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01.10.2026 Arztregister und Niederlassung

Weiterbildung

Die Weiterbildung ist die ärztliche Qualifizierungsphase nach der Approbation, in der Ärzte die Voraussetzungen für eine Facharztanerkennung erwerben, und sie ist relevant, weil sie gesetzlich gefördert wird, um die ärztliche Versorgung sicherzustellen.

Bitte beachten Sie, dass Anträge mindestens vier Wochen vor Beginn der Tätigkeit gestellt werden müssen, um eine rechtzeitige Bearbeitung gewährleisten zu können. Eine rückwirkende Genehmigung ist nicht möglich.

Was gilt es zu wissen bei der Weiterbildung im ambulanten Bereich?

Wie kann ich eine ambulante Weiterbildungstelle anbieten bzw. antreten? Welche Fördermöglichkeiten gibt es? Das folgende Video informiert umfassend zu diesem Thema.

Erklärvideo Weiterbildung

Ansprechpartner:

Dorothea Bednarek 
Jannik Herrmann040 - 22802 - 628
Miriam Schierenbeck040 - 22802 - 718
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