
Vereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf (SSB) – Änderungen der Anlage 1 rückwirkend zum 01.10.2025
Nach Inkraftreten der neuen Sprechstundenbedarsfvereinbarung haben die Vertragspartner in der Gemeinsamen Arbeitsgruppe Sprechstundenbedarf (AG SSB/Quartalskonferenz) Ende September weitere Änderungen konsentiert, die gemäß § 6 Abs. 1 der aktuellen Sprechstundenbedarfvereinbarung Anlage 1 umgesetzt wurden. In erster Linie handelt es sich dabei um redaktionelle bzw. textliche Anpassungen, daher wurden die Änderungen rückwirkend zum 01.10.2025 in Kraft gesetzt.
Sie finden die Anlage 1 in der Version 1.02.mit Gültigkeit ab 01.10.2025 hier.
Dort finden Sie auch – ebenso wie ein Archiv der „alten“ Anlagen – die Änderungen separat zusammengefasst in einer fortlaufenden Dokumentation, die intern und extern gleichzeitig als Versionsnachweis dient.