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07.11.2022

Hamburger Praxen fordern finanzielle Unterstützung

Kassenärztliche Vereinigung warnt vor steigendem Kostendruck und einer Schwächung der ambulanten Versorgung  

 

 Mit einer einstimmig verabschiedeten Resolution fordert die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) von der Bundesregierung ein Unterstützungspaket für die vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Versorgung. „Aufgrund explodierender Energiepreise und einer historisch hohen Inflation steigt der Kostendruck in vielen Praxen extrem an“, sagt Dr. Dirk Heinrich, Vorsitzender der Vertreterversammlung der KVH. „Daher fordern wir eine Energiekostenentlastung, einen Inflationsausgleich und die volle Auszahlung der Honorare.“ Bislang ist das Honorar budgetiert, das heißt: Die Praxen erhalten nur einen Teil des im Vergütungsverzeichnis für den Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung festgelegten Honorars. „Dieser Zwangsrabatt auf Kosten der Praxen muss nun beendet werden“, so Heinrich.  

Inflation und steigende Energiekosten betreffen die Praxen der Niedergelassenen im selben Maße wie die Krankenhäuser. Dennoch ignoriert das Bundesgesundheitsministerium die Sorgen der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte und der Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten. Während Bundesgesundheitsminister Lauterbach eine Acht-Milliarden-Euro-Unterstützung für Krankenhäuser aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds ankündigt, werden die Praxen im Beschlussvorschlag des Bundeskanzleramts zur wirtschaftlichen Abfederung der gegenwärtigen Belastungen mit keinem Wort erwähnt.  

Auch die Krankenkassen verweigern sich. Sie fordern für die kommenden zwei Jahre Nullrunden beim vertragsärztlichen Honorar, obwohl es gesetzlich vorgeschrieben ist, die Investitions- und Betriebskosten bei der Anpassung des Orientierungspunktwerts für das Honorar mit zu berücksichtigen. Das alles sind Entwicklungen, die auch in Hamburg die ambulante Versorgung schwächen könnten.  

„Wenn die berechtigten Forderungen der niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten nicht erfüllt werden und keine spürbare Entlastung eintritt, werden wir gezwungen sein, die Versorgung der Patientinnen und Patienten den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen, unter denen wir derzeit arbeiten müssen“, heißt es in der Resolution. „Es wird zwangsläufig zu längeren Wartezeiten, Wartelisten, Energiespartagen bis hin zu Praxisschließungen kommen, da eine wirtschaftliche Praxisführung nicht mehr gewährleistet werden kann.“