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03.09.2020

Verschiebung des Inkrafttretens des Heilmittelverfahrens vom 1. Oktober 2020 auf den 1. Januar 2021

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute eine Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Heilmittel-Richtlinie auf den 1. Januar 2020 beschlossen. 

Hintergrund der Verschiebung ist, dass nicht sichergestellt werden kann, dass alle Softwarehäuser rechtzeitig bis zum 1. Oktober die neuen Vorgaben der überarbeiteten Heilmittel-Richtlinie korrekt umsetzen und bereitstellen. Dies hat zur Folge, dass im vierten Quartal 2020 weiterhin die Vorgaben und Vordrucke der bisherigen Heilmittelrichtlinie gelten. Betroffen sind die Muster 13, 14 und 18.