum ist Oktober und November).
- Wer soll gemäß Stiko Empfehlung (und damit zulasten der GKV) gegen Grippe geimpft werden?
Standardimpfung
- alle Personen ab 60 Jahren
Indikationsimpfung
- Schwangere ab dem 2. Trimenon (bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon)
- Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens. Hierzu zählen Personen mit z.B.
- chronischen Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive Asthma und COPD)
- chronischen Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten,
- Diabetes mellitus und andere Stoffwechselkrankheiten
- mit Multipler Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben sowie weitere in Schwere vergleichbare chronische neurologische Krankheiten, die zu respiratorischen Einschränkungen führen können
- angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion
- HIV-Infektion
- Bewohner in Alters- oder Pflegeheimen
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (z. B. Personen mit dialysepflichtiger Niereninsuffizienz oder Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz bzw. –suppression) gefährden können
Berufliche Indikation
- Personen mit einer erhöhten beruflichen Gefährdung, zum Beispiel
- medizinisches Personal
- Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen (z. B. Personen mit dialysepflichtiger Niereninsuffizienz oder Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz bzw. –suppression) fungieren können.
- Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln
NEU: Für alle Personen ≥ 60 Jahre wird aufgrund einer geringfügigen, aber signifikanten Überlegenheit der Impfeffektivität ein tetravalenter Hochdosis-Impfstoff empfohlen. Für die aktuelle Influenza‐Impfsaison hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgelegt, dass – abweichend zu den Vorgaben in der Schutzimpfungs‐Richtlinie – Personen ab 60 Jahren bei einer Impfung gegen Influenza in der Impfsaison 2021/2022 sowohl den herkömmlichen als auch den hochdosierten inaktivierten quadrivalenten Influenza‐Impfstoff erhalten können. Bei Impfung mit einem herkömmlichen tetravalenten Impfstoff müssen diese Patienten aber über die Überlegenheit des Hochdosis-Impfstoffs und die anderslautende STIKO-Empfehlung aufgeklärt werden ( s. Epidemiologisches Bulletin 1/2021).
- Warum gibt es Impfempfehlungen für ältere Personen für einen gesonderten Impfstoff?
Mit zunehmendem Alter nimmt die Leistungsfähigkeit des Immunsystems ab, sodass Infektionen häufiger schwer verlaufen. Ältere Menschen haben außerdem ein erhöhtes Risiko aufgrund einer Komplikation im Krankenhaus behandelt werden zu müssen. Die meisten Todesfälle durch Influenza betreffen diese Altersgruppe. Die reduzierte Immunantwort älterer Menschen führt dazu, dass die Impfung weniger wirksam sein kann als bei jüngeren Erwachsenen.
Influenza-Hochdosis-Impfstoffe haben im Vergleich zu inaktivierten, quadrivalenten Influenza-Standard-Impfstoffen eine leicht aber signifikant bessere Wirksamkeit bei Senioren. Die STIKO empfiehlt deshalb für Personen ab 60 Jahren eine Influenza-Impfung mit einem Hochdosis-Impfstoff.
Der Hochdosis-Impfstoff hat im Vergleich zu Influenza-Standard-Impfstoffen eine höhere Reaktogenität, das heißt, es können v.a. lokale Nebenwirkungen an der Injektionsstelle (Schmerz, Rötung, Schwellung) in erhöhtem Maße auftreten. Über diese sollte durch den impfenden Arzt/die impfende Ärztin aufgeklärt werden. Diese Beschwerden sind selbstlimitierend, d.h. sie verschwinden in der Regel nach einigen Tagen. Die Sicherheit von Influenza-Hochdosis-Impfstoffen wurde in klinischen Studien intensiv geprüft. Es gab - wie für die Influenza-Standard-Impfstoffe - keine Sicherheitsbedenken. Ein Auftreten von seltenen schwereren Nebenwirkungen wurde nicht berichtet.
Quelle: Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Schutzimpfung gegen Influenza (Stand 10.9.2021) des Robert-Koch-Instituts
- Grippeimpfung für Kinder und Jugendliche
Saison 2023/2024
Die gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet (gemäß Schutzimpfungsrichtlinie) die Kosten für die jährliche Impfung gegen Influenza gemäß der aktuellen Stiko – Empfehlung zu übernehmen.
Die Stiko empfiehlt die jährliche Impfung gegen Influenza für diese Personengruppe nur bei Vorliegen bestimmter Erkrankungen, die mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung verbunden sind oder wenn sie mit Risikopersonen in einem Haushalt leben.
Eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung sieht das RKI beim Vorliegen folgender Erkrankungen (Beispiele):
- chronische Erkrankung der Atmungsorgane (inklusive Asthma bronchiale und COPD)
- chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankung
- Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankung
- chronische neurologische Erkrankungen, z. B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben
- Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz
- HIV-Infektion
Die gesetzlichen Kassen können freiwillig (Satzungsleistungen) die Kosten für zusätzliche Impfungen übernehmen.
Folgende Kassen haben sich jetzt entschieden, für die Saison 2023/2024 die Kosten für die Influenzaimpfung auch für gesunde Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag (ohne Vorerkrankungen) zu übernehmen:
- DAK
- Techniker
- AOK Rheinland Hamburg
- Barmer
- Knappschaft
Der Impfstoff wird auch für diese Impfungen per Impfanforderung über die RPD bezogen und zur Abrechnung wird die 89111 s angegeben.
- Co-Administration COVID-Impfstoff
Gemäß Empfehlung der STIKO muss zwischen mRNA- oder Vektor-basierten COVID-19-Impfungen und der Verabreichung anderer Totimpfstoffe kein Impfabstand eingehalten werden. Die Impfungen können simultan, d.h. gleichzeitig, verabreicht werden, wenn eine Indikation zur Impfung sowohl gegen andere Erkrankungen als auch gegen COVID-19 besteht (z. B. bei gleichzeitiger Indikation für eine Impfung gegen COVID-19 und Influenza). Die Injektion soll jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen. Zu Impfungen mit Lebendimpfstoffen soll hingegen ein Mindestabstand von 14 Tagen vor und nach jeder COVID-19-Impfung eingehalten werden.
Nuvaxovid kann gleichzeitig mit einem Influenza-Totimpfstoff verabreicht werden. Zur Verabreichung von anderen Tot- und Lebendimpfstoffen wird ein Abstand von 14 Tagen vor und nach Nuvaxovid-Applikation empfohlen. Für Valneva wird ein Abstand von 14 Tagen vor und nach Applikation zu anderen Tot- und Lebensimpfstoffen empfohlen.
Bei einer gleichzeitigen Gabe von 2 Impfstoffen ist zu beachten, dass Impfreaktionen häufiger als bei der getrennten Gabe auftreten können. Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen bei gleichzeitiger Anwendung verschiedener Impfstoffe im Allgemeinen denen bei jeweils alleiniger Anwendung.
Eine ausführliche Aufklärung der zu impfenden Person über die möglichen, vermehrten vorübergehenden lokalen und systemischen Impfreaktionen ist bei der gleichzeitigen Gabe von COVID-19-Impfstoffen und anderen Totimpfstoffen (inkl. Influenza-Hochdosis-Impfstoffen) besonders wichtig.
Quelle: COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) - Stand 20.07.2023 (www.rki.de)
- Abrechnungsziffern
Standardimpfung
89111 Indikationsimpfung
89112 berufliche bzw. Reiseindikation nach § 11 Abs. 3 SI-RL 89112 Y