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29.06.2022

Aufhebung der „Neupatientenregelung“ ist ein Schritt in die falsche Richtung

Mit Unverständnis reagiert die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) auf die derzeitigen Pläne des Bundesgesundheitsministers Lauterbach, die Neupatientenregelung aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) wieder aufzuheben. Ein solcher Schritt sei ein Schritt in die falsche Richtung, sagte der KVH-Vorstandsvorsitzende John Afful – statt die ambulante Versorgung zu stärken, würden hierdurch nur Nachteile entstehen – für Praxen, aber auch für Patientinnen und Patienten.

Die Neupatientenregelung war von Lauterbachs Vorgänger im Amt, Jens Spahn, im Jahr 2019 eingeführt worden, um die durch Budgetierung und hohe Patientenzahlen ohnehin stark belasteten Praxen dazu zu motivieren, zusätzliche kurzfristige Termine zur Verfügung zu stellen und neue Patienten aufzunehmen. Für die Versorgung dieser neuen Patientinnen und Patienten erhalten die Haus- und Fachärzte seither das Honorar „extrabudgetär“, also ohne Abschläge.  

„Die Neupatientenregelung hatte sehr positive Effekte auf die ambulante Versorgung; der Zugang zu Terminen von Haus- und Facharztpraxen ist dadurch einfacher geworden. Diese Regelung jetzt wieder zurückzufahren, kommt einer Leistungskürzung für die ambulante Versorgung gleich und verschärft die wirtschaftliche Situation vieler Haus- und Facharztpraxen“, so Afful. Außerdem sei absehbar, dass Patientinnen und Patienten – vor allem auch in weniger stark versorgten Regionen – wieder länger auf Termine warten müssen.

„Der Bundesgesundheitsminister tut das Gegenteil von dem, was er vorgibt“, sagte Dr. Dirk Heinrich, Hamburger HNO-Arzt und Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV Hamburg. „Mit dieser Entscheidung schwächt er die haus- und fachärztliche Versorgung – zum Nachteil unserer Patientinnen und Patienten. Das ist Sparen an der falschen Stelle.“ Außerdem sei eine Verschärfung der Budgetierung das falsches Signal an den ärztlichen Nachwuchs: „Unser Gesundheitssystem braucht Ärztinnen und Ärzte, die sich in eigener Praxis niederlassen. Wenn von der Politik in dieser Weise deutliche Zeichen mangelnder Wertschätzung den Vertragsärztinnen und -ärzten gegenüber ausgehen, brauchen wir uns nicht darüber zu wundern, dass Praxen keine Nachfolgerinnen und Nachfolger mehr finden.“