
Zweigpraxis
Eine Zweigpraxis ist ein zusätzlicher Praxisstandort eines Vertragsarztes oder Medizinischen Versorgungszentrums neben dem Hauptsitz, an dem regelmäßig ärztliche Leistungen erbracht und abgerechnet werden. Die KV Hamburg genehmigt eine Zweigpraxis eines MVZ nur, wenn die Versorgung der Versicherten verbessert wird, die Versorgung am Hauptsitz nicht wesentlich leidet und die Tätigkeit am Hauptsitz zeitlich überwiegt.
Dazu muss das MVZ ein Konzept vorlegen, das das Leistungsangebot, Spezialisierungen, besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Sprechzeiten der Zweigpraxis beschreibt.
Werden Ärzte im MVZ angestellt, die zuvor an anderen Praxisstandorten tätig waren und dort weiterarbeiten sollen, ist für diese Standorte ebenfalls eine Genehmigung als Zweigpraxis erforderlich.
Ansprechpartner
| Christian Kempf | 040 - 22 802 - 669 |