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29.04.2026

Anpassung der Schutzimpfungsrichtlinie zur Indikationsimpfung gegen Pneumokokken - Erkrankungen

Die Stiko hatte ihre Empfehlung zur Indikationsimpfung für Kinder und Jugendliche mit Risikofaktoren ab einem Alter von 2 Jahren bis 17 Jahre gegen Pneumokokken-Erkrankungen dahingehend geändert, dass auch diese Altersgruppe eine einmalige Impfung mit PCV 20 (Prevenar20 – früher Apexxnar) statt der vorher empfohlenen sequenziellen Impfung (PCV 13/15 plus PPSV23 (Pneumovax 23)) erhalten soll. Diese Änderung wurde vom Bundesausschuss mit in Kraft treten zum 14. April 2026 in die Schutzimpfungsrichtlinie übernommen.

Neu ab 14.04.2026

Personen ab 2 Jahren (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) mit Risikofaktoren erhalten eine  Impfung mit PCV 20 (Prevenar 20 -  früher Apexxnar). Die Abrechnungsziffer für diese Indikationsimpfung bleibt die 89120!

Personen ab dem Alter von 2 Jahren, die in der Vergangenheit bereits eine sequenzielle Impfung (PCV13/PCV15 + PPSV23) oder eine alleinige PPSV23-Impfung erhalten haben, sollen in einem Abstand von 6 Jahren nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erhalten. Bei einer ausgeprägten Immundefizienz kann bereits im Abstand von 1 Jahr nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erwogen werden. Ebenso soll bei Personen, die mit PCV13 oder PCV15 geimpft wurden, eine Impfung mit PCV20 im Abstand von 1 Jahr erfolgen.

Tabelle (Epidemiologischen Bulletin 4/2026): Umsetzung der Pneumokokken-Indikationsimpfung für Kinder (>=2 Jahre), Jugendliche und Erwachsene mit Risikofaktoren unter Berücksichtigung des aktuellen Impfstatut

Impfstatuts empfohlene Impfung
keine ImpfungPCV20
PCV10 oder PCV13 oder PCV15PCV20 im Abstand von einem Jahr
PPSV23PCV20 im Abstand von 6 Jahren (bei ausgeprägter Immundefizienz Impfung im Abstand von 1 Jahr möglich)
PCV13/PCV15+PPSV23PCV20 im Abstand von 6 Jahren (bei ausgeprägter Immundefizienz Impfung im Abstand von 1 Jahr möglich)

Zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen nach der Impfung mit PCV20 liegen noch keine Daten vor, weswegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt hierzu keine Empfehlung ausgesprochen werden kann.