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27.01.2026 Arztregister

Belegärzte

Belegärzte sind selbstständig tätige Vertragsärzte, die Patienten stationär im Krankenhaus behandeln, ohne dort angestellt zu sein oder eine Vergütung vom Krankenhaus zu erhalten. Die Anerkennung als Belegarzt erfolgt auf Antrag durch die KV Hamburg im Einvernehmen mit den Krankenkassen. Dem Antrag sind unter anderem der Belegarztvertrag sowie eine Bestätigung des Krankenhauses über die belegärztliche Tätigkeit und die bereitgestellten Betten beizufügen.

Voraussetzungen sind insbesondere, dass die stationäre Tätigkeit nicht den Schwerpunkt der ärztlichen Gesamtarbeit bildet, ein Bereitschaftsdienst für Belegpatienten sichergestellt ist, eine passende Belegabteilung im Krankenhaus besteht und der Arzt persönlich geeignet ist. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Bundesmantelvertrag Ärzte (§§ 38 ff.).

Ansprechpartner

Christian Kempf040 - 22 802 - 669