
Meningokokken ACWY – einmalige Standardimpfung ab dem 01.07. 2026 auch in Hamburg im Sachleistungsprinzip
Die einmalige Standardimpfung (Meningokokken ACWY) für 12 bis 14 Jährige, Jugendliche und Erwachsene bis 24 Jahren kann ab dem 1. Juli 2026 auch in Hamburg im Sachleistungsprinzip ( Bezug der Impfstoffe über RPD und Abrechnung mit 89140 über die KVH) durchgeführt werden.
Der Beschluss des Bundesausschusses zur Anpassung der Schutzimpfungsrichtlinie bezüglich der STIKO -Empfehlung zur quadrivalenten Meningokokken-Impfung für 12 bis 14-jährige (Nachholimpfung bis 24 Jahren) ist am 18. Februar in Kraft getreten.Mit der Empfehlung dieser einmaligen Standardimpfung mit einem Meningokokken – ACWY - Konjugatimpfstoff (Menveo, Nimenrix, Menquadfi) hat die Stiko ihre empfohlene Strategie zur Prävention invasiver Meningokokken – Erkrankungen angepasst. Die monovalente Impfung der Kinder gegen Meningokokken C im Alter von 12 Monaten wird nicht mehr empfohlen und ist deshalb keine Kassenleistung mehr.
Soll im Jugendalter gegen MENACWY geimpft werden, wenn im Kindesalter bereits eine Impfung gegen MENACWY erfolgte?
Ja. Die Impfung gegen MenACWY ist für ältere Kinder- und Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren unabhängig von bisher erfolgten Impfungen empfohlen. Hintergrund ist, dass die Dauer des Impfschutzes aufgrund geringer Daten derzeit nicht genau bestimmt werden kann. Um einen Impfschutz vor dem Inzidenzanstieg ab 15 Jahren bei Jugendlichen sicherzustellen, ist die Impfung im Alter zwischen 12 und 14 Jahren, also direkt vor dem Anstieg des Erkrankungsrisikos, wichtig. Auch diese Impfung ist Kassenleistung.