Zur Startseite
Klicken, um zum Anfang der Seite zu springen
Haben Sie Fragen?
Schreiben Sie uns!
Kontakt
25.06.2018

Neugestaltung Muster 9 zum 1. Juli 2018

Aufgrund der Neuregelung des Mutterschutzrechtes hat sich die Schutzfrist nach der Entbindung auf 12 Wochen verlängert, wenn vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung ärztlich festgestellt wird und die Frau die Verlängerung der Schutzfrist nach der Entbindung beantragt. 

Das Muster 9 wurde daher überarbeitet und um die Beantragungsmöglichkeit erweitert. Es wurde eine Stichtagsregelung vereinbart: Das neu gestaltete Muster 9 tritt zum 1. Juli 2018 in Kraft. Das heißt, ab dann dürfen die alten Formulare nicht mehr verwendet werden.