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21.05.2026

„Teuer, überbordend, kaum Steuerungseffekt!“

Mit scharfer Kritik reagiert die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg auf den Kabinettsentwurf der Bundesregierung zur Notfallreform. „Diese Reform schießt am Ziel vorbei!“, sagte KVH-Vorständin Caroline Roos auf der gestrigen Sitzung der Vertreterversammlung der KV Hamburg, „sie gibt vor, Patienten steuern zu wollen, ist aber vollkommen ungeeignet, die teure Fehlinanspruchnahme von Notdienstangeboten zu verringern.“

Tatsächlich dürfen Patient:innen dem Gesetzentwurf zufolge – auch wenn INZs an auszuwählenden Krankenhausstandorten aufgebaut werden – weiterhin aus eigenem Antrieb jede vorhandene Klinik aufsuchen und dort ambulante Notfallversorgung in Anspruch nehmen. „Eine Verpflichtung, ausschließlich ein Krankenhaus mit INZ aufzusuchen, gibt es ebenso wenig wie die Verpflichtung, erst einmal die 116117 zu kontaktieren, bevor man sich auf den Weg macht.“ Steuerung müsse zuhause ansetzen, nicht erst vor Ort im Krankenhaus, sagte Roos. Eine verpflichtende 116117-first-Strategie mit digitaler / telefonischer Ersteinschätzung würde hier helfen: „In vielen Fällen könnte dadurch ein Krankenhausbesuch vermieden und von Beginn an in die passende Versorgungsebene vermittelt werden.“

„Statt den Menschen eine klare Orientierung zur Nutzung ärztlicher Versorgungsangebote zu geben, ist weiterhin alles erlaubt, gleichzeitig werden die KVen verpflichtet, doppelte Versorgungsangebote aufzubauen“, so Roos. Nach Gutsherrenart würde über ärztliche Ressourcen verfügt: „Neben der Versorgung in der Praxis sollen die Ärztinnen und Ärzte 24/7 im fahrenden Notdienst unterwegs sein, telemedizinische Angebote abdecken, in den Notfallpraxen der INZs arbeiten und gleichzeitig noch Akuttermine in den Praxen anbieten.“

„Die Politik verspricht den Patient:innen wieder einmal alles – ohne hierfür allerdings die Mittel zur Verfügung zu stellen.“ Ein Großteil der Kosten werde auf die Mitglieder der KV Hamburg abgewälzt. Das werde so nicht funktionieren: „Die Notfallversorgung darf nicht zulasten der Vertragsärzt:innen und Vertragspsychotherapeut:innen gehen. Als Teil der Daseinsvorsorge ist die Akutversorgung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss vollständig aus Steuermitteln bzw. aus Mitteln der Krankenkassen finanziert werden.“

Ein weiterer Kritikpunkt: Der Entwurf des Notfallgesetzes sieht vor, dass die Patient:innen über die 116117 bevorzugt in die ambulante Regelversorgung gesteuert werden sollen. „Doch die im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz geplanten Sparmaßnahmen werden zwangsläufig einen massiven Abbau der ambulanten Versorgungsstrukturen nach sich ziehen“, so Roos. Es werde nicht genug Termine geben, die für die Vermittlung über die 116117 zur Verfügung stehen, solange diese nicht voll finanziert würden.

In diesem Gesetz passe nichts zusammen, so Roos. „Dieses Gesetz bewirkt weder eine Entlastung der Notaufnahmen, noch eine wirtschaftliche Steuerung der Patient:innen.“ Um diese Ziele zu erreichen, seien eine klare Patientensteuerung, am Bedarf orientierte Versorgungsangebote, hohe Flexibilität bei der Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten sowie eine sichere, nachhaltige Finanzierung nötig.

Resolution der Vertreterversammlung Hamburg:
Ohne verbindliche Steuerung und volle Finanzierung läuft die Notfallreform ins Leere