
Famulatur
Die Famulatur ist ein verpflichtender Teil der ärztlichen Ausbildung und dient dazu, Medizinstudierende mit der ambulanten und stationären Patientenversorgung vertraut zu machen. Vertragsärztinnen und -ärzte in Hamburg können Medizinstudierende als Famulanten in ihrer Praxis beschäftigen und dies der KV Hamburg melden.
Die KV Hamburg fördert eine Famulatur in Hamburger Vertragspraxen mit 250 Euro monatlich für maximal zwei Monate, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Das Medizinstudium oder der Hauptwohnsitz muss in Hamburg liegen, die Famulatur muss mindestens vier zusammenhängende Wochen in Vollzeit erfolgen und in der vorlesungsfreien Zeit oder während eines genehmigten Urlaubssemesters stattfinden.
Der Antrag auf finanzielle Förderung ist nach Abschluss der Famulatur digital bei der KV Hamburg einzureichen. Die Förderung kann nur gezahlt werden, wenn der Antrag spätestens bis zum 15. Februar des übernächsten Jahres nach der Famulatur eingeht.
Ansprechpartner
| Nicole Schöwing | 040 - 22 802 - 676 |
| Kirstin Petersen | 040 - 22 802 - 682 |
| Foerderung.Famulatur@kvhh.de |