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Diabetisches Fußsyndrom (DFS)
Vertrag nach § 140a SGB V zur Versorgung von Patienten mit diabetischem Fußsyndrom in Hamburg mit der AOK Rheinland/Hamburg
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Vertrag nach § 140a SGB V zur Versorgung von Patienten mit diabetischem Fußsyndrom in Hamburg mit der AOK Rheinland/Hamburg ab 1. Mai 2018
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Verträge
Strukturvertrag nach § 73a SGB V zur Versorgung von Patienten mit diabetischem Fußsyndrom mit der AOK Rheinland/Hamburg i. d. F. der 1. Ergänzungsvereinbarung ab 1. Januar 2014
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Verträge
Strukturvertrag nach § 73a SGB V zur Versorgung von Patienten mit diabetischem Fußsyndrom mit der AOK Rheinland/Hamburg ab 1. Januar 2012
Jetzt ansehen (PDF | 780 KB)
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