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30.01.2026 Arztregister

Weiterbildung

Die Weiterbildung ist die ärztliche Qualifizierungsphase nach der Approbation, in der Ärzte die Voraussetzungen für eine Facharztanerkennung erwerben, und sie ist relevant, weil sie gesetzlich gefördert wird, um die ärztliche Versorgung sicherzustellen.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Weiterbildungsabschnitt von der Ärztekammer Hamburg anerkannt wird und die Weiterbildung unter Leitung eines weiterbildungsbefugten Arztes in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte erfolgt.

Die Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung ist nur mit vorheriger Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung zulässig, eine rückwirkende Genehmigung ist ausgeschlossen, und der Vertragsarzt trägt die fachliche Verantwortung sowie die Haftung für die vertragsärztlichen Leistungen.

Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Vertreter eingesetzt werden, müssen angemessen vergütet werden und dürfen nur für den genehmigten Zeitraum beschäftigt werden, da ungenehmigte Beschäftigungen zu Honorarkürzungen führen können.

Die Förderung der Weiterbildung basiert entsprechenden bundes- und landesrechtlichen Regelungen Die Fördermittel müssen vollständig als Bruttogehalt an den Arzt in Weiterbildung ausgezahlt werden, wobei das Gehalt auf das Krankenhausniveau nach TV-Ärzte/VKA anzuheben ist

Ansprechpartnerinnen

Nicole Schöwing040 - 22 802 - 676
Lydia Sonnenberg040 - 22 802 - 661
Kirstin Petersen040 - 22 802 - 682