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20.03.2024 Verordnung

Häusliche Krankenpflege 

Gesetzlich Krankenversicherte können unter bestimmten Voraussetzungen neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte beanspruchen. Die Leistungen werden im Haushalt des Patienten, seiner Familie oder an einem anderen geeigneten Ort erbracht.